Rechtsprechung
KG, 06.03.1981 - 6 U 3107/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Umfang des Regressverzichts (AKB- und Währungsanpassungen nötig)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versicherung; Versicherungsschutz; Verkehrsunfall; Unfallhergang; Begrenzung; Entziehung; Schadensmeldung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 7
Papierfundstellen
- VersR 1982, 485
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.04.1969 - IV ZR 550/68
Beweislast des Haftpflichtversicherers bei Unfallflucht
Auszug aus KG, 06.03.1981 - 6 U 3107/80
Hinsichtlich einzelner Abschnitte hätte er sich bei der ihm obliegenden Erkundigungspflicht (BGH VersR 70, 613, 732; 69, 694 = NJW 69, 1384) die erforderliche Kenntnis dadurch verschaffen müssen, daß er durch den von ihm beauftragten Rechtsanwalt alsbald die Ermittlungsakten hätte einsehen lassen. - LG Berlin, 10.03.1980 - 19 O 367/79
Auszug aus KG, 06.03.1981 - 6 U 3107/80
Die Leistungsfreiheit der Klägerin beläuft sich deswegen auf einen Betrag in Höhe von 5.000,00 DM (LG Berlin, Urt. v. 10. März 1980, VersR 1980, 837)." Anmerkung zu dem Zitat: Die Entscheidung des LG Berlin besagt überhaupt nichts über die Höhe des Regresses, sondern nur etwas darüber, daß der Versicherer dann, wenn er gegenüber mehreren (Versicherungsnehmer, Mitversicherten) leistungsfrei ist und 5.000,00 DM (jetzt: 2.500,00 EUR) fordern kann, von jedem den vollen Betrag verlangen kann.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 19.02.1981 - 12 U 94/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AKB § 1; AKB § 12; AKB § 13; BGB § 1006
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 485
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 04.01.2007 - 8 U 195/05
Aussetzungen der Entschädigung in der Fahrzeugversicherung
Da jedoch eine Fremdversicherung hier unstreitig nicht vorliegt, mithin nur das Interesse der Klägerin als Eigentümerin des angeblich entwendeten Pkws in Betracht kommt, hat diese darzutun und zu beweisen, dass ihr das versicherte Interesse zusteht (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1982, 485 ). - LG Dortmund, 15.08.2007 - 22 O 204/06
Inanspruchnahme einer Fahrzeugversicherung wegen eines Einbruchdiebstahls; …
Liegt jedoch - wie hier - eine Fremdversicherung unstreitig nicht vor, kommt mithin nur das Interesse des Klägers als Eigentümer des angeblich durch einen Einbruchsdiebstahl beschädigten Pkws in Betracht, so hat dieser darzutun und zu beweisen, dass ihm das versicherte Interesse zusteht (OLG Celle, NJOZ 2007, 1804 (1805); OLG Karlsruhe VersR 1982, 485).