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Rechtsprechung
   BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80   

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BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80 (https://dejure.org/1980,4541)
BGH, Entscheidung vom 09.10.1980 - III ZB 18/80 (https://dejure.org/1980,4541)
BGH, Entscheidung vom 09. Oktober 1980 - III ZB 18/80 (https://dejure.org/1980,4541)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksame Berufungseinlegung wegen fehlender OLG-Zulassung - Nachträgliche Bestellung zum Vertreter - Versäumung der Berufungsfrist - Zustellungsbewirkung bei Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist - Beauftragung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 78; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 212 a; ZPO § 233; BRAO § 53

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 61
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.01.1975 - VII ZR 199/73

    Unterschrift der zuständigen Richter unter ein Urteil - Form der Unterschrift in

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Sie genügt dann, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles - etwa bei Unterschriftsleistung für verhinderte Mitglieder eines Kollegialgerichts - Zweifel daran wecken, wer nach dem Inhalt der Urteilsausfertigung unterschrieben hat und ob das Urteil überhaupt unterzeichnet worden ist (BGH NJW 1978, 217; 1975, 781).
  • BGH, 22.09.1977 - VII ZR 144/77

    Urteilsausfertigung - Richterunterschrift

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Sie genügt dann, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles - etwa bei Unterschriftsleistung für verhinderte Mitglieder eines Kollegialgerichts - Zweifel daran wecken, wer nach dem Inhalt der Urteilsausfertigung unterschrieben hat und ob das Urteil überhaupt unterzeichnet worden ist (BGH NJW 1978, 217; 1975, 781).
  • BGH, 03.05.1978 - IV ZB 37/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Auch ein vereinfachter Schriftzug individuellen Charakters genügt den Anforderungen, die an eine ordnungsgemäße Unterschrift bei einem Empfangsbekenntnis zu stellen sind (BGH VersR 1978, 763 m.w.Nachw.).
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Zu dem umfänglichen Vorbringen der Klägerin in der Beschwerdeinstanz ist auf folgendes hinzuweisen: Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand erfordert grundsätzlich eine genaue Darlegung und Glaubhaftmachung aller zwischen dem Beginn und dem Ende der versäumten Frist liegenden Umstände, die für die Frage bedeutsam sind, wie und gegebenenfalls durch wessen Verschulden es zu einer Versäumung der Frist gekommen ist (§ 236 Abs. 2 ZPO; BGH VersR 1978, 942).
  • BGH, 31.05.1979 - VII ZR 290/78

    Zeitpunkt der Bewirkung einer Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt -

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Die Zustellung eines Urteils an einen Rechtsanwalt gemäß § 212 a ZPO ist erst zu dem Zeitpunkt bewirkt, in welchem der Rechtsanwalt persönlich Kenntnis von seinem Gewahrsam an dem ihm übersandten Urteil erhalten hat und den Willen äußert, das Urteil als ihm zugestellt anzunehmen (BGH VersR 1979, 937; 1966, 930).
  • BGH, 17.01.1980 - VII ZB 16/79

    Anforderungen an den Nachweis der späteren Zustellung eines angefochtenen Urteils

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    An den Nachweis der Behauptung, das angefochtene Urteil sei erst später zugestellt worden, als das Datum des Empfangsbekenntnisses ausweist, sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH Beschl. v. 17. Januar 1980 - VII ZB 16/79).
  • BGH, 12.06.1980 - III ZB 1/80

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Diese Regelung schließt Jedoch eine nachträgliche Erläuterung oder Ergänzung unvollständiger Angaben nicht aus (BGH VersR 1980, 851).
  • BGH, 25.06.1964 - IV ZB 96/64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.10.1980 - III ZB 18/80
    Das Empfangsbekenntnis ist die beurkundete Erklärung des Anwalts, daß er das ihm zum Zwecke der Zustellung übermittelte Schriftstück als zugestellt in Empfang genommen habe (BGH VersR 1964, 1079).
  • BGH, 18.05.1994 - IV ZR 8/94

    Beginn der Berufungsfrist - Formvorschriften an eine Berufung - Maßgeblichkeit

    Dann ist im allgemeinen ein weiterer auf die Unterzeichnung hinweisender Zusatz nicht erforderlich (BGH, Beschluß vom 1. April 1981 - VIII ZB 24/81 - VersR 1981, 576), wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalls Zweifel daran wecken, wer das Urteil unterschrieben hat oder ob es überhaupt unterschrieben worden ist (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61).
  • BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur

    Da die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung bereits abgelaufen war, ist die Nachschiebung des neuen Sachverhalts nicht zulässig; er muß außer Betracht bleiben (vgl. dazu BGH VersR 1981, 61; 1982, 802; 1984, 667).
  • BGH, 18.01.1983 - VI ZB 18/82

