Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 898/80   

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https://dejure.org/1981,5172
BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 898/80 (https://dejure.org/1981,5172)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1981 - IVb ZB 898/80 (https://dejure.org/1981,5172)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 898/80 (https://dejure.org/1981,5172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Urteilsanfechtung - Bezeichnung - Berufung - Erstinstanzlicher Anwalt - Berufungsauftrag - Falsches Aktenzeichen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 854
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 08.05.2013 - 5 U 47/12

    ARGEN als Bietergemeinschaft

    Zwar ist in Zusammenhang mit der Wahrung von Notfristen verschiedentlich geäußert worden, hieran fehle es, wenn u. a. das Aktenzeichen falsch angegeben ist und der Mangel nicht während des Laufs der Frist behoben wird, wobei das Berufungsgericht keine Prüfungs- und Nachforschungspflichten habe (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.1982 - IVa ZB 15/82, VersR 1983, 250; vom 24.06.1981 - IVb ZB 898/80, VersR 1981, 854).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,10859
BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81 (https://dejure.org/1981,10859)
BGH, Entscheidung vom 24.06.1981 - IVb ZB 680/81 (https://dejure.org/1981,10859)
BGH, Entscheidung vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 (https://dejure.org/1981,10859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 854
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs nur dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Armenrechtsantrags wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.N.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671).

    War die Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnten, daß die Voraussetzungen des § 114 Abs. 1 ZPO nicht erfüllt waren, dann kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGHZ 26, 99, 101).

  • BGH, 27.02.1978 - II ZR 109/77

    Unvermögen die Prozesskosten zu bezahlen - Armenrechtsgesuch eines in New York

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs nur dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Armenrechtsantrags wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.N.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Fall der Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs nur dann gerechtfertigt, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Armenrechtsantrags wegen Verneinung der Armut rechnen mußte (BGHZ 26, 99, 101 m.N.; BGH Beschluß vom 27. Februar 1978, II ZR 109/77 = VersR 1978, 824; Beschluß vom 5. April 1978, IV ZB 2/78 = VersR 1978, 670, 671).
  • BGH, 20.05.1981 - IVb ARZ 525/81

    Kostenvorschuß - Verbundverfahren - Ehescheidung - Rechtsmittel in Folgesachen -

    Auszug aus BGH, 24.06.1981 - IVb ZB 680/81
    Die Klägerin hatte vielmehr die Möglichkeit, ebenso wie im ersten Rechtszug, im Verfahren nach § 127 a ZPO bei dem Familiengericht (vgl. BGH Beschluß vom 20. Mai 1981, IVb ARZ 525/81) eine einstweilige Anordnung auf Zahlung eines Prozeßkostenvorschusses gegen den Beklagten zu erwirken und hieraus - falls erforderlich - die Vollstreckung zu betreiben.
  • BGH, 08.02.1985 - V ZR 281/84

    Gewährung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Vorliegen

    War die Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei oder ihr Vertreter erkennen konnte, daß die subjektiven Voraussetzungen für eine Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt waren, kann Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (BGH Beschl. v. 24. Juni 1981, IVb ZB 680/81, VersR 1981, 854 m.w.N. für die ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 26.02.1986 - IVb ZB 117/85

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf rechtzeitige Einlegung -

    Das Oberlandesgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Rechtsmittelfrist nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann zu gewähren ist, wenn die Partei ohne Verschulden nicht mit der Versagung der Prozeßkostenhilfe zu rechnen brauchte (BGHZ 26, 99, 101; BGH Beschlüsse vom 27. Februar 1978 - II ZR 109/77 - VersR 1978, 824, vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 - VersR 1981, 854 und vom 5. Dezember 1983 - IX ZB 152/83 - VersR 1984, 192).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZB 19/84

    Voraussetzung des Erfolgs eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das Berufungsgericht geht zutreffend davon aus, daß die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs mangels Bedürftigkeit nur dann gerechtfertigt sein kann, wenn die Partei vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags wegen Fehlens der wirtschaftlichen Voraussetzungen nach § 114 ZPO rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101 zum Armenrecht, BGH Beschl. vom 24. Juni 1981 - IVb ZB 680/81 = VersR 1981, 854; Beschl. vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84 = VersR 1984, 989 zur Prozeßkostenhilfe).
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