Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,987
BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,987)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1982 - VI ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,987)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 (https://dejure.org/1982,987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Spätfolge - Verjährung - Unfallschäden - Sozialversicherungsträger - Einrede der Verjährung - Bundeswehrangehörige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 823, 842, 852; StVG §§ 7, 18
    Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Umfang der Verjährung der Ansprüche auf Ersatz von Unfallschäden

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 703
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 02.12.2008 - VI ZR 312/07

    Umfang der Rechtskraft eines Feststellungsurteils über die Schadensersatzpflicht

    Da der gesamte aus einer unerlaubten Handlung entstehende Schaden eine Einheit darstellt (st.Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 30. Juni 1970 - VI ZR 242/68 - VersR 1970, 840, 841 und vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 - VersR 1982, 703), liegt ein den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens insgesamt umfassendes Anerkenntnis regelmäßig auch dann vor, wenn sich der Schaden aus mehreren Schadensarten (z.B. Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) zusammensetzt, der Geschädigte bzw. sein Rechtsnachfolger nur einzelne dieser Schadensteile geltend macht und der Schädiger allein hierauf zahlt.
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 71/96

    Beginn der Verjährung bei einer zunächst nicht vorhersehbaren Schadensfolge

    Für Körperschäden, wie sie hier in Rede stehen, gilt vielmehr, daß die Sicht der medizinischen Fachkreise entscheidend ist (vgl. Senatsurteile vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 - VersR 1982, 703, 704 und vom 27. November 1990, aaO.).
  • BGH, 27.11.1990 - VI ZR 2/90

    Berufung des Schädigers auf Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei später

    Einschränkungen erfährt der Grundsatz, daß für die Kenntnis im Sinn der genannten Vorschriften der gesamte einer Gesundheitsverletzung entspringende Schaden eine Einheit darstellt, wie auch das Berufungsgericht es gesehen hat, dann, wenn es sich um Schadensfolgen handelt, die aufgrund der bekannten Verletzung nicht vorhersehbar waren (vgl. Senatsurteile vom 27. September 1968 - VI ZR 26/67 - VersR 1967, 1163, 165, vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 = VersR 1982, 703 und vom 7. Juni 1983 - VI ZR 171/81 aaO m.w.N.).

    Aufgrund des Unfallhergangs mit den schweren Verletzungen im Bereich des Kopfes und der langen Bewußtlosigkeit stand für die hier maßgebende medizinische Sicht (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 aaO) im Raum, daß die Verletzungen in diesem Bereich nicht als nur leicht eingestuft werden konnten und sich nicht allein auf den Kopf beschränken mußten, sondern auch den angrenzenden Bereich des ersten und zweiten Halswirbels erfassen konnten.

  • BGH, 29.10.1985 - VI ZR 56/84

    Unterbrechung der Verjährung des Schadensersatzanspruchs durch vorbehaltlose

    Da der gesamte einer unerlaubten Handlung entspringende Schaden eine Einheit darstellt (st.Rspr.; vgl. Senatsurteile vom 30. Juni 1970 - VI ZR 242/68 - VersR 1970, 840, 841 und vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 - VersR 1982, 703), liegt ein den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens insgesamt umfassendes Anerkenntnis regelmäßig auch dann vor, wenn sich der Schaden aus mehreren Schadensarten (z.B. Heilungskosten, Erwerbsschaden, Mehrbedarf) zusammensetzt, der Geschädigte bzw. sein Rechtsnachfolger nur einzelne dieser Schadensteile geltend macht und der Schädiger allein hierauf zahlt.
  • OLG München, 14.09.2018 - 10 U 629/17

    Verbindlichkeit des Abfindungsvergleichs und Verjährung von Ansprüchen aus

    Dies bedeutet, dass bereits die allgemeine Kenntnis von dem Schaden genügt, um die Verjährungsfrist in Lauf zu setzen; wer sie erlangt, dem gelten auch solche Folgezustände als bekannt, die im Zeitpunkt der Erlangung jener Kenntnis überhaupt nur als möglich voraussehbar waren (vgl. BGH NJW 1994, 2448 unter II. 1.) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs kommt es hierbei auf die Erkenntnismöglichkeit zum Unfallzeitpunkt an (vgl. BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b).
  • OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie

    Der Grundsatz der Einheit des Schmerzensgeldes bezieht sich nur auf die vorhersehbaren Schadensfolgen (grundlegend BGH VersR 1982, 703, 704).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

    Dies bedeutet, daß es für den Beginn der Verjährung, den § 852 Abs. 1 BGB von der Kenntnis von Schaden und Schädiger abhängig macht, auf die Kenntnis der zuständigen Stelle des Dienstherrn - der Wehrbereichsverwaltung - ankommt (vgl. Senatsurteil vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 - VersR 1982, 703 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 243/80

    Übergang von Schadensersatzansprüchen auf den Träger der Rentenversicherung bei

    Ein derartiges Rechtsnachfolgeverhältnis kann sogar gelegentlich zwischen einem öffentlichen Dienstherrn und einem Sozialversicherungsträger oder umgekehrt bestehen (Senatsurteile vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 - VersR 1982, 703 und vom 7. Dezember 1982 - VI ZR 9/81 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • AG Tübingen, 04.04.2019 - 9 C 876/17

    Verkehrsunfall - Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers gegen Unfallverursacher

    Dieser Grundsatz gilt auch für die nach § 4 LFZG, § 6 EFZG übergehenden Ansprüche (NZV 1996, 169; BGH, Urteil vom 20. April 1982 - VI ZR 197/80 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 30.11.2011 - 4 U 63/11

    Verjährung bei Spätfolgen einer Körperverletzung

    28 Für Vorhersehbarkeit von Körperschäden ist vielmehr die Sicht der medizinischen Fachkreise maßgebend (BGH NJW 1997, 2448 unter II. 1.; BGH NJW 1991, 973 unter II.1.b); BGH VersR 1982, 703 unter II.1.b) ).
  • OLG Köln, 14.11.2001 - 13 U 209/00
  • OLG Köln, 02.11.1992 - 2 W 111/92

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung; Begriff der

  • OLG Bremen, 11.05.1988 - 3 U 17/88

    Verjährung eines Schadensersatzanspruches; Beginn der Verjährungsfrist im

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht