Weitere Entscheidung unten: LG Kassel, 07.05.1981

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,2615
OLG Nürnberg, 04.06.1981 - 8 U 341/81 (https://dejure.org/1981,2615)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04.06.1981 - 8 U 341/81 (https://dejure.org/1981,2615)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 04. Juni 1981 - 8 U 341/81 (https://dejure.org/1981,2615)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsschutzversicherer; Vergleich; Übernahme der Kosten; Aufteilungsmaßstab; Obsiegen; Unterliegen im Vergleich; Fortsetzung des Rechtsstreits; Kostenentscheidung eines Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ARB § 2

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 393
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.01.2006 - IV ZR 207/04

    Verjährung von Ansprüchen gegen eine Rechtsschutzversicherung; Kostenverteilung

    Auch unter Berücksichtigung seines Interesses an möglichst lückenlosem Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen wird der verständige Versicherungsnehmer bei aufmerksamer Beachtung des Wortlauts der Klausel erkennen, dass sein Rechtsschutzversicherer ihm nach einem - gerichtlichen oder außergerichtlichen - Vergleich ohne Rücksicht auf die ursprüngliche Rechtslage nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung erstatten muss, die ihm im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff. ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (Senatsurteil vom 16. Juni 1977 aaO; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Februar 1985 - IVa ZR 137/83 - VersR 1985, 538 unter 4 a und b; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
  • OLG Jena, 19.07.2012 - 4 U 107/12

    Zur Kostentragungspflicht eines Rechtsschutzversicherers bei vergleichsweiser

    Danach muss ein Rechtsschutzversicherer dem Versicherungsnehmer - auch unter Berücksichtigung dessen Interesses an einem möglichst lückenlosen Rechtsschutz bei der Wahrnehmung seiner Interessen - nur diejenigen Kosten der Rechtsverfolgung ersetzen, die diesem im Fall einer Entscheidung durch Urteil gemäß §§ 91 ff ZPO vom Gericht auferlegt worden wären, wenn es ein Urteil mit demselben Inhalt wie im Vergleich erlassen hätte (so auch BGH VersR 1985, 538; OLG Nürnberg VersR 1982, 393; OLG Hamm VersR 1999, 1276).
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Rechtsprechung
   LG Kassel, 07.05.1981 - 1 O 13/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,18123
LG Kassel, 07.05.1981 - 1 O 13/81 (https://dejure.org/1981,18123)
LG Kassel, Entscheidung vom 07.05.1981 - 1 O 13/81 (https://dejure.org/1981,18123)
LG Kassel, Entscheidung vom 07. Mai 1981 - 1 O 13/81 (https://dejure.org/1981,18123)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6; VVG § 15 a; AVB für Juwelen; AVB für Schmuck und Pelzsachen im Privatbesitz § 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 393
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.02.1969 - IV ZR 541/68

    Juwelenversicherung

    Auszug aus LG Kassel, 07.05.1981 - 1 O 13/81
    Die Verschlußklausel in der Schmucksachenversicherung beinhaltet keine Obliegenheit, sondern eine objektive Risikobeschränkung (a. A. BGH VersR 69, 507).
  • OLG Bamberg, 02.08.1982 - 3 W 93/82

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss; Kostenfestsetzung bei

    Die Verfahren 1 O 13/81 und 1 O 15/81 des Landgerichts Bamberg sind in die Berufungsinstanz gegangen, während der Rechtsstreit 1 O 14/81 LG Bamberg durch das Endurteil des Landgerichts vom 29.07.1981 seinen Abschluß gefunden hat.

    in dem Rechtsstreit 1 O 13/81 auf.

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