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   BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80   

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https://dejure.org/1982,810
BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80 (https://dejure.org/1982,810)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1982 - VI ZR 317/80 (https://dejure.org/1982,810)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1982 - VI ZR 317/80 (https://dejure.org/1982,810)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Unfalls auf einem nicht gestreuten Gehweg auf dem Weg zur Schule - Einfluss einer Rentenzahlung durch einen Gemeindeunfallversicherungsverband bei der Bemessung von Schmerzensgeld - Möglichkeit der Verrechnung von Ersatzleistungen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 847
    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1589
  • MDR 1982, 659
  • VersR 1982, 552
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    Im Ausgangspunkt zutreffend verweist das Berufungsgericht auf den seit der Entscheidung des Großen Senats für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs in BGHZ 18, 149 festen Grundsatz, daß die Bemessung des Schmerzensgeldes sich nicht ausschließlich nach Art und Schwere der erlittenen Lebensbeeinträchtigungen für den Verletzten zu richten hat, vielmehr hierfür alle Umstände, die dem Schadensfall ihr Gepräge geben, insbesondere auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Geschädigtem und Schädiger zu berücksichtigen sind.
  • BGH, 20.05.1958 - VI ZR 130/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    Deshalb stehen nach gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen dem Sozialversicherungsträger für seinen Regreß beim Schädiger nach § 1542 RVO wegen der Verletztenrente ausschließlich Ersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls des Verletzten, nicht wegen anderer materieller oder gar immaterieller Nachteile zur Verfügung (Senatsurteilevom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 = VersR 1958, 454, 456;vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 = VersR 1970, 899, 900), auch wenn das dazu führt, daß der Sozialversicherungsträger mangels eines konkreten Erwerbsschadens des Versicherten wegen dieser Versicherungsleistung keinen Rückgriff beim Schädiger nehmen kann (so schon BGHZ (GrS) 9, 179, 189).
  • BGH, 22.09.1967 - VI ZR 46/66

    Bordzulage eines Schiffskochs als Arbeitseinkommen - Geldleistung anstelle der

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    Demgemäß hat der erkennende Senat es für unzulässig angesehen, bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für die Verletzung eines Seemanns den Umstand zu berücksichtigen, daß ihm der Schädiger für die Zeit seiner Arbeitsunfähigkeit eine Erschwerniszulage (Bordzulage) als Verdienstausfall fortzuzahlen hatte(Senatsurteil vom 22. September 1967 - VI ZR 46/66 = VersR 1967, 1080).
  • BGH, 30.06.1970 - VI ZR 5/69

    Klage auf Schadensersatz wegen Verursachung eines Verkehrsunfalls - Rückgriff der

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    Deshalb stehen nach gefestigten Rechtsprechungsgrundsätzen dem Sozialversicherungsträger für seinen Regreß beim Schädiger nach § 1542 RVO wegen der Verletztenrente ausschließlich Ersatzansprüche wegen des Verdienstausfalls des Verletzten, nicht wegen anderer materieller oder gar immaterieller Nachteile zur Verfügung (Senatsurteilevom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 = VersR 1958, 454, 456;vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 = VersR 1970, 899, 900), auch wenn das dazu führt, daß der Sozialversicherungsträger mangels eines konkreten Erwerbsschadens des Versicherten wegen dieser Versicherungsleistung keinen Rückgriff beim Schädiger nehmen kann (so schon BGHZ (GrS) 9, 179, 189).
  • BGH, 25.03.1980 - VI ZR 61/79

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Erlaß eines Grundurteils

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    Damit ist die Verpflichtung der Beklagten zum Ausgleich der von der Klägerin erlittenen immateriellen Nachteile einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht jedenfalls dem Grunde nach entzogen; die Beschränkung der Revisionszulassung ist zumindest insoweit für das Revisionsgericht nach § 546 Abs. 1 ZPO bindend, als sie die Revision nur für die Bemessung des Schmerzensgeldes, um die es bei der vom Berufungsgericht formulierten Zulassungsfrage allein geht, eröffnet hat (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1980 - BGHZ 76, 397 undvom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 = VersR 1981, 57 m.w.Nachw.).
  • BGH, 30.09.1980 - VI ZR 213/79

    Zur Zulassung der Revision beschränkt auf das Mitverschulden des Verletzten wegen

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    Damit ist die Verpflichtung der Beklagten zum Ausgleich der von der Klägerin erlittenen immateriellen Nachteile einer Nachprüfung durch das Revisionsgericht jedenfalls dem Grunde nach entzogen; die Beschränkung der Revisionszulassung ist zumindest insoweit für das Revisionsgericht nach § 546 Abs. 1 ZPO bindend, als sie die Revision nur für die Bemessung des Schmerzensgeldes, um die es bei der vom Berufungsgericht formulierten Zulassungsfrage allein geht, eröffnet hat (vgl. Senatsurteile vom 25. März 1980 - BGHZ 76, 397 undvom 30. September 1980 - VI ZR 213/79 = VersR 1981, 57 m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80
    In diesem Sinn "kompensiert" also die Gewährung von Verletztenrente auch die immateriellen Nachteile des Unfallverletzten (vgl. BVerfGE 34, 118, 132 ff).
  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 111/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den

    Ebenso wenig kann umgekehrt ein eingetretener Vermögensschaden mit immateriellen Vorteilen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 1317/80, NJW 1982, 1589, 1590).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 127, 130; 153, 133, 120 ff.; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - VersR 1970, 899; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 - VersR 1977, 916; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - VersR 1985, 356) stellt die Verletztenrente eine gesetzlich geregelte Entschädigung dafür dar, dass der Verletzte infolge des Unfalls in seiner Fähigkeit beeinträchtigt ist, sich einen Erwerb zu verschaffen.
  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 331/08

