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   BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80   

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BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80 (https://dejure.org/1981,609)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1981 - IVa ZR 66/80 (https://dejure.org/1981,609)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 66/80 (https://dejure.org/1981,609)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Umfang einer Pflicht zum Schadensersatz bei einer vor Eintritt des Versicherungsfalls begangenen Obliegenheit bei fehlendem Versicherungsschutz - Rechtliche Begründung der unterschiedlichen Behandlung eines Schädigers bei einem sozialversicherten und einem nicht ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 1542

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Beschränkung des Rückgriffsanspruchs gegen Kraftfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 1542
    Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers wegen Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 332
  • NJW 1981, 1843
  • MDR 1981, 828
  • VersR 1981, 971
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80
    Ein solches unbilliges Ergebnis sollte ausgeschlossen werden (BGHZ 9, 179, 186; 67, 138, 150 [BGH 14.07.1976 - IV ZR 235/74]; BVerfGE 21, 362 unter B Ziff. II 5 b).

    Insbesondere haben Sozialversicherungsträger keinen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch darauf, daß ihnen Mehraufwendungen, die durch das Verschulden eines Dritten veranlaßt worden sind, von diesen ersetzt werden (BVerfGE 21, 362).

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/74

    Grenzen des § 158i VVG

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80
    Die aufgezeigte Ungleichheit sei allerdings nicht - wie in dem Fall, der der zu § 158 i VVG ergangenen Entscheidung BGHZ 67, 138 [BGH 14.07.1976 - IV ZR 235/74] zugrunde lag - das Ergebnis einer (ursprünglichen) gesetzgeberischen Fehlleistung.

    Ein solches unbilliges Ergebnis sollte ausgeschlossen werden (BGHZ 9, 179, 186; 67, 138, 150 [BGH 14.07.1976 - IV ZR 235/74]; BVerfGE 21, 362 unter B Ziff. II 5 b).

  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 645/68

    Verwirkung des Versicherungsschutzes

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80
    Bei vorsätzlicher Verletzung von Obliegenheiten, die in und nach dem Versicherungsfall zu erfüllen sind, gibt es keinen Kausalitätsgegenbeweis dahin, daß die Verletzung Einfluß weder auf die Feststellung des Versicherungsfalls noch auf die Feststellung oder den Umfang der Versicherungsleistung gehabt habe (§ 6 Abs. 3 Satz 1, 2 VVG; ausschließlich solche Fälle - folgenloser - vorsätzlicher Obliegenheitsverletzungen nach Eintritt des Versicherungsfalls waren Anlaß und Gegenstand derjenigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach der eine Leistungsfreiheit des Versicherers dann nicht anerkannt wird, wenn die Verletzung nicht einmal generell geeignet war, die berechtigten Interessen des Versicherers in ernster Weise zu gefährden, und den Versicherungsnehmer kein schweres Verschulden trifft (vgl. BGHZ 53, 160; ständige Rechtspr.).
  • LG Bad Kreuznach, 23.03.1979 - 3 O 354/77
    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80
    Das Landgericht hat den Beklagten zur Zahlung von 5.000 DM verurteilt und im übrigen die Klage abgewiesen (VersR 79, 715).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 66/80
    Ein solches unbilliges Ergebnis sollte ausgeschlossen werden (BGHZ 9, 179, 186; 67, 138, 150 [BGH 14.07.1976 - IV ZR 235/74]; BVerfGE 21, 362 unter B Ziff. II 5 b).
  • BGH, 13.07.1988 - IVa ZR 55/87

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den Sohn des Versicherungsnehmers

    Diese Vorschrift führt, wie sich auch schon auf anderen Gebieten gezeigt hat (vgl. BGHZ 80, 332; 88, 296; Urteil vom 13. Januar 1988 - IVa ZR 152/86 - VersR 1988, 362), notwendigerweise zu unausgeglichenen Ergebnissen.
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 190/81

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

    Zur Frage der Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter oder Kraftfahrer, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls in vollem Umfang leistungsfrei ist (Ergänzung zu BGHZ 80, 332).

    Diese unter Umständen sehr unterschiedliche finanzielle Belastung des VN bei Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers wegen Obliegenheitsverletzungen vor Eintritt des Versicherungsfalles ist als unbefriedigend empfunden worden und hat in Rechtsprechung und Literatur zu verschiedenartigen Lösungsversuchen geführt (vgl. Senatsurteil in BGHZ 80, 332 f; WI 1981, 145).

