Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 27.07.1979

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.10.1980 - 16 U 43/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3252
OLG Köln, 22.10.1980 - 16 U 43/80 (https://dejure.org/1980,3252)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.10.1980 - 16 U 43/80 (https://dejure.org/1980,3252)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Oktober 1980 - 16 U 43/80 (https://dejure.org/1980,3252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Billigkeitshaftung; Verschuldensfrage; Einkünfte; Vermögen von erheblichem Wert; Feststellungsurteil; Haftpflichtversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 254, 828, 829, 847

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 266
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Köln, 08.12.1999 - 11 U 233/95

    Kein Verschulden eines Kindes bei Schlag gegen Biene oder Wespe

    Besteht eine Haftung des Schädigers, für die die freiwillige Haftpflichtversicherung eintrittspflichtig wäre, nicht, so kann das Bestehen der Haftpflichtversicherung die Haftungsgrundlage nicht erst schaffen (BGHZ 76, 279, 285 f.; 127, 186, 190 f. - ausdrücklich abweichend nur für den Fall des Bestehens einer Pflichtversicherung - OLG Köln VersR 1981, 266, 267; Staudinger / Oechsler, 13.Aufl., § 829 Rn. 51 f.).

    Der Antrag kann in der gestellten allgemein gehaltenen Form zulässig und begründet sein (vgl. BGH NJW 1958, 1630, 1632; 1962, 2201, 2202; OLG Köln VersR 1981, 266; enger wohl Staudinger / Oechsler a.a.O. Rn. 72).

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.07.1979 - 10 U 55/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,6660
OLG Karlsruhe, 27.07.1979 - 10 U 55/79 (https://dejure.org/1979,6660)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.07.1979 - 10 U 55/79 (https://dejure.org/1979,6660)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juli 1979 - 10 U 55/79 (https://dejure.org/1979,6660)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 266
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 13.01.2009 - 3 U 173/05

    Anforderungen an die Sorgfalt des Fahrers eines Lininebusses im Zusammenhang mit

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn zwischen Bus und Bordstein ein Spalt verbleibt, der so breit ist, dass man hinein treten kann, denn erfahrungsgemäß gehen die Fahrgäste davon aus, dass sie vom Ausstieg des Busses aus unmittelbar auf den Bürgersteig treten können (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.7.1979, 10 U 55/79, VersR 1981, 266).
  • OLG Köln, 10.08.1994 - 11 U 69/94

    Haftungsverteilung bei Kollision eines eine Haltestelle anfahrenden Schulbusses

    Grundsätzlich ist der Busfahrer verpflichtet, möglichst dicht an den Bordstein heranzufahren, um die Sicherheit der aus- und einsteigenden Fahrgäste nicht zu gefährden (OLG Saarbrücken, VM 80, 88; OLG Karlsruhe VersR 81, 266).
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