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   BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81   

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BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81 (https://dejure.org/1981,5496)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1981 - IVb ZB 758/81 (https://dejure.org/1981,5496)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1981 - IVb ZB 758/81 (https://dejure.org/1981,5496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung - Verschulden - Fristversäumnis - Verzögerung des Postverlaufs

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 1160
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1951 - III ZB 2/51

    Wiedereinsetzungsverfahren. Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erläuterung und Ergänzung der Angaben des Wiedereinsetzungsantrages und eine hierauf bezogene Glaubhaftmachung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn schon in der Vorinstanz Anlaß zu entsprechenden Rückfragen gemäß § 139 ZPO bestanden hätte (BGHZ 2, 342; VersR 1977, 1099, 1100; 1978, 719, 720; 1978, 940, 942; 1979, 350; 1979, 444, 445; 1979, 1028; 1980, 89, 90).
  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZB 790/80

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81
    Die Fristversäumnis ist vielmehr auf eine nicht mehr aufklärbare ungewöhnliche Verzögerung bei der postalischen Beförderung zurückzuführen, welche der Kläger nicht zu vertreten hat (BGH VersR 1978, 671; Senatsbeschluß vom 29.4.1981 - IV b ZB 790/80 -).
  • BGH, 07.02.1979 - VIII ZB 40/78

    Anforderungen an die Büroorganisation eines Rechtsanwalts - Überwachung - Telefon

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erläuterung und Ergänzung der Angaben des Wiedereinsetzungsantrages und eine hierauf bezogene Glaubhaftmachung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn schon in der Vorinstanz Anlaß zu entsprechenden Rückfragen gemäß § 139 ZPO bestanden hätte (BGHZ 2, 342; VersR 1977, 1099, 1100; 1978, 719, 720; 1978, 940, 942; 1979, 350; 1979, 444, 445; 1979, 1028; 1980, 89, 90).
  • BGH, 23.01.1978 - I ZR 117/76

    Versagung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erläuterung und Ergänzung der Angaben des Wiedereinsetzungsantrages und eine hierauf bezogene Glaubhaftmachung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn schon in der Vorinstanz Anlaß zu entsprechenden Rückfragen gemäß § 139 ZPO bestanden hätte (BGHZ 2, 342; VersR 1977, 1099, 1100; 1978, 719, 720; 1978, 940, 942; 1979, 350; 1979, 444, 445; 1979, 1028; 1980, 89, 90).
  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der

    Auszug aus BGH, 23.09.1981 - IVb ZB 758/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Erläuterung und Ergänzung der Angaben des Wiedereinsetzungsantrages und eine hierauf bezogene Glaubhaftmachung jedenfalls dann zu berücksichtigen, wenn schon in der Vorinstanz Anlaß zu entsprechenden Rückfragen gemäß § 139 ZPO bestanden hätte (BGHZ 2, 342; VersR 1977, 1099, 1100; 1978, 719, 720; 1978, 940, 942; 1979, 350; 1979, 444, 445; 1979, 1028; 1980, 89, 90).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZB 68/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Bestand gegen Versäumung der

    Diese Ergänzung der Angaben des Wiedereinsetzungsantrages ist hier zu berücksichtigen, da schon im Verfahren vor dem Berufungsgericht Anlaß zu entsprechenden Rückfragen gemäß § 139 ZPO für das Gericht bestanden hätte (BGH Beschluß vom 23. September 1981 - IVb ZB 758/81 = VersR 1981, 1160, 1161 m.w.Nachw.).
  • LG Fulda, 09.10.1986 - 2 O 98/86

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung (pVV); Pflichtverletzung im

    Demzufolge hat der BGH inzwischen mehrfach entschieden, daß Versäumnisse bei der Briefbeförderung dem Bürger nicht zuzurechnen sind (BGH, VersR 1986, 966; 1984, 862; 1981, 1160).
  • BVerwG, 13.09.1985 - 1 B 16.85

    Zurechnung des Verschuldens einer Büroangestellten - Wiedereinsetzung in den

    Soweit das Berufungsgericht unterlassen hat, den Antragsteller darauf hinzuweisen, daß er einen fristgemäß geltend gemachten Wiedereinsetzungsgrund nicht glaubhaft gemacht hat und ein anderer in seinem wesentlichen Punkt fristgerecht geltend gemachter Wiedereinsetzungsgrund durch Nachschieben eines ergänzenden Vortrags verdeutlicht werden müsse (vgl. Kopp, VwGO, 6. Aufl. § 60 RdNr. 22; BVerwG, Beschluß vom 27. Juli 1982 - BVerwG 7 B 84.81 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 126; BGH, VersR 1976, 732 u. 966; 1980, 851; 1981, 1160 m.w.Nachw.), kann die im Beschwerdeverfahren nachgeschobene Glaubhaftmachung und Ergänzung berücksichtigt werden.
  • BGH, 13.04.1983 - IVb ZB 24/83
    Es kann dahingestellt bleiben, ob dieses nachgeholte - im übrigen nicht glaubhaft gemachte - Vorbringen bei der zu treffenden Entscheidung überhaupt noch zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 2, 342; BGH VersR 1979, 1028; 1980, 89, 90; Senatsbeschluß vom 23. September 1981 - IVb ZB 758/81, nicht veröffentlicht).
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