Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.10.1980

Rechtsprechung
   KG, 04.09.1980 - 22 U 2463/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,2504
KG, 04.09.1980 - 22 U 2463/80 (https://dejure.org/1980,2504)
KG, Entscheidung vom 04.09.1980 - 22 U 2463/80 (https://dejure.org/1980,2504)
KG, Entscheidung vom 04. September 1980 - 22 U 2463/80 (https://dejure.org/1980,2504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz eines Fahrzeugschadens auf Neuwagenbasis; Anschaffung eines gleichwertigen Neuwagens als Voraussetzung; Neuwertigkeit eines Kraftfahrzeuges mit einer Betriebsdauer von über fünf Monaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Kfz-Schaden-Abrechnung auf Neuwagenbasis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 553
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.03.1976 - VI ZR 41/74

    Veräußerung des Unfallwagens - § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB, Unmöglichkeit, fiktive

    Auszug aus KG, 04.09.1980 - 22 U 2463/80
    Daß ein Geschädigter einen Anspruch auf Ersatz von Reparaturkosten auch ohne vorherige Durchführung der Reparaturarbeiten besitzt, entspricht inzwischen gesicherter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGHZ 66, 239 [ES Kfz-Schaden A-2/1]).
  • BGH, 09.06.2009 - VI ZR 110/08

    Schadenabrechnung auf Neuwagenbasis

    Wie der Geschädigte dann mit der Ersatzleistung verfahre, sei nach der Konzeption des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB allein ihm überlassen (vgl. KG, VersR 1981, 553; NJW-RR 1987, 16, 17 ; VerkMittl 1994, 93; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; OLG Zweibrücken, SP 2004, 160, 161; LG Mönchengladbach, NJW-RR 2006, 244, 245 ; Schubert in Bamberger/Roth, BeckOK BGB, Stand 1. Februar 2007, § 249 Rn. 202; Knerr in Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 3 Rn. 20).
  • KG, 04.06.2007 - 12 U 208/06

    Haftungsverteilung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines

    Der Ersatzanspruch auf Nutzungsausfall setzt voraus, dass der mit der Nutzung verknüpfte Gebrauchsvorteil tatsächlich unfallbedingt entzogen wurde; benutzt der Geschädigte das Fahrzeug unrepariert weiter oder veräußert er es, steht ihm kein Anspruch zu (BGHZ 66, 239 = NJW 1976, 1396; Senat, Urteil vom 4. September 1980 - 12 U 2463/79 - VersR 1981, 553( dasselbe gilt, wenn er lediglich auf Gutachtenbasis ohne Reparaturnachweis abrechnet (vgl. Sanden/Völz, Sachschadensrecht des Straßenverkehrs, 7. Aufl., Rn 236).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.2005 - 1 U 216/04

    Umfang des Schadensersatzes bei Beschädigung eines fabrikneuen Leasingfahrzeugs

    Dabei kann die Entscheidung der Streitfrage dahinstehen, ob der Geschädigte fiktiv abrechnen darf, oder ob seine Anspruchsberechtigung davon abhängig ist, dass er tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft hat (für eine fiktive Abrechnung: KG DAR 1980, 371; KG NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe, DAR 1982, 230; anderer Ansicht: OLG Nürnberg zfs 1991, 45; Eggert DAR 1997, 137).
  • KG, 02.02.1995 - 12 U 2903/93

    Rechte des Geschädigten im Zusammenhang mit wirtschaftlich sinnvoller

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  • OLG Düsseldorf, 24.08.2010 - 1 U 183/09

    Kein Anspruch auf Neuwagenpreis bei Ersatzbeschaffung durch ein Gebrauchtfahrzeug

    Wie der Geschädigte dann mit der Ersatzleistung verfahre, sei nach der Konzeption des § 249 Abs. 2 S. 1 BGB allein ihm überlassen (vgl. KG VersR 1981, 553; NJW-RR 1987, 16; OLG Karlsruhe DAR 1982, 230; OLG Zweibrücken SP 2004, 160; LG Mönchengladbach NJW-RR 2006, 244; Schubert in Bamberger/Roth, Beck OK BGB Stand 01.02.2007, § 249 Rdnr. 202; Knerr in Geigel/Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kapitel 3 Rdnr. 20).
  • LG Duisburg, 11.04.2023 - 11 O 146/22

    Verkehrsunfall: Fiktive Abrechnung trotz wirtschaftlichem Totalschaden?