    Zahlung von Verletztengeld an den selbstständigen Unternehmer durch den

    Die wirtschaftlich endgültige Belastung des Sozialversicherungsträgers sei nämlich eine Folge der Entscheidung des Gesetzgebers für ein Versicherungssystem, das seine sozialen Anliegen auf einer abstrakten Bemessungsgrundlage losgelöst von einer konkreten Schadensbetrachtung verwirkliche (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 123; Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.).

    c) Aus dieser systematischen Stellung der Verletztenrente ist ersichtlich, dass die im Sozialrecht vorgenommene abstrakte Berechnung des Erwerbsschadens nicht auf den für den Forderungsübergang nach § 116 Abs. 1 SGB X maßgeblichen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch des Geschädigten übertragen werden kann, vielmehr hier nach haftpflichtrechtlichen Grundsätzen auf den tatsächlich eingetretenen Erwerbsschaden abzustellen ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 153, 113, 125; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - aaO).

  • BGH, 30.07.2013 - X ZR 113/12

    Anrechnung von Schadensersatzansprüchen wegen Flugannullierung auf den

    Ebenso wenig kann umgekehrt ein eingetretener Vermögensschaden mit immateriellen Vorteilen ausgeglichen werden (BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 1317/80, NJW 1982, 1589, 1590).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZR 60/03

    Zu Auswirkungen von Pflegeleistungen der Mutter auf einen

    Für diese Zweckbestimmung spielt es keine Rolle, daß der Kläger angesichts seines Alters im fraglichen Zeitraum ohne den Unfall voraussichtlich kein Arbeitseinkommen erzielt hätte (vgl. ausführlich Senatsurteile BGHZ 153, 113, 119 ff. und vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f. jeweils m.w.N.).
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    aa) Der Senat hat die Zweckbestimmung der Verletztenrente bisher in ständiger Rechtsprechung ausschließlich im Ausgleich des (abstrakt berechneten) Erwerbsschadens gesehen und deshalb die Kongruenz zwischen dieser Sozialleistung und dem auf Ersatz des Verdienstausfalls gerichteten Schadensersatzanspruch uneingeschränkt bejaht (vgl. Senatsurteile BGHZ 85, 127, 130; vom 20. Mai 1958 - VI ZR 130/57 - VersR 1958, 454, 456; vom 30. Juni 1970 - VI ZR 5/69 - VersR 1970, 899; vom 21. Juni 1977 - VI ZR 16/76 - VersR 1977, 916; vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 f.; vom 4. Dezember 1984 - VI ZR 117/83 - VersR 1985, 356).

    In dem Urteil vom 9. März 1982 (VI ZR 317/80 - aaO), in dem die Frage behandelt wird, ob bei der Schmerzensgeldbemessung zu berücksichtigen ist, daß eine geschädigte Schülerin, die keine Erwerbseinbußen erlitten hat, eine Verletztenrente aus der Unfallversicherung bezieht, hat der Senat sich mit diesem Gesichtspunkt auseinandergesetzt.

  • AG Brandenburg, 19.12.2022 - 34 C 20/20

    Friseur - Aufklärung und Vorsichtsmaßnahmen: Haare chlorieren

    In zweiter Linie sind entsprechend der Genugtuungsfunktion auch alle anderen Umstände, wie der Grad des Verschuldens und die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, mitzuberücksichtigen ( BGH , NJW 1955, Seite 1675; BGH , VersR 1982, Seite 400; BGH , VersR 1962, Seite 622; BGH , VersR 1967, Seite 607; BGH , VersR 1982, Seite 552; OLG Karlsruhe , VersR 1988, Seite 850 ).
  • OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99

    Abfindungsvergleich nach Arbeitsunfall

    Bei den Vermögensverhältnissen der Schädiger war der jeweils durch Prämienzahlung erworbene Versicherungsschutz als einzusetzender und zu berücksichtigender Vermögenswert zu beachten (vgl. BGH VersR 1982, 552).
  • KG, 15.05.2000 - 12 U 3645/98

    Schadensersatz bei unangemessener Erlebnisverarbeitung; Erwerbsschaden eines

    Leistungen aus einer Unfallversicherung (BGH, NJW 1968, 837, 838) und Verletztenrenten (BGH, VersR 1982, 552, 553) sind entgegen der Ansicht des Klägers nicht vergleichbar.
  • BGH, 10.12.1985 - VI ZR 31/85

    Berechnung des Verdienstausfallschadens bei steuerlich nachteiliger Entwicklung

    So wurde beispielsweise eine dem Geschädigten zustehende Verletztenrente bei der Bemessung des Schmerzensgeldes auch dann unberücksichtigt gelassen, wenn er tatsächlich keine Erwerbseinbuße erlitten hat (Senatsurteil vom 9. März 1982 - VI ZR 317/80 - VersR 1982, 552 ).
  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

  • KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00

    Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall;

  • OLG Bamberg, 20.02.1990 - 5 U 41/89

    Haftung eines Forstdirektors für den Schaden aus einem von seinem Jagdhund

  • LG Darmstadt, 26.04.1994 - 10 O 408/93

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen;

  • OLG Hamm, 16.03.1994 - 13 U 204/93

    Unfallsausgleich; Minderung des Schmerzensgeldes; BeamtVG

  • LG Berlin, 24.11.1999 - 1 O 119/99

    Quotierung nach § 117 SGB X ohne Berücksichtigung des sog. Grundrentenanteils"

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