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Rechtsprechung
   OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80   

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https://dejure.org/1981,12009
OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80 (https://dejure.org/1981,12009)
OLG München, Entscheidung vom 14.04.1981 - 5 U 2389/80 (https://dejure.org/1981,12009)
OLG München, Entscheidung vom 14. April 1981 - 5 U 2389/80 (https://dejure.org/1981,12009)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterhaltsrente; Nichteheliches Kind; Verkehrsunfall; Tod derMutter; Unterhaltspflicht des Vaters; Vormundschaftsgerichtlich genehmigter Abfindungsvergleich; Betreuung durch die Großmutter

Papierfundstellen

  • FamRZ 1982, 537 (Ls.)
  • VersR 1982, 376
  • VersR 1982, 782
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 260/69

    Berechnung des ersatzfähigen Unterhaltsschadens eines Kindes bei Tötung seiner

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328).

    Demnach sind, wenn - wie es hier geschehen ist, und im Interesse des Kindes naheliegt - eine Versorgung durch die Großmutter in der gewohnten Umgebung gewährleistet ist, die Kosten einer Familienunterbringung (ohne Sachaufwand) zu schätzen, und zwar anhand der üblichen Kosten einer gleichwertigen Unterbringung in einer fremden Familie als Anhaltspunkt (BGH DAR 1971, 327, 328).

    Außerdem bleibt die tatsächliche Verwendung des Kapitalbetrags bei der Anrechnung des "verrenteten« väterlichen Unterhalts grundsätzlich außer Betracht (vgl. BGH DAR 1971, 327, 328).

  • BGH, 13.07.1971 - VI ZR 245/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines vom Fahrbahnrand anfahrenden LKW mit einem

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Zwar ist die Unterhaltspflicht der Eltern keine Gesamtschuld, sondern eine Teilschuld (BGH NJW 1971, 1983).

    Sofern tatsächlich - wie die Beklagten behaupten - die Großmutter den Kläger schon vor dem Unfalltod der Mutter zeitweise betreut haben sollte, würde dies - wie zu der Hortunterbringung ausgeführt - an dem Ergebnis nichts ändern, zumal es im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB auch bezüglich der persönlichen Betreuung auf den geschuldeten und nicht auf den tatsächlich geleisteten Unterhalt ankommt (BGH NJW 1971, 1983, 1985).

  • BGH, 26.11.1965 - IV ZR 272/64

    Unterhalt des unehelichen Kindes

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Zwar mindert diese Halbwaisenrente nicht die Ersatzpflicht der Beklagten, weil sie nicht den Zweck hat, den für den Unterhaltsschaden Verantwortlichen von seiner Ersatzpflicht zu befreien (OLG München DAVorm 1977, 413, 423; für die Witwenrente BGHZ 44, 312, 317); diese Halbwaisenrente ist vielmehr Ausfluß der sozialen Solidarität der Versicherungsgemeinschaft.
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Das nunmehr an die Großmutter gezahlte halbe Kindergeld ist nicht abzuziehen, da das Kindergeld nach der gesetzlichen Neuregelung zur Ergänzung des Unterhalts im Rahmen eines öffentlich-rechtlich gestalteten, mit der Erwerbstätigkeit der Eltern nicht verbundenen allgemeinen Familienlastenausgleichs dient, und nicht dazu bestimmt ist, den Unterhaltsersatzverpflichteten zu entlasten (vgl. BGH VersR 1979, 1029).
  • BGH, 09.07.1968 - GSZ 2/67

    Rechte des Ehemanns wegen Beeinträchtigung der verletzten Ehefrau in der

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Auch dann ist dieser Aufwand aber nur ein Anhaltspunkt für die Bewertung der persönlichen Unterhaltsleistungen (BGHZ 50, 304, 306; BGH DAR 1971, 327, 328).
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 46/72

    Umfang der Reparaturkosten; Ersatzfähigkeit der Mehrwertsteuer

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Da diese Überlegungen im Rahmen des § 249 S. 2 BGB stets abstrakter Natur bleiben müssen (BGH NJW 1973, 1647, 1648; OLG München DAVorm 1977, 414, 415), bieten sie nur einen Anhalt für die Schätzung.
  • BGH, 18.02.1964 - VI ZR 32/63
    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Andererseits kann hier nicht von fiktiven Kosten einer Ersatzkraft oder den Kosten einer Heimunterbringung ausgegangen werden; maßgebend ist vielmehr nach wie vor der tatsächliche Lebensbedarf des Kindes, auf dessen Erfüllung es gesetzlichen Anspruch gegen die Mutter hatte (BGH aaO, und VersR 1964, 597).
  • BGH, 30.03.1953 - GSZ 1/53

    Vorlegung an den Großen Senat

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Daß der Kläger nach wie vor in demselben Hause unentgeltlich bei seiner Großmutter wohnen kann, bleibt bei dem Sachaufwand außer Ansatz (§§ 844 Abs. 2 S. 1, 843 Abs. 4 BGB); es entlastet den Schädiger nicht, wenn ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (vgl. BGHZ 9, 179; BGH VersR 1970, 41; NJW 1971, 1069; OLG München DAVorm 1977, 413).
  • BGH, 21.10.1969 - VI ZR 86/68

