Rechtsprechung
BGH, 08.01.1981 - VI ZR 258/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme eines "Quotenvorrechts" durch die Sozialversicherungsträger für die Ersatzansprüche aus einem Unfall gegenüber den dem Geschädigten verbleibenden Ersatzansprüchen - Überbürdung von Lasten auf den Geschädigten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
RVO § 1542
Inanspruchnahme eines Quotenvorrechts durch Träger der Sozialversicherung wegen gesetzlich übergegangener Ersatzansprüche
Papierfundstellen
- VersR 1981, 334
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74
Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 258/80
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 29. November 1977 = BGHZ 70, 67 = NJW 1978, 640 näher dargelegt, daß die Sozialversicherungsträger (SVT) für die auf sie nach § 1542 RVO übergehenden Ersatzansprüche aus einem Unfall im Verhältnis zu den Ersatzansprüchen, die dem Geschädigten verbleiben, ein sog. "Quotenvorrecht" nicht in Anspruch nehmen können, wenn dieses mangels unfallbedingter Mehrbelastung des SVT von vornherein nur dazu dienen kann, dem Geschädigten Lasten des SVT zu überbürden (vgl. dazu Art. 1 § 122 Abs. 5 des Entwurfs eines Sozialgesetzbuchs (SGB) vom 10.10.1980 - Bundesrat-Drucks. 526/80). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 08.01.1981 - VI ZR 258/80
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Weber und die Richter Dr. Steffen, Dr. Kullmann, Dr. Ankermann und Dr. Deinhardt am 8. Januar 1981 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79) beschlossen :.
- OLG Köln, 22.11.2000 - 11 W 83/00
Verkehrsrecht: Keine Anrechnung von Witwen- und Waisenrenten auf …
Der Bundesgerichtshof hat Sinn und Zweck dieser Regelung in Anlehnung an die Gesetzesmaterialien darin gesehen, einerseits eine Entlastung des Haftpflichtigen, andererseits eine doppelte Entschädigung (Bereicherung) des Geschädigten zu vermeiden (vgl. nur BGHZ 9, 179, 184 ff.; 54, 377, 382; BGH VersR 1968, 1182, 1185; 1978, 179 f.; 1981, 334, 335; zum weiteren Zweck der Vorschrift, den Sozialversicherungsträger wirtschaftlich zu entlasten vgl. BGHZ 19, 177, 183; BGH VersR 1978, 179, 181).
Rechtsprechung
LG München II, 19.12.1979 - 11 O 4049/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
RVO § 1542
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1981, 334
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.11.1977 - VI ZR 222/74
Quotenvorrecht des Sozialversicherungsträgers
Auszug aus LG München II, 19.12.1979 - 11 O 4049/79
Sozialversicherungsträger (SVT) können für die auf sie nach § 1542 RVO übergehenden Ersatzansprüche ein Quotenvorrecht gegenüber dem Geschädigten nicht in Anspruch nehmen, wenn dieses nur dazu dienen könnte, dem Geschädigten Versicherungslasten zu überbürden, zu deren Tragung er nach Sachlage nicht verpflichtet wäre (i. A. an BGHZ 70, 67 = VersR 1978, 179).