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   BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80   

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BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80 (https://dejure.org/1982,605)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1982 - IVa ZR 76/80 (https://dejure.org/1982,605)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80 (https://dejure.org/1982,605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht des Zivilgerichts zur erneuten Anhörung eines Sachverständigen - Versicherungsschutz bei Kenntnis des Versicherungsnehmers vom Vorliegen von Mängeln an der versicherten Sache

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 23 Abs. 1
    Arglistige Nichtzurkenntnisnahme von Mängeln des Kraftfahrzeugs durch den Versicherungsnehmer

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 121
  • MDR 1982, 996
  • VersR 1982, 793
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80
    Daß der Versicherungsnehmer sich der Kenntnis von Mängeln seines Kraftfahrzeugs arglistig entzogen habe (BGHZ 50, 385, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392, 396), [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68]kann nur dann angenommen werden, wenn er mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß das Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wenn er weiterhin damit gerechnet hat, daß es für den Versicherungsschutz auf seine Kenntnis von diesen Mängeln ankommt, und wenn er schließlich, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, von einer Überprüfung des Fahrzeugs Abstand genommen hat.

    Das Berufungsgericht schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in der Benutzung eines Kraftfahrzeugs, das in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff VVG liegt (BGHZ 23, 142; 50, 385 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68]; vgl. auch Prölss/Martin VVG 22. Aufl. § 23 Anm. 2 C e; Stiefel/Hofmann Kraftfahrversicherung 11. Aufl. § 2 AKB Rdn. 103 ff).

    In der Benutzung eines mangelhaften Fahrzeugs sieht die Rechtsprechung nur dann die Vornahme einer Gefahrerhöhung, wenn dem Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) entweder der Mangel positiv bekannt war oder er sich der Kenntnisnahme des Mangels arglistig entzogen hat (BGHZ 50, 385, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392, 396) [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68].

    Im übrigen kommt es für die Vornahme einer Gefahrerhöhung nur darauf an, ob der Versicherungsnehmer die gefahrerhöhenden Umstände gekannt oder sich dieser Kenntnis arglistig entzogen hat, nicht aber darauf, ob ihm der gefahrerhöhende Charakter der Umstände bekannt war (BGHZ 50, 385, 387) [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68].

    Der IV. Zivilsenat hat den Begriff der arglistigen Entziehung ersichtlich aus § 16 Abs. 2 Satz 2 VVG entnommen; der Ausdruck ist daher in BGHZ 50, 385, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68] ebenso zu verstehen wie in dieser Gesetzesvorschrift.

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 520/68

    Gefahrerhöhung durch Mängel des Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80
    Daß der Versicherungsnehmer sich der Kenntnis von Mängeln seines Kraftfahrzeugs arglistig entzogen habe (BGHZ 50, 385, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392, 396), [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68]kann nur dann angenommen werden, wenn er mit der Möglichkeit gerechnet hat, daß das Fahrzeug Mängel aufweist, die seine Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wenn er weiterhin damit gerechnet hat, daß es für den Versicherungsschutz auf seine Kenntnis von diesen Mängeln ankommt, und wenn er schließlich, um seinen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, von einer Überprüfung des Fahrzeugs Abstand genommen hat.

    Das Berufungsgericht schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in der Benutzung eines Kraftfahrzeugs, das in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff VVG liegt (BGHZ 23, 142; 50, 385 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68]; vgl. auch Prölss/Martin VVG 22. Aufl. § 23 Anm. 2 C e; Stiefel/Hofmann Kraftfahrversicherung 11. Aufl. § 2 AKB Rdn. 103 ff).

    In der Benutzung eines mangelhaften Fahrzeugs sieht die Rechtsprechung nur dann die Vornahme einer Gefahrerhöhung, wenn dem Versicherungsnehmer (oder seinen Repräsentanten) entweder der Mangel positiv bekannt war oder er sich der Kenntnisnahme des Mangels arglistig entzogen hat (BGHZ 50, 385, 390 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392, 396) [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68].

