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   BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80   

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https://dejure.org/1981,1977
BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80 (https://dejure.org/1981,1977)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1981 - VI ZR 112/80 (https://dejure.org/1981,1977)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1981 - VI ZR 112/80 (https://dejure.org/1981,1977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ersatzklage eines belgischen Krankenversicherers gegen den beklagten Piloten eines verunglückten Luftfahrzeugs - Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte mit der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts - Anwendbarkeit der Gerichtsstandregeln des Art. ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    WA Art. 28; ZPO § 12

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 524
  • MDR 1982, 218
  • VersR 1982, 44
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65

    Internationale Zuständigkeit

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80
    Nach deutschem prozessualen Kollisionsrecht ist, wenn abweichende Vorschriften fehlen, die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte mit der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach den Voraussetzungen der §§ 12 ff ZPO zu bejahen (BGHZ 44, 46, 47 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; 63, 219, 220 m.w.Nachw.); im Streitfall ist nach § 32 ZPO der Gerichtsstand der unerlaubten Handlungen beim Landgericht München II begründet.
  • BGH, 30.10.1974 - IV ZR 18/73

    Voraussetzungen für die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte;

    Auszug aus BGH, 06.10.1981 - VI ZR 112/80
    Nach deutschem prozessualen Kollisionsrecht ist, wenn abweichende Vorschriften fehlen, die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte mit der örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts nach den Voraussetzungen der §§ 12 ff ZPO zu bejahen (BGHZ 44, 46, 47 [BGH 14.06.1965 - GSZ - 1/65]; 63, 219, 220 m.w.Nachw.); im Streitfall ist nach § 32 ZPO der Gerichtsstand der unerlaubten Handlungen beim Landgericht München II begründet.
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 121/88

    Begriff der Leute; Handeln in Ausführung; Haftung für Verhalten eines

    Reifarth, IPRax 1983, 107, 108;.
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 83/04

    Körperverletzung bei Fallschirm-Tandemsprung: Haftungsbeschränkung für die Leute

    Die vom Gesetzgeber festgesetzte Haftungsbegrenzung für den Luftfrachtführer wäre zudem in nicht unbeachtlichem Umfang aufgehoben, wenn seine Leute in Ausführung ihrer Verrichtungen schon bei einfachem Verschulden dem Grunde nach haften würden, da diese in zahlreichen Fällen nach den Grundsätzen der gefahrgeneigten Arbeit vom Luftfrachtführer Freistellung von ihren Schadensersatzverpflichtungen verlangen könnten (vgl. auch BGH VersR 1982, 44).
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