    Dies scheidet etwa dann aus, wenn der Geschädigte sein Fahrzeug unrepariert weiterbenutzt (KG Berlin, Urteil vom 4. September 1980, 22 U 2463/80, …
  • LG Düsseldorf, 18.06.1982 - 20b S 30/82

    Verkehrswidrigkeit; Grundstück; Ausfahren; Nachfolgender Verkehr; Ausweichen;

    Eine Entschädigung für reparaturbedingten Kfz-Nutzungsausfall kann nur dann zugebilligt werden, wenn die Reparatur wirklich ausgeführt worden ist (KG VersR 81, 553; OLG Nürnberg VersR 73, 865).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.1980 - Allg. Reg. 101/80   

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https://dejure.org/1980,5504
BayObLG, 30.10.1980 - Allg. Reg. 101/80 (https://dejure.org/1980,5504)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.1980 - Allg. Reg. 101/80 (https://dejure.org/1980,5504)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 1980 - Allg. Reg. 101/80 (https://dejure.org/1980,5504)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 233
  • VersR 1981, 553
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 24.06.2008 - X ARZ 69/08

    Gerichtsstand der Widerklage bei Drittwiderklage; Bestimmung des gemeinsam

    Ist aber ein weiterer Klagegrund vorgebracht und fehlt es an einem gemeinschaftlichen Gerichtsstand für die Klage in ihrem gesamten Umfang, ist § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO anwendbar (vgl. BayObLG MDR 1981, 233; BayObLGZ 62, 297, 298; 58, 154, 155; 50/51, 37, 38; Wieczorek/Schütze/Hausmann, ZPO, 3. Aufl., § 36 Rdn. 42; Stein/Jonas/Roth, aaO, § 36 Rdn. 27; für Haupt- und Hilfsantrag OLG München JurBüro 1981, 607).
  • BayObLG, 25.09.1992 - 1Z AR 117/92

    Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher

    Hierfür ist nach den Umständen, insbesondere aus der Natur des jeweiligen Dienstleistungs- oder Geschäftsbesorgungsvertrages (§§ 611, 675 BGB ; vgl. Palandt/Putzo BGB 51. Aufl. Einführung vor § 611 Rn. 21 m.w.Nachw.), als Erfüllungsort der Ort anzunehmen, an dem sich jeweils die Kanzlei des Rechtsanwalts (§ 27 Abs. 2 BRAO ) befindet (vgl. BayObLG MDR 1981, 233/234; Zöller/Vollkommer ZPO 17.Aufl. § 29 Rn. 25 "Anwalt" m.w.Nachw.; Thomas/Putzo § 29 Anm.2 c.; Palandt/Heinrichs § 269 Rn. 13 m.w.Nachw.).
  • KG, 08.11.2013 - 18 AR 44/13

    Gerichtliches Zuständigkeitsbestimmungsverfahren: Kennzeichnendes Merkmal der

    Das würde die Zuständigkeitsbestimmung nur dann hindern, wenn für diese ausschließliche Zuständigkeiten bestünden und eine gemeinsame Behandlung deswegen nicht möglich wäre (vgl. für diesen Fall BayObLG NJW-RR 1999, 1293; im übrigen BGH NJW-RR 2008, 1516, 1517; BayObLG MDR 1981, 233; Roth in Stein/Jonas, ZPO, Kommentar 22.Aufl. § 36 Rn. 27).
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