    Daß auf diesem Wege die Ungleichbehandlung nicht beseitigt werden kann, hat der erkennende Senat in seinem nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Urteil vom 27. Mai 1981 (BGHZ 80, 332 f) dargelegt.

    Insoweit wird auf die Ausführungen in BGHZ 80, 335 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 66/80]/336 verwiesen.

    "Eine Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt eines Versicherungsfalles leistungsfrei ist, auf 5.000,- DM, wie es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Mai 1981 (IVa ZR 66/80) vorgesehen hat, wurde nicht vorgenommen.

    Damit ist die verfassungsrechtlich bedenkliche Lage, die den Senat zu seinem erwähnten Urteil in BGHZ 80, 332 f. veranlaßt hat, weitgehend nicht mehr gegeben.

  • BGH, 28.10.1993 - III ZR 67/92

    Rechtsstellung eines Beamten bei Verursachung eines Unfalls unter Verletzung von

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob bei der Schädigung einer sozialversicherten Person der Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den Schädiger dann entsprechend zu begrenzen ist, wenn der Schädiger bei einer Inanspruchnahme durch den Haftpflichtversicherer einer nicht sozialversicherten Person durch die geschäftsplanmäßigen Erklärungen begünstigt wäre (so zunächst BGHZ 80, 332; ergänzt nach der Einführung des § 116 SGB X: BGHZ 88, 296), gibt für die Entscheidung dieser Frage allerdings nichts her.
  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

    Kommen mehrere Möglichkeiten der Lückenausfüllung in Betracht, so ist anhand der Konsequenzen abzuwägen, welche der Alternativen am zweckmäßigsten und gerechtesten ist und sich am besten in den Gesamtzusammenhang der Rechtsordnung einfügt (BGHZ 80, 338 [BGH 27.05.1981 - IVa ZR 66/80]; 82, 185) [BGH 12.11.1981 - III ZR 2/80].
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 89/82

    Schadenersatzforderung gegen einen Kfz-Fahrer, der ohne Fahrerlaubnis und unter

    Es meint jedoch unter Bezugnahme auf BGHZ 80, 332, daß der gemäß § 1542 RVO auf die Klägerin übergegangene Schadensersatzanspruch auf 5.000,- DM beschränkt sei, weil der Kfz-Haftpflichtversicherer gegenüber dem Beklagten zu 2 leistungsfrei geworden sei.

    In dem Urteil vom 27. Mai 1981 - BGHZ 80, 332 - hat der erkennende Senat die Ansicht vertreten, das unterschiedliche Ergebnis, das auf einem Zusammentreffen der Regelungen in § 1542 RVO, § 158 c Abs. 4 VVG in Verb. mit § 3 Nr. 6 PflVG und der geschäftsplanmäßigen Erklärung der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer vom März 1973 beruht, müsse im Interesse der Gleichbehandlung von im wesentlichen gleichgelagerten Sachverhalten durch Beschränkung des Rückgriffsanspruches des SVT auf 5.000,- DM vermieden werden.

    "Eine Beschränkung des Rückgriffsanspruchs eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt eines Versicherungsfalles leistungsfrei ist, auf 5.000,- DM, wie es der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 27. Mai 1981 (IVa ZR 66/80) vorgesehen hat, wurde nicht vorgenommen.

    Damit ist die verfassungsrechtlich bedenkliche Lage, die den Senat zu seinem erwähnten Urteil in BGHZ 80, 332 f. veranlaßt hat, weitgehend nicht mehr gegeben.

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 127/03

    Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes für mitversicherte

    Diese gesetzgeberische Entscheidung war für die Gerichte bindend (vgl. dazu BGHZ 88, 296, 300), zumal in der Gesetzesbegründung eine zuvor vom Bundesgerichtshof vorgenommene Regreßbegrenzung auf 5.000 DM (BGHZ 80, 332 ff.) ausdrücklich abgelehnt worden war.
  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Allerdings geht die Bedeutung der AKB über die von gewöhnlichen AGB in einer Beziehung hinaus (BGHZ 80, 332, 344 f.): Sie legen den Standard der in der Bundesrepublik für Kraftfahrzeuge abgeschlossenen Haftpflichtversicherungsverträge fest.
  • BGH, 10.10.1984 - IVa ZR 167/82

    Gesetzlicher Übergang von Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag

    Er wollte auf der einen Seite vermeiden, daß durch den Eintritt des Sozialversicherungsträgers der Verletzte doppelt entschädigt wird; zum anderen sollten aber die Leistungen der Sozialversicherung nicht denjenigen entlasten, der aufgrund seines eigenen rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens oder aufgrund einer ihn treffenden Gefährdungshaftung für die Folgen eines Schadens einzustehen hat (BVerfGE 21, 362, 376 unter B Ziffer II 5 b; BGHZ 9, 179, 186; 67, 138, 150 [BGH 14.07.1976 - IV ZR 235/74] ; 80, 332, 343).
  • BGH, 25.05.1982 - VI ZR 101/80

    'überwiegend wahrscheinlich' schizophren - § 827 BGB, §§ 286, 402 ZPO,

    Bei der erneuten Verhandlung und Entscheidung wird das Berufungsgericht ferner zu beachten haben, daß, falls es wiederum zu einer Verurteilung des Beklagten kommen sollte, nach dem inzwischen verkündeten Urteil des BGH vom 27. Mai 1981 (IV a ZR 66/80 = BGHZ 80, 332 mit Erläuterung Hoegen in LM RVO § 1542 Nr. 114 und Ruland in JUS 1981, 852) der Rückgriffsanspruch eines Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalls in vollem Umfang leistungsfrei ist, auf einen Betrag von DM 5.000 beschränkt ist.
  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 22/81

    Verweigerung des Versicherungsschutzes wegen fehlender Fahrerlaubnis -

    Soweit es um die Ansprüche der Sozialversicherungsträger der Unfallopfer geht, hat der Senat in seinem Urteil vom 27. Mai 1981 - IVa ZR 66/80 = BGHZ 80, 332 entschieden, daß der Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen einen Kraftfahrzeughalter, dessen Haftpflichtversicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung vor Eintritt des Versicherungsfalles in vollem Umfang leistungsfrei ist, auf einen Betrag von 5.000 DM beschränkt ist.

    Auch das Interesse des Klägers an der Abwehr der von den Sozialversicherungsträgern der Unfallopfer gegen ihn erhobenen Ansprüche rechtfertigt bei dieser Sachlage keine Heraufsetzung der Beschwer auf einen 40.000 DM übersteigenden Betrag, da anzunehmen ist, daß die Sozialversicherungsträger in Kenntnis der Entscheidung des Senats in BGHZ 80, 332 künftig nur noch jeweils 5.000 DM fordern werden und anderenfalls der Kläger höhere Forderungen unter Hinweis auf diese Entscheidung mit verhältnismäßig geringem Aufwand abwehren kann.

  • KG, 07.07.1994 - 1 Ss 175/93

    Unfallflucht allgemein - Unfallflucht im Strafrecht - Unfallflucht im Zivilrecht

  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 55/80

    Unterbleiben einer Zurückverweisung bei teilweiser Absehung von der Darstellung

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 152/86

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den Fahrer bei Leistungsfreiheit

  • AG Straubing, 10.02.1983 - 3 C 1047/82
  • BGH, 06.12.1983 - VI ZR 212/81

    Hemmung der Verjährung auf Sozialversicherungsträger übergegangener

  • BGH, 14.06.1983 - VI ZR 183/81

    Ersatzanspruch des SVT umfaßt auch Kinderzulage

  • BGH, 27.05.1981 - IVa ZR 52/80

    Voraussetzungen für den Wegfall des versicherten Interesses - Überlassen eines

  • BGH, 19.09.1984 - IVa ZR 127/82

    Pflichten des Kfz-Halters

  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 145/81

    Auslegung der geschäftsplanmäßigen Erklärung des Haftpflichtversicherers als

  • LG Trier, 20.01.1994 - 3 S 245/93

    Schadensersatzanspruch aus unerlaubter Handlung

  • LSG Niedersachsen, 09.06.1988 - L 6 U 252/87

    Durchsetzung eines übergegangenen Schadensersatzanspruchs aus unerlaubter

  • BGH, 01.07.1981 - IVa ZR 119/80

    Schadensersatz wegen der Verletzung eines Anwaltsvertrages - Rechtmäßigkeit der

  • OLG München, 27.11.1981 - 10 U 3052/81
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