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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81   

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OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81 (https://dejure.org/1981,1645)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.11.1981 - 10 U 80/81 (https://dejure.org/1981,1645)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. November 1981 - 10 U 80/81 (https://dejure.org/1981,1645)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Gesamtschau - Kettenunfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anscheinsbeweis; Kettenauffahrunfall; Kollision; Schadensersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 § 254; StVG § 7 § 17; ZPO § 286 § 287
    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1150
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.05.1973 - VI ZR 101/71

    Schadensabgrenzung bei doppeltem Auffahrunfall

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81
    Im Anschluß an die Rechtsprechung des BGH (VersR 1973, 762) hat auch das OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150 (Urt. v. 27.11.81 - 10 U 80/81)) eine quotale Aufteilung des Gesamtschadens entsprechend der Höhe der Front- und Heckschäden vorgenommen: Bei Kettenunfällen hat jeder Beteiligte nach näherer Maßgabe der Schadenschätzung gem. § 287 ZPO denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, welcher dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen nicht zurechenbaren Beschädigungen entspricht.

    Nach seiner Auffassung hat der Schädiger denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, welcher dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden (hier: Heckschäden) im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen entspricht, die ihm nicht oder nicht mit hinreichender Sicherheit zugerechnet werden können (BGH VersR 73, 762 (763).

  • OLG Karlsruhe, 12.09.1980 - 10 U 220/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.11.1981 - 10 U 80/81
    Der Senat hält das für überzeugend und hat sich dieser Rechtsprechung bisher angeschlossen (z. B. Urteil vom 12.9.1980 -10 U 220/79 = VersR 81, 739).
  • OLG Hamm, 06.02.2014 - 6 U 101/13

    Ungeklärter Ablauf eines Kettenauffahrunfalls - Oberlandesgericht Hamm klärt, wer

    Zwar wird in der Rechtsprechung überwiegend vertreten, dass der gegen den Auffahrenden sprechende Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Verhalten jedenfalls auf den letzten in der Kette der Unfallfahrzeuge auffahrenden Fahrer anwendbar sei, soweit es um die Verursachung des Heckschadens gehe (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; OLG Hamm, a. a. O.; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486, 487; Urteil vom 12.6.2006 - 1 U 206/05 -, abgedr. bei "juris" Rz. 39, 41).
  • OLG Karlsruhe, 21.09.2009 - 1 U 74/09

    Haftungsabwägung bei Kettenauffallunfall: Nichtberücksichtigung einer

    Dies gilt im Rahmen eines - hier vorliegenden - Kettenunfalls jedenfalls bezüglich des zuletzt Auffahrenden (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; OLG Düsseldorf NZV 1995, 486).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2006 - 1 U 206/05

    Serienauffahrunfall: Anscheinsbeweis für ein Verschulden des Auffahrenden nur

    Auch nach der Rechtsprechung des Senats sind Kollisionen innerhalb einer Kette von Fahrzeugen dem Anscheinsbeweis in der Regel nicht zugänglich (NZV 1995, 486, 487 mit Hinweis auf Senat OLGR Düsseldorf 1992, 178, OLG Celle VersR 1968, 153, OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; Greger NZV 1989, 59).

    Der Schädiger hat nur denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, welcher dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen, die ihm nicht oder nicht mit hinreichender Sicherheit zugerechnet werden können, entspricht (Senat OLGR Düsseldorf 1992, 177, 179, 180 mit Hinweis auf BGH VerR 1973, 763, 764; OLG Karlsruhe VersR 1981, 739, 740; OLG Karlsruhe VersR 1982, 1150; Senat NZV 1995, 486, 488).

  • OLG Hamm, 24.03.2010 - 13 U 125/09

    Haftungsverteilung bei einem Kettenauffahrunfall; Höhe zu erstattender

    Auf den letzten in der Kette trifft der Anscheinsbeweis zu (OLG Karlsruhe, VersR 1982, 1150; König in Hentschel, aaO, § 17 StVG, Rdnr. 18).

    Hat ein Fahrzeug bei einem Kettenauffahrunfall sowohl Front- wie auch Heckschäden erlitten, so kann zwar zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse bei ungeklärter Verursachung der Frontschäden derjenige Teil des Gesamtschadens, für den der auffahrende Hintermann verantwortlich ist, durch eine quotenmäßige Aufteilung des Gesamtschadens gem. § 287 ZPO ermittelt werden (BGH, VersR 73, 1283; OLG Hamm, 6 U 35/99, BeckRS 2007 110587; OLG Karlsruhe, VersR 82, 1150).

  • OLG Koblenz, 16.11.2020 - 12 U 207/19

    Anscheinsvermutung bei einem "Kettenauffahrunfall"

    Entsprechend dem bei einer Schadensschätzung nach § 287 ZPO anwendbaren Beweismaßstab hat der Schädiger aber nur denjenigen Teil des Gesamtschadens zu tragen, der dem Umfang der von ihm mit Sicherheit verursachten Schäden im Verhältnis zu den übrigen Beschädigungen entspricht, die ihm nicht oder nicht mit hinreichender Sicherheit zugerechnet werden können (BGH NJW 1973, 1283 ; OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 18659).
  • OLG Hamm, 27.05.1999 - 6 U 35/99

    Anspruch auf Ersatz des Frontschadens und weiterer immaterieller Schäden nach

    Diesen an § 287 ZPO orientierten Verhältnismaßstab hat die Rechtsprechung zur Vermeidung unbilliger Härten eines sich ansonsten in Beweisnot befindlichen Geschädigten in ständiger Rechtsprechung entwickelt (seit BGH VersR 73, 762; ebenso OLG Karlsruhe, VersR 81, 739 und 82, 1150; Greger, NZV 89, 58; Senat in 6 U 227/89).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 05.10.1981 - 12 U 121/81   

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https://dejure.org/1981,10520
OLG Koblenz, 05.10.1981 - 12 U 121/81 (https://dejure.org/1981,10520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05.10.1981 - 12 U 121/81 (https://dejure.org/1981,10520)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 05. Oktober 1981 - 12 U 121/81 (https://dejure.org/1981,10520)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1150
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.06.1972 - VI ZR 61/71

    Umfang des Schadensersatzes bei Unfallschäden an gebrauchten PKW

    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.1981 - 12 U 121/81
    Zur Erreichung des Ziels, den Geschädigten hinsichtlich des beschädigten Fahrzeugs soweit wie möglich so zu stellen, als ob der Unfall nicht eingetreten wäre, kommen oft zwei Wege in Betracht, einmal die Instandsetzung des Fahrzeugs und zum anderen die Anschaffung eines gleichwertigen anderen Fahrzeugs (BGH VersR 1972, 1024 = NJW 72, 1800).
  • OLG Hamm, 04.12.1974 - 3 U 193/74
    Auszug aus OLG Koblenz, 05.10.1981 - 12 U 121/81
    Dabei ist es zulässig, daß der Geschädigte auch dann auf Reparaturkostenbasis abrechnen darf, wenn er den unfallbeschädigten Wagen nicht reparieren läßt, sondern ihn anderweit verwertet, z. B. durch Verkauf oder Inzahlungsgabe des Fahrzeugs in seinem beschädigten Zustand (vgl. OLG Hamm VersR 1975, 542;.
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