  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80
    Sie darf jedoch nicht dazu führen, daß den Parteien das ihnen zustehende Recht, dem Sachverständigen Fragen zu stellen (§§ 402, 397 ZPO; BGHZ 6, 399 [BGH 10.07.1952 - IV ZR 15/52]) verkürzt wird.
  • BGH, 24.01.1957 - II ZR 133/55

    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Gefahrerhöhung

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80
    Das Berufungsgericht schließt sich der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, wonach in der Benutzung eines Kraftfahrzeugs, das in seiner Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt ist, eine Gefahrerhöhung im Sinne der §§ 23 ff VVG liegt (BGHZ 23, 142; 50, 385 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 514/68]; 50, 392 [BGH 25.09.1968 - IV ZR 520/68]; vgl. auch Prölss/Martin VVG 22. Aufl. § 23 Anm. 2 C e; Stiefel/Hofmann Kraftfahrversicherung 11. Aufl. § 2 AKB Rdn. 103 ff).
  • BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66

    Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue

    Auszug aus BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 76/80
    Ebenso, wie eine unrichtige Angabe bei Vertragsverhandlungen nur dann den Tatbestand der arglistigen Täuschung erfüllt, wenn sie bewußt als Mittel benutzt wird, um auf die Entschließung des Gegners bestimmend einzuwirken (BGHZ 49, 155, 156) [BGH 21.09.1967 - III ZR 208/66], so kann von einer arglistigen Nichtkenntnisnahme nur dann gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer mit dem Vorhandensein eines Mangels rechnet und eine Nachprüfung unterläßt, um sich die Rechtsvorteile zu sichern, die ihm infolge seiner Nichtkenntnis zustehen.
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 62/91

    Unabwendbarkeit eines Verkehrsunfalls bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit

    Deshalb hat der Tatrichter eine zusätzliche schriftliche oder mündliche Begutachtung anzuordnen, wenn eine Partei zu erkennen gibt, daß sie vom Sachverständigen die Beantwortung bestimmter, das Beweisthema betreffender Fragen erwartet (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80 - VersR 1982, 793, 795).
  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Für eine willentliche Gefahrerhöhung gemäß § 23 Abs. 1 VVG muss der Versicherungsnehmer Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände haben, während eine Kenntnis des gefahrerhöhenden Charakters oder gar eine zutreffende rechtliche Einordnung nicht erforderlich ist (Senatsurteile vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80, VersR 1982, 793, 794; vom 25. September 1968 - IV ZR 514/68, BGHZ 50, 385, 387 f.; OLG Nürnberg VersR 2000, 46; MünchKomm-VVG/Wrabetz/Reusch, § 23 Rn. 50; Langheid in Römer/Langheid, VVG 4. Aufl. § 23 Rn. 39; Prölss in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 23 Rn. 45; Matusche-Beckmann in Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 23 Rn. 25; Looschelders in Looschelders/Pohlmann, VVG 2. Aufl. § 23 Rn. 28; HK-VVG/Karczewski, 2. Aufl. § 23 Rn. 8).
  • BGH, 06.07.2010 - XI ZR 224/09

    Kreditkartenmissbrauch: Sachverständige Begutachtung des Sicherheitssystems zur

    Würde das Berufungsgericht aufgrund des Ergebnisses der Beweisaufnahme die Behauptung des Klägers als wahr erachten, könnte - gegebenenfalls nachdem es den Parteien Gelegenheit zu ergänzendem Vortrag gegeben hat - Anlass bestehen, das Sicherheitssystem der Beklagten einer erneuten sachverständigen Begutachtung zu der Frage zu unterwerfen, ob dieses ein ausreichendes Sicherheitsniveau für die Anwendung des Anscheinsbeweises bietet (vgl. BGHZ 170, 18, Tz. 31), anstatt die Gutachten aus den Jahren 2000 und 2002 heranzuziehen, deren Verwertung - entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts - wegen § 29 Nr. 3 EGZPO nicht nach § 411a ZPO, sondern nur als Urkundenbeweis zulässig war (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80, NJW 1983, 121, 122 und vom 27.  Mai 1982 - III ZR 201/80, NJW 1982, 2874).
  • OLG Karlsruhe, 17.09.2013 - 12 U 43/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Subjektive Gefahrerhöhung durch mangelhafte Einbauten in

    Dagegen muss der im Verhältnis zum Versicherer gefahrerhöhende Charakter zur Annahme einer subjektiven Gefahrerhöhung im Sinne von § 23 VVG vom Versicherungsnehmer nicht erkannt worden sein (BGH VersR 1982, 793).

    Hinreichenden Vortrag dazu, dass sich die Klägerin oder ihr Repräsentant der Kenntnis der Mangelhaftigkeit arglistig entzogen haben ((BGH VersR 1982, 793), hat die Beklagte nicht gehalten.

  • OLG Saarbrücken, 22.06.2011 - 5 U 209/10

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Nichtanzeige einer Gefahrerhöhung

    (3) Die Annahme einer subjektiven, "gewollten" Gefahrerhöhung setzt notwendigerweise die Kenntnis des Versicherungsnehmers voraus, die sich auf die die Gefahrerhöhung begründenden Umstände, nicht aber auf deren gefahrerhöhenden Charakter beziehen muss (grundlegend BGH, Urt. v. 25.9.1968 - IV ZR 514/68 - BGHZ 50, 385 ; Urt. v. 26.5.1982 - IVa ZR 76/80 - VersR 1982, 793 ).
  • OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 211/02

    Deckungsklage gegen die Maschinenversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung

    Nicht erforderlich ist demgegenüber die Kenntnis des gefahrerhöhenden Charakters (Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23-25, Rdn. 28), somit der Einsicht, dass sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines versicherten Schadensfalls erhöht (BGH VersR 1982, 793).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Hierfür genügt indessen selbst "bodenloser Leichtsinn" nicht (BGH VersR 1982, 793, 794).
  • OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22

    Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis;

    Demgegenüber hat sich (nicht allein, aber auch) der Bundesgerichtshof schon mehrfach und auch schon vor längerer Zeit mit Fallgestaltungen zu befassen gehabt, in denen der jeweilige Versicherer nach einer grundsätzlich von ihm zu ersetzenden Beschädigung des versicherten Kraftfahrzeugs einwandte, dasselbe sei (aus unterschiedlichen Gründen; in früheren Jahrzehnten nicht selten: Nutzung offensichtlich abgefahrener Reifen) nicht (mehr) verkehrssicher gewesen (ausführlich BGH, Urteil vom 24. Januar 1957 - II ZR 133/55 , juris Rn. 9 ff; Urteil vom 25. September 1968 - IV ZR 520/68 , juris Rn. 12; vom 18. Dezember 1968 - IV ZR 523/68 , juris Rn. 7; vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80 , juris Rn. 8).
  • OLG Düsseldorf, 20.04.2004 - 4 U 183/03

    Kaskoversicherung: Zur Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers unter dem

    Die Feststellung des angefochtenen Urteils, der Kläger habe sich der positiven Kenntnis arglistig entzogen - was anerkanntermaßen der Kenntnis gleichzuachten ist (vgl. BGH VersR 1982, 793) -, beruht auf einer rechtlichen Würdigung, die der Senat nicht teilen kann.
  • BGH, 15.03.2000 - IV ZR 222/98

    Auseinandersetzung mit eiem Verkehrswertgutachten

    Das Gericht kann solche ergänzenden Maßnahmen auch von sich aus anordnen, soweit die Verwertung des Gutachtens aus dem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises nicht ausreicht, die Beweisfragen zu klären (BGH, Urteil vom 26. Mai 1982 - IVa ZR 76/80 - NJW 1983, 121, 122 f.; Urteil vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - NJW 1997, 3381, 3382 unter II 1 a aa; Urteil vom 10. Juli 1997 - III ZR 69/96 - NJW 1997, 3096 unter I 2 a).
  • OLG München, 11.07.1989 - 5 U 4042/88

    Inhalt und Umfang der zivilrechtlichen Kausalitätslehre bei mehreren

  • KG, 24.11.2005 - 12 U 188/04

    Schadensersatz: Rechtskraftentfaltung bei Abweisung einer Klage auf

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 207/93

    Pflicht des Gerichts zur Hinzuziehung eines Sachverständigen

  • OLG Koblenz, 20.12.2004 - 12 U 1365/03

    Haftung und Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Rückgriff auf Gutachten im

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1998 - 22 U 203/97

    Adressat des § 909 BGB - Architekt

  • OLG Frankfurt, 27.10.2004 - 7 U 50/04

    Versicherungsschutz: Arglist im Zusammenhang mit mangelhaftem Reifenprofil

  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 63/91

    Annahme eines unabwendbaren Ereignisses bei Überschreitung der

  • BGH, 12.07.1990 - VII ZR 92/89

    Pflicht des Gerichts zur Ladung des im Beweisverfahren tätigen Sachverständigen

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2004 - 4 U 185/03

    Grob fahrlässige Verursachung eines Versicherungsfalls; Grob fahrlässige

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2005 - 10 U 149/04

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ermittlung des Erwerbsschadens eines

  • LG Düsseldorf, 20.03.2002 - 10 O 315/99

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer Vergewaltigung

  • OLG Oldenburg, 21.11.1995 - 5 U 92/95

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren; Sachverständigengutachten;

  • BGH, 04.06.1985 - IX ZR 126/84

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Amtspflichten als Notar und aus

  • LG Bonn, 18.07.2002 - 6 S 93/02
  • OLG Celle, 21.04.1988 - 14 U 178/87

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

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