Rechtsprechung
BGH, 13.07.1982 - VI ZB 5/82 |
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ZPO § 519
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Kurzfassungen/Presse
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Berufungsbegründung - Inhaltsanforderungen
Papierfundstellen
- VersR 1982, 974
Wird zitiert von ... (18) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 22.02.1980 - 10 U 259/79
Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem mit überhöhter …
Auszug aus BGH, 13.07.1982 - VI ZB 5/82
Dabei haben die Beklagten auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (VersR 1980, 1148) verwiesen, aus der sich ergebe, daß bei wesentlicher Überschreitung der innerorts zugelassenen Höchstgeschwindigkeit und der damit herabgesetzten Bremszeit die Verschuldensverteilung derartig zu Lasten des zu schnell Fahrenden verschoben sein könne, daß daraus u.U. ein völliges Zurücktreten einer Haftung des gegen § 9 StVO Verstoßenden folge.
- BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98
Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen
Ein solcher ist jedoch gemäß § 18 Abs. 2 Satz 2 AVAG ebensowenig zwingende Zulässigkeitsvoraussetzung wie für § 554 Abs. 3 Nr. 1 oder § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO (…vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29. September 1953 - I ZR 164/52, LM § 546 ZPO Nr. 14 unter I; Beschl. v. 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82, VersR 1982, 974 f). - BGH, 15.12.2009 - XI ZB 36/09
Anforderungen an eine Berufungsbegründung
Die Vorschrift verlangt lediglich, dass die Begründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen lässt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82, VersR 1982, 974 und vom 27. März 1985 - IVb ZB 20/85, FamRZ 1985, 584). - KG, 19.08.2002 - 8 U 380/01
Gesamtschuldnerschaft von Hauptmieter und Untermieter
Es genügt die Angabe, dass das Urteil voll angefochten werden soll; es reicht auch aus wenn sich das Ziel zwangsläufig aus dem Inhalt der Berufungsbegründung ergibt (BGH VersR 1982, 974; MDR 1991, 1082; MDR 1991, 1981).
- BGH, 06.05.1987 - IVb ZR 52/86
Beschränkung der Zulassung der Revision; Begründung eines Folgesachenantrags
Diese Vorschrift soll den Berufungskläger im Interesse der Beschleunigung des Berufungsverfahrens dazu anhalten, sich eindeutig über Umfang und Ziel seines Rechtsmittels zu erklären und Berufungsgericht sowie Prozeßgegner über Umfang und Inhalt seiner Angriffe möglichst schnell und zuverlässig ins Bild zu setzen (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 22. Oktober 1974 - VI ZB 2/74 - VersR 1975, 48 und vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82 - VersR 1982, 974, 975). - BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 51/85
Lebensstellung von Kindern nach Erreichen der Volljährigkeit
Vielmehr reicht aus, wenn das mit dem Rechtsmittel verfolgte Begehren sich aus dem Zusammenhang der Begründung eindeutig ergibt (BGH Urteil vom 19. April 1978 - VIII ZR 37/77 - VersR 1978, 736, undBeschluß vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82 - VersR 1982, 974, jeweils m.w.N.). - BGH, 13.05.1998 - VIII ZB 9/98
Umfang der Anfechtung des erstinstanzlichen Urteils
Das Berufungsgericht verkennt auch nicht, daß die in § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO für die Berufungsbegründung vorgeschriebene Erklärung der Berufungsklägerin, inwieweit das Urteil angefochten wird und welche Abänderungen beantragt werden, nicht notwendig in einem förmlichen, vom übrigen Inhalt der Begründung abgesetzten, bestimmt gefaßten Antrag niedergelegt werden muß, sondern daß es genügt, daß der innerhalb der hierfür vorgeschriebenen Frist eingereichte Schriftsatz der Berufungsklägerin seinem Inhalt nach eindeutig erkennen läßt, in welchem Umfang das Urteil angefochten wird (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82 = VersR 1982, 974 unter 2 a). - BGH, 24.11.1987 - VI ZB 13/87
Zulässigkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren
Der Rechtsmittelangriff muß für Berufungsgericht und Berufungsbeklagten eindeutig erkennen lassen, in welchem Umfange und in welcher Hinsicht das Ersturteil angegriffen wird (vgl. BGHZ 7, 170, 173 sowie Senatsbeschluß vom 13. Juli 1982 VI ZB 5/82 - VersR 1982, 974 f.;… vgl. auch AK- ZPO /Ankermann § 519 Rdnr. 12). - BAG, 04.02.1993 - 2 AZR 463/92
Kündigung: soziale Auswahl und vertikale Vergleichbarkeit
