Weitere Entscheidung unten: LG Gießen, 02.06.1981

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81   

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https://dejure.org/1981,2730
BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81 (https://dejure.org/1981,2730)
BGH, Entscheidung vom 16.09.1981 - IVb ZB 832/81 (https://dejure.org/1981,2730)
BGH, Entscheidung vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81 (https://dejure.org/1981,2730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Wiedereinsetzungsantrag - Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Ablehnung eines Armenrechtsgesuchs - Möglichkeit des Nachschiebens von Tatsachenvorträgen bei einem Wiedereinsetzungsantrag - Rechtsmittelfrist - Wissen des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 236

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 41
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1952 - II ZR 274/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81
    Denn dann ist aktenkundig, daß das Unvermögen zur Tragung der Rechtsmittelkosten für die Versäumung der Rechtsmittelfrist maßgebend, die Säumnis also unverschuldet war (vgl. BGH Urteil vom 28. Juni 1952 - II ZR 274/51 - LM ZPO § 236 Nr. 4).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57

    Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81
    Zu ihrem glaubhaft zu machenden Sachvortrag gehört dann notwendigerweise die Darlegung, weshalb sie annehmen durfte, zur rechtzeitigen Berufungseinlegung finanziell nicht in der Lage zu sein (BGH aaO; BGH Beschluß vom 26. November 1957 - VIII ZB 14/57 - NJW 1958, 183; vgl. auch BGH Beschluß vom 5. April 1978 - IV ZB 2/78 - VersR 1978, 670, 671).
  • BGH, 05.04.1978 - IV ZB 2/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Falle der Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVb ZB 832/81
    Zu ihrem glaubhaft zu machenden Sachvortrag gehört dann notwendigerweise die Darlegung, weshalb sie annehmen durfte, zur rechtzeitigen Berufungseinlegung finanziell nicht in der Lage zu sein (BGH aaO; BGH Beschluß vom 26. November 1957 - VIII ZB 14/57 - NJW 1958, 183; vgl. auch BGH Beschluß vom 5. April 1978 - IV ZB 2/78 - VersR 1978, 670, 671).
  • BGH, 09.01.1991 - XII ZR 85/90

    Hemmung der Verjährung durch Beantragung von Prozeßkostenhilfe

    Zumindest müsse das Prozeßkostenhilfegesuch aus der Sicht der Partei bei vernünftiger und umfassender Würdigung aller Umstände auch insoweit plausibel und schlüssig sein (BGH VersR 1982, 41).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Klägerin schon deshalb nicht durch höhere Gewalt' (§ 203 Abs. 2 BGB) an der Rechtsverfolgung verhindert war, weil sie die Kosten der Unterhaltsklage bei zumutbarem Einsatz ihr zur Verfügung stehenden Vermögens aus eigenen Mitteln aufbringen konnte und sich auch subjektiv vernünftigerweise nicht für arm im Sinne des Gesetzes (§§ 114, 115 Abs. 2 ZPO) halten durfte (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81 = VersR 1982, 41, 42; Soergel/Walter, BGB 12 Aufl. § 203 Rdn. 6 a.E.).

  • BGH, 02.12.2008 - XI ZR 525/07

    Berücksichtigung eines vor dem 1. Januar 2002 gestellten

    Hierzu mussten aber innerhalb der Verjährungsfrist ein ordnungsgemäß begründetes und vollständiges Bewilligungsgesuch eingereicht und die nach § 117 ZPO erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig dem Gericht vorgelegt werden (vgl. BGHZ 70, 235, 237, 239 ; BGH, Urteile vom 20. Dezember 1988 - IX ZR 88/88, WM 1989, 450, 453 undvom 8. März 1989 - IVa ZR 221/87, NJW 1989, 3149); außerdem war weitere Voraussetzung, dass der Antragsteller subjektiv der Ansicht sein durfte, er sei bedürftig (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81, VersR 1982, 41 f.; OLG Düsseldorf WM 1998, 1628, 1630) .
  • OLG Köln, 18.02.1994 - 19 U 205/93

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageeinreichung bzw. Prozeßkostenhilfegesuch

    Es kann dahingestellt bleiben, ob der Kläger schon deshalb nicht durch "höhere Gewalt" (§ 203 Abs. 2 BGB ) an der Rechtsverfolgung gehindert war, weil er die Kosten der Schadensersatzklage bei zumutbarem Einsatz des ihm nach eigenen Angaben ab 1.4.1992 zur Verfügung stehenden Bruttoeinkommens von 2.700.- DM aus eigenen Mitteln aufbringen konnte und sich auch subjektiv vernünftigerweise nicht für arm im Sinne des Gesetzes (§§ 114, 115 Abs. 2 ZPO ) halten durfte (vgl. hierzu BGH VersR 1982, 41, 42).
  • OLG Dresden, 23.07.1999 - 8 W 1413/98

    Keine Prozesskostenhilfe bei vorhandenem Bausparguthaben

    Eine solche Wirkung wäre nur dann eingetreten, wenn der Antragsteller wenigstens hätte annehmen dürfen, er sei bedürftig (vgl. BGH, VersR 1982, 41; OLG Bamberg, FamRZ 1990, 762 [763]).
  • BGH, 02.05.1984 - IVb ZB 127/83

    Vertretung einer Mandantin vor dem Oberlandesgericht durch einen nur am

    Hierfür hätte allerdings Anlaß bestanden, wenn die Ablehnung einer Prozeßkostenhilfe für die Klägerin auf wirtschaftliche Gründe gestützt worden wäre (vgl. Senatsbeschluß vom 16. September 1981 - IVb ZB 832/81 - VersR 1982, 41).
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Rechtsprechung
   LG Gießen, 02.06.1981 - 6 S 3/81   

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https://dejure.org/1981,5215
LG Gießen, 02.06.1981 - 6 S 3/81 (https://dejure.org/1981,5215)
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LG Gießen, Entscheidung vom 02. Juni 1981 - 6 S 3/81 (https://dejure.org/1981,5215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Provisionsanspruch des VV für einen vermittelten Lebensversicherungsvertrag, Nachbearbeitungspflicht, Nachbearbeitungsgrundsätze, Rückforderung unverdienter Provisionsvorschüsse, Verpflichtung zur Einklagung der Erstprämie, Zumutbarkeit der Prämienklage, ...

Papierfundstellen

  • MDR 1981, 938
  • VersR 1982, 41
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 09.09.2011 - 11 U 46/09

    Anspruch auf Erteilung eines Buchauszugs bei Vorliegen der Anforderungen bzgl.

    Abweichende vertragliche Vereinbarungen zu Lasten des Handelsvertreters (vgl. hier S. 2 des Handelsvertretervertrages, Anlage K 1) sind gemäß § 87 a Abs. 5 HGB unwirksam (LG Gießen, MDR 1981, 938).
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