    Verfahren - Büropersonal - Prozessbevollmächtigter - Weisung - Unterschrift -

    Es kann deshalb auf sich beruhen, ob die im Beschwerdeverfahren von der Klägerin vorgelegte eidesstattliche Versicherung, nach der die für das Berufungsgericht bestimmte Post gesondert und kenntlich gemacht einem der beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwälte der Sozietät zur Unterschrift vorzulegen ist, als zulässige Ergänzung des bisherigen Vortrags oder aber als unzulässiger neuer Vortrag zu werten ist (vgl. hierzu BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61, 62 a.E.).
  • BGH, 09.05.1984 - VIII ZB 7/84

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Freilich dürfen unklare Angaben im Wiedereinsetzungsantrag auch nach Ablauf der Zweiwochenfrist des § 234 ZPO erläutert oder ergänzt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80, VersR 1981, 61, 62; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81, VersR 1982, 802, 803).
  • BGH, 12.07.1983 - VI ZB 6/83

    Verfahren - Rechtsmittelfrist - Anwalt - Büroangestellte - Akten - Büroversehen -

    Nach dem Vortrag des Klägers, den er in der Berufungsinstanz in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros -

    Nach dem Vortrag des Beklagten, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 67/86

    Ordnungsmäßigkeit der Einlegung einer Berufung - Unzutreffende Bezeichnung der

    Das reichte aus (BGH Beschlüsse vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61, 62 und vom 1. April 1981 - VIII ZB 24/81 - VersR 1981, 576).
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 2/83

    Berufungsbegründungsschrift - Rechtsanwalt - Unterzeichnung - Juristischer

    Nach dem Vortrag des Klägers, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 24.10.1984 - VIII ZB 11/84

    Rechtsanwalt - Erstinstanz - Berufung - Auftrag - Berufungsfrist - Parteibeschwer

    Der Senat kann diesen Vortrag für seine Entscheidung berücksichtigen, weil damit die Angaben in dem am 15. März 1984, also noch während der Zweiwochenfrist des § 234 ZPO, eingegangenen Schriftsatz in noch zulässiger Weise ergänzt und erläutert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80, VersR 1981, 61, 62; Urteil vom 7. Mai 1982 - V ZR 233/81, VersR 1982, 802, 803).
  • BGH, 05.07.1983 - VI ZB 5/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Nach dem Vortrag des Klägers, den er im Beschwerdeverfahren in zulässiger Weise ergänzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 1980 - III ZB 1/80 - VersR 1980, 851 und vom 9. Oktober 1980 - III ZB 18/80 - VersR 1981, 61), ist von folgendem glaubhaft gemachten Sachverhalt auszugehen:.
  • BGH, 25.01.1982 - VIII ZB 69/81

    Sorgfaltspflicht - Fristsachen - Rechtsanwalt - Rechtzeitger Ausgang

  • BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 44/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.1980 - VIII ZB 31/80   

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https://dejure.org/1980,4802
BGH, 08.10.1980 - VIII ZB 31/80 (https://dejure.org/1980,4802)
BGH, Entscheidung vom 08.10.1980 - VIII ZB 31/80 (https://dejure.org/1980,4802)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist - Hinderung an der Einlegung eines Rechtsmittels durch Armut - Beibringen der erforderlichen Unterlagen innerhalb der Rechtsmittelfrist - Vorlage eines neuen Armutszeugnisses in ...

  • VersR (via Owlit)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 61
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 121/73

    Fristenwesen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristablauf - Jahresfrist

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - VIII ZB 31/80
    Der Wiedereinsetzung steht nicht entgegen, daß sie erst nach Ablauf eines Jahres ab Ende der Berufungsfrist beantragt wurde, weil der Zweitbeklagte das Armenrecht zur Durchführung der Berufung innerhalb der Berufungsfrist beantragt hatte, das Berufungsgericht aber erst nach Ablauf der Jahresfrist des § 234 Abs. 3 ZPO über das Armenrechtsgesuch entschied (vgl. BGH Beschl. v. 12. Juni 1973 - VI ZR 121/73 - NJW 1973, 1373).
  • BGH, 15.10.1974 - VI ZB 9/74

    Armenrecht - Erhebliche Einkommenserhöhung - Vertrauen auf Zustand -

    Auszug aus BGH, 08.10.1980 - VIII ZB 31/80
    Auch in diesem Falle ist aber erforderlich, daß er innerhalb der Rechtsmittelfrist nicht nur das Armenrecht beantragt, sondern auch die erforderlichen Unterlagen beibringt (BGH Beschl. v. 15. Oktober 1974 - VI ZB 9/74 = MDR 1975, 129 m.w.Nachw.).
  • BFH, 27.07.1983 - II S 7/83
    NV: Eine mangels Beachtung des Vertretungszwangs unzulässige Beschwerde wegen Versagung der Prozeßkostenhilfe kann nicht aus diesem Grunde mangels hinreichender Erfolgsaussichten abgelehnt werden, weil, wenn Prozeßkostenhilfe zu bewilligen wäre, durch Antrag eines vertretungsberechtigten Prozeßbevollmächtigten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Versäumung der Beschwerdefrist gewährt werden könnte (BGH vom 8.10.1980 VIII ZB 31/80).2.
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