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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1981 - VII ZB 13/81   

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BGH, 09.07.1981 - VII ZB 13/81 (https://dejure.org/1981,5647)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1981 - VII ZB 13/81 (https://dejure.org/1981,5647)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1981 - VII ZB 13/81 (https://dejure.org/1981,5647)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sorgfaltspflicht - Ausscheidender Anwalt - Sozietät - Fristsachen - Fristenbuch

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 959
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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80   

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Papierfundstellen

  • VersR 1981, 959
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1979 - VIII ZB 28/79

    Verschulden an der Versäumung einer Rechtsmittelfrist - Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
    Dazu gehört mindestens die Wiederholung des durchgegebenen wesentlichen Inhalts der Rechtsmittelschrift und der einzelnen Daten gegenüber dem Anrufer (vgl. BGH VersR 1980, 89 und 765).

    Zugleich fällt aber auch dem erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten ein Verschulden zur Last, weil er Frau C. bei der fernmündlichen Übermittlung des Rechtsmittelauftrages nicht von sich aus veranlaßt hat, den Auftrag zu wiederholen, um die korrekte Entgegennahme und Aufzeichnung zu überprüfen (BGH VersR 1980, 89).

  • BGH, 29.06.1956 - V ZB 20/56

    Einlegung der Berufung oder Revision

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
    Es gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelführer erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH VersR 1971, 763; 1971, 1145; 1976, 492, 493).
  • BGH, 27.04.1971 - IV ZR 11/69

    Revisionseinlegung - Richtige Klägerbezeichnung - Feststellung der Partei -

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
    Es gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelführer erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH VersR 1971, 763; 1971, 1145; 1976, 492, 493).
  • BGH, 18.12.1975 - VII ZB 16/75

    Einlegung der Berufung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
    Es gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelführer erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH VersR 1971, 763; 1971, 1145; 1976, 492, 493).
  • BGH, 25.10.1979 - III ZB 30/79

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
    Unter diesen Umständen hat der Antragsteller schon nicht die einem Erfolg des Wiedereinsetzungsantrages entgegenstehende Möglichkeit ausgeräumt, daß die fehlerhafte Aufzeichnung des Auftrages nicht durch die Bürovorsteherin verschuldet worden ist, sondern durch den Anrufer, also den erstinstanzlichen Verfahrensbevollmächtigten, dessen Verschulden sich der Antragsteller insoweit ebenso nach § 85 Abs. 2 ZPO anrechnen lassen muß wie ein Verschulden der Bevollmächtigten zweiter Instanz (vgl. BGH VersR 1980, 278).
  • BGH, 23.09.1971 - VII ZB 15/71

    Langjährige Beschäftigung - Fehler - Versehen - Mißtrauen - Einzelfall -

    Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 654/80
    Es gehört zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Rechtsmittels, daß das Rechtsmittelgericht innerhalb der Rechtsmittelfrist den Rechtsmittelführer erkennen kann (BGHZ 21, 168, 170; BGH VersR 1971, 763; 1971, 1145; 1976, 492, 493).
  • BGH, 30.01.1984 - II ZR 159/83

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist -

    Dies steht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 8.7.1981 - IV ZB 654/80, VersR 1981, 959).
  • BGH, 15.10.1986 - IVb ZB 69/86

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Dazu gehört mindestens die Wiederholung des durchgegebenen Auftrages mit dem wesentlichen Inhalt der Rechtsmittelschrift und den einzelnen Daten durch denjenigen, der das Gespräch entgegennimmt, sowie, falls dieser den Inhalt des Anrufs nicht von sich aus wiederholt, die Aufforderung dazu durch den Anrufer (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 1. Oktober 1970 - VII ZB 9/70 - VersR 1970, 1133; 17. Oktober 1979 - VIII ZB 28/79 - VersR 1980, 89; 25. März 1980 - VI ZB 1/80 - VersR 1980, 765 sowie Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 654/80 - nicht veröffentlicht).
  • LSG Hessen, 10.03.1999 - L 6 AL 1593/98

    Wiedereinsetzung - Vermeidung Mißverständnisse - Auslandstelefonat - Klärung der

    Es gehört zu der von einem Rechtsanwalt zu erwartenden Sorgfalt, wenn er bei einem technisch unvollkommenen Auslandstelefonat mit einem türkischen Mandanten, bei dem es um die wichtige Frage der Berufungseinlegung bei laufender Berufungsfrist geht, besondere Vorkehrungen zu treffen, um Mißverständnisse zu vermeiden (vgl. BGH 8.7.1981 - IVb ZB 654/80 = Juris Dokument KORE 932468152).
  • BGH, 19.09.1985 - V ZB 1/85

    Notierung einer Frist - Verschulden - Weisung irreführend

    Schon diese nicht auszuschließende Möglichkeit eines anwaltlichen Verschuldens für die fehlerhafte Fristnotierung steht der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entgegen (BGH Beschl. v. 8. Juli 1981, IVb ZB 654/80, VersR 1981, 959), so daß die Berufung zu Recht wegen Versäumung der Begründungsfrist als unzulässig verworfen worden ist.
  • BGH, 05.11.1987 - V ZB 11/87

    Pflichten eines Rechtsanwalts bei der Vorbereitung einer fristgebundenen

    Daß sich ein Verschulden ihrer erstinstanziellen Bevollmächtigten nicht ausschließen läßt, geht zu Lasten der Beklagten (vgl. BGH Beschlüsse v. 8. Juli 1981, IVb ZB 654/80, VersR 1981, 559; v. 4. Oktober 1982, II ZB 9/82, VersR 1982, 1167; Urt. v. 21. Februar 1983, VIII ZR 343/81, VersR 1983, 401).
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