Es genügt, daß sich Umfang und Ziel der Revision zweifelsfrei der Revisionsbegründungsschrift entnehmen lassen (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1992 - 7 AZR 189/91 -, n.v., zu I der Gründe; BGH Urteil vom 29. Januar 1987 - IX ZR 36/86 - NJW 1987, 1335; BGH Beschluß vom 13. Juli 1982 - VI ZB 5/82 - VersR 1982, 974). - LG Frankfurt/Oder, 20.01.2021 - 16 S 121/20
Anbringung eines die Erteilung der Restschuldbefreiung hindernden …
Unschädlich ist zudem, dass die Beklagte innerhalb der Berufungsbegründungsfrist keinen förmlichen Sachantrag angekündigt hat, weil ihr auf Klageabweisung gerichtetes Begehren innerhalb der Berufungsbegründungsfrist zweifelsfrei erkennbar war (vgl. BGH, Beschl. v. 13.07.1982, VI ZB 5/82, juris Rn. 6). - BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 20/85
Bestimmung des nachehelichen Unterhalts - Anforderung an die Begründung einer …
Die Vorschrift erstrebt keine durch die Sache nicht gerechtfertigte Formalisierung, sondern verlangt, daß die Begründungsschrift ihrem gesamten Inhalt nach eindeutig erkennen läßt, in welchem Umfang das Urteil der ersten Instanz angefochten werden soll (vgl. etwa BGH VersR 1982, 974). - LG Frankfurt/Oder, 20.01.2021 - 16 S 120/20
Widerspruch gegen die Anbringung eines die Erteilung der Restschuldbefreiung …
- OLG Frankfurt, 22.09.2011 - 12 U 120/10
Haftung des Steuerberaters: Hinweispflicht auf Berücksichtigung niedriger …
- BGH, 18.09.1986 - III ZR 124/85
Notwendiger Inhalt der Berufungsbegründung - Möglichkeit der Erhöhung der …
- LG Hamburg, 07.02.2011 - 316 S 52/10
Zulässigkeit der Berufung: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei …
- BGH, 14.06.1988 - VI ZR 328/87
Voraussetzungen einer Klageerweiterung oder Klageänderung in der …
- BGH, 19.11.1987 - VII ZB 10/87
Zahlung restlichen Werklohns - Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft - Fehlen …
- BGH, 05.07.1994 - VI ZB 14/94
Beschwerde gegen die Verwerfung der Berufung gegen die teilweise Abweisung einer …
- OLG Hamburg, 26.03.1987 - 6 U 256/86
Rechtsprechung
BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Kontrolle über die Vornahme einer fristwahrenden Prozesshandlung - Konkurseröffnung - Unterbrochenes Berufungsverfahren - Aufnahmeschriftsatz - Berufungsbegründungsfrist - Fristberechnung - Büropersonal
- VersR (via Owlit)
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 974
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Es geht hier nicht darum, daß die Berufungsanwälte der Beklagten die Berechnung von sog. Routinefristen ihrem gut geschulten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen durften (vgl. BGHZ 43, 148 ff). - BGH, 07.07.1971 - IV ZB 39/71
Rechtsanwalt - Sorgfaltspflichtverletzung - Verantwortlicher Jurist - …
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Die Berufungsanwälte der Beklagten mußten vielmehr dafür Sorge tragen, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin überprüft wurden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen war (vgl. BGH Beschluß vom 7. Juli 1971, IV ZB 39/71, VersR 1971, 1022; für einen Sonderfall auch BGH Beschluß vom 2. Juli 1980, IV b ZB 516/80, NJW 1980, 2261). - BGH, 15.06.1978 - VII ZB 2/78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumen der Berufungsbegründungsfrist …
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Erst danach durfte er möglicherweise die Fristberechnung der Bürovorsteherin als Routinearbeit überlassen (vgl. auch BGH Beschluß vom 15. Juni 1978, VII ZB 2/78, VersR 78, 944, der verlangt, daß der Anwalt selbst prüft, ob ein sog. Regelfall vorliegt). - BGH, 02.07.1980 - IVb ZB 516/80
Ehesache - Familiensache - Rechtsanwalt - Büropersonal - Fristsache - …
Auszug aus BGH, 09.07.1982 - V ZB 10/82
Die Berufungsanwälte der Beklagten mußten vielmehr dafür Sorge tragen, daß die Eingänge durch einen verantwortlichen Juristen daraufhin überprüft wurden, ob etwas zu veranlassen, insbesondere eine fristwahrende Prozeßhandlung vorzunehmen war (vgl. BGH Beschluß vom 7. Juli 1971, IV ZB 39/71, VersR 1971, 1022; für einen Sonderfall auch BGH Beschluß vom 2. Juli 1980, IV b ZB 516/80, NJW 1980, 2261).
- BGH, 10.04.2003 - I ZB 42/02
Notierung der Berufungsbegründungsfrist nach Änderung des Verfahrensrechts
In zweifelhaften oder risikoträchtigen Fällen muß der Rechtsanwalt die Berechnung der Frist allerdings kontrollieren (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1982 - V ZB 10/82, VersR 1982, 974; vgl. auch BGH, Beschl. v. 11.3.1980 - X ZB 4/80, NJW 1980, 1846).