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   BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81   

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https://dejure.org/1982,1392
BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81 (https://dejure.org/1982,1392)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1982 - III ZR 129/81 (https://dejure.org/1982,1392)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1982 - III ZR 129/81 (https://dejure.org/1982,1392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Straßenböschungen und Treppen als Verbindung von Fußweg und Fahrbahn als Teile einer öffentlichen Straße - Verkehrssicherungspflichten bei Treppen zur Verbindung von einem Fußweg mit einer Fahrbahn zur Vermeidung von Gefahren - Verteilung des Verschulden ...

  • rabüro.de

    Zur Verkehrssicherungspflicht bei der Ausgestaltung von Treppen

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StVO § 3 Abs. 1 Satz 3
    Geltung des Vertrauensgrundsatzes im Hinblick auf unvermittelt auf die Fahrbahn geratende Hindernisse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 993
  • VersR 1982, 854
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.03.1969 - VI ZR 271/67

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei der Gestaltung von Treppen

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81
    Die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausgestaltung von Treppen (vgl. dazu BGH Urteil vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67 = VersR 1969, 665, 666) muß sich vor allen Dingen darauf erstrecken, Unfällen vorzubeugen, die sich durch Stürze ereignen.

    Da sich die Treppe in einem Wohngebiet befand und auf der anderen Straßenseite häufig Kinder spielten, mußte mit unbesonnenem Verhalten von Kindern bei der Benutzung der Treppe gerechnet werden (vgl. dazu auch BGH VersR 1974, 263 und 1969, 665).

  • BGH, 06.11.1973 - VI ZR 76/72

    Treppensturz - Schadensursache - Beweis des ersten Anscheins - Anscheinsbeweis -

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81
    Da sich die Treppe in einem Wohngebiet befand und auf der anderen Straßenseite häufig Kinder spielten, mußte mit unbesonnenem Verhalten von Kindern bei der Benutzung der Treppe gerechnet werden (vgl. dazu auch BGH VersR 1974, 263 und 1969, 665).
  • BGH, 01.07.1976 - III ZR 52/74

    Haftung aus dem Gesichtspunkt der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht -

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81
    Insbesondere muß sie sich gegebenenfalls an die für die Anbringung von Verkehrseinrichtungen (§§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 3 StVO) zuständige Stelle wenden und darauf hinwirken, daß die nach ihrer Auffassung und im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden und notfalls zunächst selbst tätig werden (Senatsurteil vom 1. Juli 1976 - III ZR 52/74 - VersR 1976, 1131; Kodal a.a.O. S. 1013).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Nüßgens und die Richter Dr. G. Krohn, Dr. Tidow, Boujong und Dr. Halstenberg am 14. Juni 1982 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - NJW 1981, 39) beschlossen :.
  • BGH, 14.05.1974 - VI ZR 106/73

    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem

    Auszug aus BGH, 14.06.1982 - III ZR 129/81
    Der Grundsatz des Fahrens auf Sicht gilt nicht für Umstände, die den Anhalteweg für den Kraftfahrer nicht vorher berechenbar verkürzen (BGH Urteil vom 14. Mai 1974 - VI ZR 106/73 = NJW 1974, 1378, 1379; Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. Rdn. 25).
  • BGH, 24.07.2014 - III ZR 550/13

    Ausgestaltung der Begrenzung einer Parkfläche

    Dabei kann der Verkehrssicherungspflichtige auch gehalten sein, ein nahe liegendes Fehlverhalten von Benutzern zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 24. Januar 2002 - III ZR 103/01, NJW 2002, 1265 f; Senatsurteil vom 12. November 1982 - III ZR 159/81, VersR 1982, 854 zur Verkehrssicherungspflicht bei Treppen).
  • BGH, 24.01.2002 - III ZR 103/01

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht für eine Treppe

    Insoweit muß der Verkehrssicherungspflichtige auch ein naheliegendes Fehlverhalten von Benutzern berücksichtigen (Senatsbeschluß vom 14. Juni 1982 - III ZR 129/81 = VersR 1982, 854).
  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

    Deshalb war es geboten, die Wand so zu gestalten, daß vermeidbare Gefahren derartiger Stürze ausgeschlossen wurden (vgl. Senatsurteil vom 11. März 1969 - VI ZR 271/67 - VersR 1969, 665, 666; BGH, Beschluß vom 14. Juni 1982 - III ZR 128/81 - VersR 1982, 854, 855).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2017 - 8 U 183/16

    Zur Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf eine Fütterungskanzel

    Auch wenn man berücksichtigt, dass durch einen Sturz vor allem diejenigen Personen bedroht sind, welche die Leiter hinabsteigen (in Bezug auf eine Treppe so BGH, Beschluss vom 14.06.1982 - III ZR 129/81, VersR 1982, 854), ergibt sich kein anderes Bild.

    Ein anderes Ergebnis ergibt sich auch nicht, wenn man davon ausgeht, dass eine verkehrssicherungspflichtige Person ein naheliegendes Fehlverhalten von bestimmten Verkehrsteilnehmern - hier also bestimmten Benutzern der Fütterungskanzel - berücksichtigen muss (in diesem Sinne etwa BGH, Beschluss vom 14.06.1982 - III ZR 129/81, VersR 1982, 854, in Bezug auf eine Treppe in einem Wohngebiet, in deren Nähe häufig Kinder spielten; vgl. ferner Sprau, in: Palandt, BGB, 76. Aufl. 2017, § 823, Rdnr. 46 f.).

  • BGH, 07.10.1982 - III ZR 42/81

    Rechtsweg

    Daß daneben die Klägerin aufgrund der ihr nach §§ 10 Abs. 1, 49 des Niedersächsischen Straßengesetzes vom 14. Dezember 1962 - Nieders.GVBl. S. 251 - (jetzt in der Neufassung vom 24. September 1980 - Nieders. GVBl. S. 359 -) obliegenden Straßenverkehrssicherungspflicht ebenfalls gehalten war, für eine ordnungsgemäße Instandsetzung des Bürgersteigs zu sorgen, ändert an der Verpflichtung der Beklagten nichts (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Juni 1982 - III ZR 129/81 = VersR 1982, 854, 855).
  • OLG Hamm, 11.06.2021 - 11 U 46/20

    Verkehrssicherungspflicht; Gehweg; Hindernis; Findling; Beleuchtung

    Darüber hinaus musste sie aber auch ein naheliegendes Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2002 zu III ZR 103/09, NJW 2002, S. 1265; Beschluss vom 14.06.1982 zu III ZR 129/81, VersR 1982, S. 854).
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