Rechtsprechung
BGH, 30.04.1981 - IVa ZR 92/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer Fristsetzung des Versicherers für die Erhebung der Klage - Entscheidung einer Sachverständigenkommission über das Vorliegen der anspruchsbegründenden Voraussetzung eines Totalschadens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 12 Abs. 3; AKB Lu § 6; AKB Lu § 10; AKB Lu § 20
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 918
- VersR 1981, 828
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 04.07.2007 - IV ZR 31/06
Wahrung der Klagefrist durch Erhebung einer Feststellungsklage
Weil dem Versicherer damit ein Privileg eröffnet ist, das andere Schuldner nach der Rechtsordnung nicht haben (…vgl. dazu Römer aaO), sieht die Rechtsprechung in § 12 Abs. 3 VVG seit langem eine allein im Interesse des Versicherers geschaffene Ausnahmevorschrift, die wegen dieses Ausnahmecharakters keiner ausdehnenden Auslegung zugänglich ist (BGH, Urteil vom 30. April 1981 - IVa ZR 92/80 - VersR 1981, 828 unter I 2). - BGH, 05.07.2006 - IV ZR 105/05
Recht des Versicherers zur Ablehnung der Leistung vor Durchführung eines …
Das gilt unabhängig davon, ob im Streitfall ein solches Verfahren zwingend vorgesehen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. April 1981 - IVa ZR 92/80 - VersR 1981, 828 unter I 2 m. zust. Anm. Sieg, VersR 1981, 1093, 1094), eine Partei es für die den Anspruch begründenden Umstände oder Teile davon verlangen kann (Senatsurteil vom 7. November 1990 - IV ZR 201/89 - VersR 1991, 90 unter 2 c und d) oder das Einverständnis beider Seiten für die Durchführung eines solchen Verfahrens vorausgesetzt wird (Senatsurteil vom 17. Mai 2006 - IV ZR 230/05 - zur Veröffentlichung bestimmt). - OLG Koblenz, 03.12.2010 - 10 U 345/10
Versicherungsvertrag: Klagefristsetzung bei einem Altvertrag
Die von dem Kläger herangezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Versicherungsrecht 1981, 828 stellt zwar eine unwirksame Fristsetzung nach § 12 Abs. 3 VVG a. F. fest.