Weitere Entscheidung unten: AG Würzburg, 07.10.1981

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   BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79   

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BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 (https://dejure.org/1982,644)
BAG, Entscheidung vom 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 (https://dejure.org/1982,644)
BAG, Entscheidung vom 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 (https://dejure.org/1982,644)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anpassung der Vergütung nach Wegfall der Geschäftsgrundlage - Stillschweigende Vereinbarung einer Vergütung - Vergütung für Überstunden oder Mehrarbeit - Störung der Geschäftsgrundlage - Vergleichbarkeit einer Rufbereitschaft mit dem Bereitschaftsdienst - Fehlen einer ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 242; BGB § 249; BGB § 612

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612 Abs. 1, § 242, § 133, § 157, § 249
    Arbeitszeit: Rufbereitschaft eines leitenden Krankenhausarztes - Zusatzvergütung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 38, 194
  • NJW 1982, 2139
  • VersR 1982, 987
  • JR 1983, 176
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.11.1975 - III ZR 106/72

    Anspruch auf volle Rückzahlung der geleisteten Transfersumme - Irrtum beim

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH NJW 1976, 565 (566), DB 1979, 352; BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage (zu 4 der Gründe); Palandt, BGB, 41. Aufl., § 242 Anm. 6 B a mit weiteren Nachweisen; MünchKomm- Roth, § 242 RdNr. 483 f.).

    Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist rechtlich nur von Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre (BGH WPM 1969, 496 (499)), wenn also dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages auf der bisherigen Grundlage nicht mehr zugemutet werden könnte (BGH NJW 1976, 565 (566), LM § 242 (Bb) BGB Nrn. 39 und 51).

  • BAG, 05.04.1960 - 5 AZR 197/57

    Arbeitgeber - Auswanderung - Wegfall der Geschäftsgrundlage - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH NJW 1976, 565 (566), DB 1979, 352; BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage (zu 4 der Gründe); Palandt, BGB, 41. Aufl., § 242 Anm. 6 B a mit weiteren Nachweisen; MünchKomm- Roth, § 242 RdNr. 483 f.).
  • BAG, 17.11.1966 - 5 AZR 225/66

    Überstundenvergütung bei einem leitenden Angestellten

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
    Die Vorschrift ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend anzuwenden, wenn ein Arbeitnehmer über den Rahmen des Arbeitsvertrages hinaus höherwertige Dienste geleistet hat, für die eine Vergütungsregelung fehlt (vgl. BAG AP Nr. 31 zu § 612 BGB (zu I 1 a der Gründe) mit weiteren Nachweisen; ähnlich auch BGH AP Nr. 30 zu § 612 BGB (zu II 4 der Gründe)), oder wenn eine in bestimmter Höhe gewährte Arbeitsvergütung nicht den vollen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen darstellt, also Überstunden oder Mehrarbeit auf diese Weise vergütet werden sollen (vgl. BAG 19, 126 (128) = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Leitende Angestellte unter Hinweis auf das Urteil des Senats AP Nr. 23 zu § 612 BGB (zu 2 der Gründe a.E.)).
  • BGH, 04.10.1978 - VIII ZR 167/77

    Wasserlieferungs-Vertrag - Geschäftsgrundlage eines Vertrags - Anpassung der

    Auszug aus BAG, 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79
    Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen der einen Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien von dem Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt bestimmter Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien auf diesen Vorstellungen aufbaut (vgl. BGH NJW 1976, 565 (566), DB 1979, 352; BAG AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage (zu 4 der Gründe); Palandt, BGB, 41. Aufl., § 242 Anm. 6 B a mit weiteren Nachweisen; MünchKomm- Roth, § 242 RdNr. 483 f.).
  • BAG, 01.09.2010 - 5 AZR 517/09

    AGB-Kontrolle - Überstundenpauschalierungsabrede

    Die Vorschrift ist aber entsprechend anzuwenden, wenn eine in bestimmter Höhe gewährte Arbeitsvergütung nicht den vollen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen darstellt, also Überstunden oder Mehrarbeit auf diese Weise vergütet werden sollen (BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - zu II 1 a der Gründe, BAGE 38, 194).
  • BAG, 17.08.2011 - 5 AZR 406/10

    Pauschalabgeltung von Überstunden - Vergütungserwartung

    Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass jede Mehrarbeitszeit oder jede dienstliche Anwesenheit über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus zu vergüten ist, gibt es jedoch gerade bei Diensten höherer Art nicht (ErfK/Preis § 612 BGB Rn. 18; HWK/Thüsing § 612 BGB Rn. 23 - jeweils mwN; vgl. auch - zu leitenden Angestellten - BAG 17. November 1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 und - zu Chefärzten - BAG 17. März 1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194) .
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Hingegen bildet § 612 Abs. 1 BGB die Rechtsgrundlage in den Fällen, in denen entweder überhaupt keine Vergütungsvereinbarung vorliegt oder aber über die vereinbarte Tätigkeit hinaus höhere Dienste oder Überstunden oder Mehrarbeit geleistet werden (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. statt vieler: Urteil vom 27. Mai 1993 - 6 AZR 359/92 - AP Nr. 22 zu § 611 BGB Musiker, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 17. März 1992 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194, 197 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB, zu II 1a der Gründe, m.w.N.).
  • LAG Hamm, 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12

    Pauschale Abgeltung von Bereitschaftsdiensten und Rufbereitschaft - Festlegung

    Der Chefarzt einer Fachabteilung ist, wenn ihm diese Leitungsbefugnisse zukommen, mit einem leitenden Angestellten vergleichbar (so auch BAG, Urteil vom 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79).

