Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.02.1982 - 6 U 188/80 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen Transports von Haselnüssen in einem mit Chemikalien verunreinigten Sattelauflieger; Voraussetzungen für wirksames Handeln als Prozessstandschafter; Einrede der Verjährung durch einen Prozessstandschafter
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 14.10.1980 - 23 O 201/79
- OLG Hamburg, 04.02.1982 - 6 U 188/80
- OLG Hamburg, 19.12.1985 - 6 U 188/80
Papierfundstellen
- VersR 1982, 872
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten
Auszug aus OLG Hamburg, 04.02.1982 - 6 U 188/80
Erst wenn er das tut, verfolgt er das Recht des Dritten (hier: des Versicherers), und erst dann treten die Unterbrechungswirkungen des § 209 Abs. 1 BGB ein (siehe BGH in NJW 1972 S. 1580).
- OLG Hamburg, 25.10.2018 - 6 U 243/16
Haftung eines Frachtführers bei Abhandenkommen des Transportguts während …
Soweit der Senat in einem früheren Urteil vom 04.02.1982, Az. 6 U 188/80 (VersR 1982, 872), in einem obiter dictum ausgeführt hat, es sei nicht unerlässlich, den Transportversicherer namhaft zu machen, um ein wirksames Handeln als Prozessstandschafter/Assekuradeur anzuerkennen, vielmehr könne dem Gegner zugemutet werden, sich nach der Person des hinter dem Assekuradeur stehenden Versicherers selbst zu erkundigen, wird diese Auffassung ausdrücklich aufgegeben. - LG Aachen, 28.11.2006 - 41 O 45/05 Denn einem Assekuradeur steht es frei, anstatt als Prozeßstandschafter für den Versicherer für eigenen Namen (hier: aufgrund Abtretung) zu klagen (vgl. OLG Hamburg, Versicherungsrecht 1982, 872, insoweit vom BGH, Versicherungsrecht 1985, 753 nicht beanstandet).
- OLG Köln, 30.11.1990 - 3 U 98/90 Soweit die Beklagten sich auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg (abgedruckt in VersR 82, 872) berufen haben, ist der dort entschiedene Sachverhalt, bei dem zunächst aus abgetretenem Recht und sodann in Prozeßstandschaft ein Anspruch geltend gemacht worden ist, mit dem hier zur Entscheidung anstehenden Fall nicht vergleichbar.
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 15.10.1981 - 18 U 50/81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
AGBG § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Möbel; Transport; Vertragsukunde; Lagerbedingungen; Auftraggeber
Papierfundstellen
- VersR 1982, 872