    Erstattungspflicht von Anwaltskosten

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Daß der Kläger nach wie vor in demselben Hause unentgeltlich bei seiner Großmutter wohnen kann, bleibt bei dem Sachaufwand außer Ansatz (§§ 844 Abs. 2 S. 1, 843 Abs. 4 BGB); es entlastet den Schädiger nicht, wenn ein anderer den Unterhalt des Geschädigten sichert (vgl. BGHZ 9, 179; BGH VersR 1970, 41; NJW 1971, 1069; OLG München DAVorm 1977, 413).
  • BGH, 21.12.1977 - IV ZR 4/77

    Anspruch unterhaltspflichtiger geschiedener Eltern auf das Kindergeld

    Auszug aus OLG München, 14.04.1981 - 5 U 2389/80
    Diese Kosten schätzt der Senat für den Kläger bis zu der Vollendung des 12. Lebensjahres auf monatlich 360 DM, und ab diesem Zeitpunkt auf monatlich 310 DM; maßgebend dafür ist schon die gesetzliche Wertung, daß Sachaufwand (Barleistungen) des einen Elternteils und Betreuungsleistung des anderen Elternteils grundsätzlich gleichwertig sind (vgl. BGH NJW 1978, 753), und daß ein Entgelt von 12 DM pro Tag für die persönliche Betreuung und Pflege eines 10- bis 12-jährigen Jungen im Rahmen einer seiner bisherigen Lebensstellung (§ 1610 Abs. 1 BGB) entsprechenden Unterbringung in einer fremden Familie durchaus angemessen erscheint (§ 287 ZPO).
  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

    Die Auffassung des Senats, daß die Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht dem wirklichen Geldbedarf eines minderjährigen Kindes entsprechen, wird etwa geteilt von den Oberlandesgerichten Stuttgart (FamRZ 1981, 993), Frankfurt (FamRZ 1981, 1100) und München (DAVorm 1982, 274).
  • OLG München, 14.12.2006 - 24 U 103/06

    Geburtsschaden: Mehraufwand bei Unterbringung eines Kindes in einem Pflegeheim

    Im Schadensersatzrecht wurde dem unterhaltsberechtigten Kind gegen den Schädiger, der den Unfalltod der Mutter verschuldet hatte, im Rahmen des § 844 Abs. 2 BGB ein Ersatzanspruch für die entgangene persönliche Betreuung zugebilligt (OLG München, VersR 1982, 376).
  • OLG Hamburg, 23.03.1982 - 2a UF 17/81
    Auch das Oberlandesgericht Frankfurt (FamRZ 1981, 1061) gibt den durchschnittlichen Unterhaltsbedarf eines Minderjährigen mit 600 DM monatlich an (ähnlich auch OLG Stuttgart FamRZ 1981, 993, und OLG München DAVorm 1982, 274, 278).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.09.1981 - 1 U 26/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,3731
OLG Stuttgart, 02.09.1981 - 1 U 26/81 (https://dejure.org/1981,3731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.09.1981 - 1 U 26/81 (https://dejure.org/1981,3731)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. September 1981 - 1 U 26/81 (https://dejure.org/1981,3731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorfahrtberechtigter; Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit; Kreuzungszusammenstoß; Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 839; GG Art. 34; StVO § 8; StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 782
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Saarbrücken, 28.03.2014 - 13 S 196/13

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorfahrtverletzung im Kreisverkehr

    So ist der Anscheinsbeweis nach ständiger Rechtsprechung etwa nicht anwendbar, wenn es ernsthaft möglich ist, dass der Einbiegende den auf der Vorfahrtsstraße befindlichen Verkehrsteilnehmer vor dem Beginn des Einbiegens nicht sehen konnte (vgl. BGH, Urteil vom 19. März 1964 aaO; OLG München, VersR 1998, 733; OLG Nürnberg, zfs 1994, 202; OLG Köln, VersR 1978, 830; OLG Stuttgart, VersR 1982, 782).
  • OLG Köln, 21.03.1991 - 1 U 55/90

    Mithaftung des Vorfahrtberechtigten bei Geschwindigkeitsüberschreitung

    In der Rechtsprechung wird deshalb zunehmend die Tendenz erkennbar, bei deutlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit dem Vorfahrtberechtigten eine gewichtige Mithaftung aufzuerlegen (vgl. VLG Karlsruhe VersR 1989, 1209; OLG Koblenz VersR 1990, 1021) oder auch bei nur geringfügiger Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit eine Mithaftung in Betracht zu ziehen (vgl. OLG Stuttgart VersR 1982, 782).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 07.10.1981 - 9 U 177/80   

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https://dejure.org/1981,17978
OLG Schleswig, 07.10.1981 - 9 U 177/80 (https://dejure.org/1981,17978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.10.1981 - 9 U 177/80 (https://dejure.org/1981,17978)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 9 U 177/80 (https://dejure.org/1981,17978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 782
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Brandenburg, 28.09.2016 - 4 U 197/15

    Schadensersatz für die Beschädigung eines Maishäckslers; Zerstörung einer

    Treuepflicht kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn es nicht lediglich um das allgemeine Risiko der Arbeiten des Werkunternehmers geht, das dieser selbst zu übernehmen hat, sondern vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die für den Besteller erkennbar zu einer höheren Schadensträchtigkeit führen und auf die der Besteller den Unternehmen hinzuweisen hat (s. OLG Braunschweig, VersR 1968, 204; OLG Schleswig, Urteil vom 07.10.1981 - 9 U 177/80)=.
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