Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 15.10.1981

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.1981 - 11 U 29/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,16193
OLG Hamm, 26.06.1981 - 11 U 29/81 (https://dejure.org/1981,16193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.1981 - 11 U 29/81 (https://dejure.org/1981,16193)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 1981 - 11 U 29/81 (https://dejure.org/1981,16193)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kostbarkeit; Pelzmantel; Kleidungsstück

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1081
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 29.09.1922 - VII 684/21

    Haftung des Gastwirts; Kostbarkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.1981 - 11 U 29/81
    Weder wenn man allgemein unter Kostbarkeiten Sachen versteht, deren Wert im Verhältnis zu Größe und Gewicht besonders hoch ist (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB 40. Aufl. § 372 Anm. 1 m. w. Nachw.), noch wenn man auf die besonderen Gewohnheiten des Verkehrs in besseren Hotels abstellt (vgl. RGZ 105, 202, 204, 205), können als.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.10.1981 - 27 U 73/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,1871
OLG Hamm, 15.10.1981 - 27 U 73/81 (https://dejure.org/1981,1871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.10.1981 - 27 U 73/81 (https://dejure.org/1981,1871)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Oktober 1981 - 27 U 73/81 (https://dejure.org/1981,1871)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1081
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Celle, 27.02.2004 - 9 U 220/03

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung der Streupflicht ; Anscheinsbeweis bei

    Der Umfang der Streupflicht muss zudem in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Zweck stehen (BGH VersR 1974, 901, 911 l. Sp.; ähnlich OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Die Streupflicht entfällt also, wenn dem grundsätzlich Pflichtigen unter den gegebenen extremen Wetterbedingungen ein Streuen aussichtslos erscheiden darf (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Die Verkehrssicherungspflicht geht nicht so weit, dass dem Teilnehmer am Verkehr jede eigene Überlegung und Beobachtung abgenommen werden müsste (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

    Ein allgemeiner Hinweis war deshalb nicht geboten, denn der Verkehrssicherungspflichtige muss lediglich vor solchen Gefahren warnen, die für den Benutzer nicht erkennbar sind und mit denen er auch nicht zu rechnen braucht (OLG Hamm VersR 1982, 1081).

  • OLG Frankfurt, 22.09.1988 - 16 U 123/87

    Hausordnung; Mietvertrag; Abwälzung der Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht

    Darüber hinaus ist er nicht zum Streuen verpflichtet, wenn derartig außergewöhnliche Witterungsverhältnisse herrschen, daß auch wiederholtes Streuen sinn- oder zwecklos wäre (vgl. BGH NJW 85, 484 ff. 485; OLG Hamm VersR 82, 1081).
  • OLG Hamm, 03.07.1995 - 6 U 16/95

    Keine Streupflicht bei extremen Witterungsverhältnissen

    Im vorliegenden Ausnahmefall entfiel diese Streupflicht jedoch aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse, da mit zumutbaren Streumaßnahmen das sich hier immer wieder erneut bildende Glatteis nicht wirksam bekämpft werden konnte (vgl. dazu im einzelnen OLG Hamm VersR 82, 1081 und 84, 645, die Revision gegen letztgenannte Entscheidung ist vom BGH nicht angenommen worden) und nicht feststeht, daß es gegen 19.30 Uhr, als die Klägerin auf der Zuwegung zum Haus stürzte, bereits seit einiger Zeit aufgehört hatte, zu regnen.
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