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   OLG Nürnberg, 14.01.1982 - 8 U 1707/81   

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OLG Nürnberg, 14.01.1982 - 8 U 1707/81 (https://dejure.org/1982,10251)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14.01.1982 - 8 U 1707/81 (https://dejure.org/1982,10251)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 14. Januar 1982 - 8 U 1707/81 (https://dejure.org/1982,10251)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1092
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus OLG Nürnberg, 14.01.1982 - 8 U 1707/81
    Auch eine an sich nicht mehr zum Betrieb des betreffenden Fahrzeugs gem. § 7 StVG gehörende Entladung ist zumindest so lange als dessen Gebrauch zu bewerten, wie das Fahrzeug selbst oder seine Vorrichtungen dabei örtlich und zeitlich unmittelbar beteiligt sind (vgl. BGH VersR 1979, 956).
  • OLG Hamburg, 26.06.2008 - 15 W 4/08

    Erledigung der Hauptsache: Grundsätzliche Kostentragung durch den freiwillig

    Daher wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Literatur zum Kraftfahrzeugversicherungsrecht die Auffassung vertreten, dass es für die Annahme eines kausalen Gebrauches des Fahrzeugs i. S. des § 10 AKB grundsätzlich genüge, wenn ein Schaden entstehe, während die mit einem Tanklastwagen transportierte Flüssigkeit durch den Motor des Fahrzeuges abgepumpt werde (OLG Nürnberg VersR 1982, 1092; Prölls/ Martin/ Knappmann, VVG, 27. Aufl., § 10 AKB Rn. 11 m. w. N.; Stiefel/ Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl., § 10 AKB Rn. 76 f. m. w. N.).

    Aufgrund dieser Definition wird es in Literatur und Rechtsprechung offenbar als konsequent angesehen, jegliche Fehler des Fahrers beim Entladen eines Tanklastzuges grundsätzlich unter § 10 AKB zu fassen (OLG Nürnberg, VersR 1982, 1092; Prölls / Martin / Knappmann, a. a. O. Rn 11; Stiefel / Hofmann, a. a. O Rn. 77), da das Abpumpen der transportierten Flüssigkeit zu den üblichen Tätigkeiten eines Tanklastwagenfahrers gehöre.

    Die Entscheidung des erkennenden Senats weicht aufgrund der Differenzierung bei Entladeschäden zwischen Funktionsfehlern des Fahrzeugs, Bedienungsfehlern und sonstigen Fehlern des Fahrers als überwiegende Schadensursache von der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (VersR 1982, 1092) ab.

  • LG Düsseldorf, 19.10.2017 - 9 S 3/17

    Betriebshaftpflicht- Risikoausschluss nach Benzinklausel

    Das Amtsgericht habe sich nicht ausreichend mit dem Urteil des OLG Nürnberg (VersR 1982, 1092) auseinander gesetzt.

    Auch das Urteil des OLG Nürnberg vom 14.1.1982 (Az.: 8 U #####/####, VersR 1982, 1092) steht dem nicht entgegen.

  • AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10

    Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung: Beschädigung eines Laptops

    Dies ist vergleichbar mit der Rechtsprechung, wonach auch das Beladen und Entladen noch zum "Gebrauch" eines Kfz gehört (OLG Köln, Vers. R 1970, 415, OLG Nürnberg, VersR 1982, 1092).
  • OLG München, 23.02.2023 - 25 U 3191/21

    Einstandspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung für Vermischungsschaden beim

    Darum geht es beim Einfüllen des Transportguts in einen "falschen" Behälter oder bei Vermischung von Transportstoffen als Folge einer ungenügender Reinigung oder Leerung des Transportbehältnisses (Prölss/Martin/Klimke, VVG, 31. Aufl., A.1.1 AKB 2015 Rn. 21; vgl. OLG Nürnberg, VersR 1982, 1092; LG Stuttgart, r+s 2015, 382).
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