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   OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79   

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OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79 (https://dejure.org/1980,15029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.03.1980 - 10 U 450/79 (https://dejure.org/1980,15029)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. März 1980 - 10 U 450/79 (https://dejure.org/1980,15029)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 915
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 19.01.1915 - VII 335/14

    Schadensversicherung; Rechtsstellung des Agenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79
    Die gewohnheitsrechtliche Erfüllungshaftung ist nicht schon dadurch ausgeschlossen, daß es einen Versicherungsschutz der vermeintlich vereinbarten Art (hier: Kasko-Versicherung für Algerien) aus technischen oder rechtlichen Gründen gar nicht gibt (vgl. RGZ 86, 128; Eichler, Versicherungsrecht, 2. Aufl., S. 93 f.).

    Bei dieser sog. Erfüllungshaftung handelt es sich um ein eigenartiges, von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 46, 184; 86, 128; 147, 186 und die weiteren Nachweise bei Brück/Möller, § 44 Anm. 41, 42, 55) auf Grund von Treu und Glauben ( §§ 157, 242 BGB ) entwickeltes Rechtsinstitut zur Haftung des Versicherers, insbesondere für unrichtige Aufklärung und Belehrung des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsagenten (vgl. Brück/Möller, § 44 Anm. 41), deren Abgrenzung zur Erfüllungsgehilfen-Haftung ( § 278 BGB ), insb.

    Im Kern besagen diese Gewohnheitsrechtssätze auf den vorliegenden Fall beschränkt ..., daß der Versicherungsnehmer auf die Aufklärung und Belehrung des Versicherungsagenten hinsichtlich des Umfangs des versicherten Risikos (RGZ 86, 128; Brück/Möller, § 44 Anm. 66) soll vertrauen dürfen.

    Der darüber geführte Streit ist jedoch nach den dargestellten Gewohnheitsrechtssätzen unerheblich (vgl. RGZ 86, 128; Eichler, Versicherungsrecht, 2. Aufl., S. 93 f.).

  • RG, 02.04.1935 - VII 382/34

    1. Inwieweit muß die Versicherungsgesellschaft für Erklärungen ihres

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79
    Bei dieser sog. Erfüllungshaftung handelt es sich um ein eigenartiges, von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 46, 184; 86, 128; 147, 186 und die weiteren Nachweise bei Brück/Möller, § 44 Anm. 41, 42, 55) auf Grund von Treu und Glauben ( §§ 157, 242 BGB ) entwickeltes Rechtsinstitut zur Haftung des Versicherers, insbesondere für unrichtige Aufklärung und Belehrung des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsagenten (vgl. Brück/Möller, § 44 Anm. 41), deren Abgrenzung zur Erfüllungsgehilfen-Haftung ( § 278 BGB ), insb.
  • BGH, 09.05.1951 - II ZR 8/51

    Unrichtige Angaben des Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79
    Die von der angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts entwickelten Sätze sind vom Bundesgerichtshof (BGHZ 2, 87; 40, 23) als Gewohnheitsrecht anerkannt worden.
  • RG, 30.03.1900 - VIa 450/99

    1. Rechtliche Stellung der Agenten der Versicherungsgesellschaften. 2. Welche

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.03.1980 - 10 U 450/79
    Bei dieser sog. Erfüllungshaftung handelt es sich um ein eigenartiges, von der Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. RGZ 46, 184; 86, 128; 147, 186 und die weiteren Nachweise bei Brück/Möller, § 44 Anm. 41, 42, 55) auf Grund von Treu und Glauben ( §§ 157, 242 BGB ) entwickeltes Rechtsinstitut zur Haftung des Versicherers, insbesondere für unrichtige Aufklärung und Belehrung des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsagenten (vgl. Brück/Möller, § 44 Anm. 41), deren Abgrenzung zur Erfüllungsgehilfen-Haftung ( § 278 BGB ), insb.
  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

    Die Falschauskunft kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161; OLG Nürnberg r+s 1999, 165; OLG Köln r+s 1992, 220, 221; 1991, 113, 114; OLG Koblenz VersR 1980, 915; Römer/Langheid, a. a. O., Rdnr. 40).
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Sie kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161. OLG Nürnberg r+s 1999, 165. OLG Köln r+s 1992, 220, 221.1991, 113, 114. OLG Koblenz VersR 1980, 915).
  • OLG Hamm, 03.02.1993 - 20 U 124/92

    Anforderungen an die Substantiierung der Haftungsfreiheit einer allgemeinen

    Eine vorsätzliche Schadensherbeiführung im Sinne des § 4 II Nr. 1 AHB setzt voraus, daß der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten auch die Schadensfolgen umfaßt (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH VersR 75, 557; 80, 915; Senat zuletzt in VersR 92, 86 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   AG Konstanz, 17.01.1980 - 2 C 236/79   

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AG Konstanz, 17.01.1980 - 2 C 236/79 (https://dejure.org/1980,10566)
AG Konstanz, Entscheidung vom 17.01.1980 - 2 C 236/79 (https://dejure.org/1980,10566)
AG Konstanz, Entscheidung vom 17. Januar 1980 - 2 C 236/79 (https://dejure.org/1980,10566)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1980, 915
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