    Mehrarbeit, die sich daraus ergibt, dass der Chefarzt die ihm verantwortlich übertragenen Aufgaben erledigt, ist grundsätzlich mit der vereinbarten Vergütung abgegolten; dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Gehalt auch noch ein Liquidationsrecht vereinbart ist (BAG, Urteil vom 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79).

    Das Liquidationsrecht schafft schon Anreize dafür, dass der Chefarzt über die betriebliche Arbeitszeit hinaus tätig wird und dafür ein höheres Einkommen erzielt (BAG, Urteil vom 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79).

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85

    Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier

    b) Geschäftsgrundlage sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55] m. w. N. und ähnlich auch BAG Urteil vom 14. Februar 1956 - 1 AZR 279/54 - AP Nr. 1 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage; BAGE 38, 194 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB; BAG Urteil vom 5. April 1960 - 5 AZR 197/57 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage).

    Eine Störung der Geschäftsgrundlage ist rechtlich nur von Bedeutung, wenn das Festhalten am bisherigen Vertrag ein Verstoß gegen Treu und Glauben wäre (BGH, WIM 1969, 496, 499), wenn also dem Schuldner die Erfüllung des Vertrages auf der bisherigen Grundlage nicht mehr so zugemutet werden könnte (BAGE 38, 194 [BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79] = AP Nr. 33 zu § 612 BGB).

  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 217/85

    Auswirkungen der Sittenwidrigkeit eines Ratenkreditvertrages auf einen

    Eine Vertragspartei, die nach Aufklärung des Irrtums den Vorteil behalten will, der ihr im Widerspruch zur wirklichen Rechtslage aus dem Vertrag zufließen würde, handelt regelmäßig wider Treu und Glauben, insbesondere wenn sie der durch den Irrtum benachteiligten Vertragspartei die falsche rechtliche Bewertung als die richtige hingestellt hat (BGHZ 25, 390, 392 [BGH 23.10.1957 - V ZR 219/55]/393 m. w. Nachw.; BGHZ 58, 355, 362/363; BAG 38, 194, 199; BAG Urt. vom 9. Juli 1986 - 4 AZR 44/85 = JZ 1986, 1124).
  • LAG Nürnberg, 24.08.2016 - 2 Sa 201/16

    Überstunden - Chefarzt - Freizeitausgleich - betriebliche Übung

    Der Chefarzt einer Fachabteilung ist, wenn ihm diese Leitungsbefugnisse zukommen, mit einem leitenden Angestellten vergleichbar (BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79; LAG Hamm 15.03.2013 - 18 Sa 1802/12 - Rn 53).

    Mehrarbeit, die sich daraus ergibt, dass der Chefarzt die ihm verantwortlich übertragenen Aufgaben erledigt, ist grundsätzlich mit der vereinbarten Vergütung abgegolten; dies gilt jedenfalls dann, wenn neben dem Gehalt auch noch eine Beteiligungsvergütung - wie vorliegend in § 9 Abs. 2 des Arbeitsvertrags - vereinbart ist (BAG 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79 für ein Liquidationsrecht; LAG Hamm a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 11.07.2008 - 9 Sa 1958/07

    Pauschallohnvereinbarung; Inhaltskontrolle; übliche Vergütung; Verfall

    Während bei leitenden Angestellten regelmäßig eine Vergütung unabhängig von der Arbeitszeit vereinbart wird, ist dies bei sonstigen Arbeitnehmern im Allgemeinen nicht der Fall (BAG vom 17.03.1982, AP Nr. 33 zu § 612 BGB).
  • ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12

    Bezahlung von Mehrarbeit

    dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen 1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen 1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48. anerkannt, dass für die Entlohnung von Mehrarbeit eine gesonderte vertragliche Vereinbarung 50S.

    49) S. dazu bereits RAG 17.2.1932 - 474/31 - ARS 14, 457, 459: "Grundsatz von Leistung und Gegenleistung"; ebenso LAG Bremen 1.9.1954 - Sa 75/54 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 1; s. auch BAG 16.11.1961 - 5 AZR 483/60 - AP § 611 BGB Mehrarbeitsvergütung Nr. 5 [1 a.]: Leistung und Gegenleistung im "fest umrissenen Verhältnis"; anders können die Dinge allenfalls bei Leitenden Angestellten liegen - s. insofern BAG 17.11.1966 - 5 AZR 225/66 - BAGE 19, 126 = AP § 611 BGB Leitende Angestellte Nr. 1 (Ls.): "Bei einem leitenden Angestellten kommt eine besondere Vergütung für Überstunden mangels ausdrücklicher Vereinbarung nur in Betracht, wenn seine vertraglichen Bezüge lediglich eine bestimmte Normalleistung abgelten sollen oder wenn ihm zusätzliche Arbeiten außerhalb seines eigentlichen Aufgabenkreises übertragen werden"; a.a.O. [2 b.]: "Da der leitende Angestellte regelmäßig nicht an die starre Arbeitszeit der übrigen Arbeitnehmer gebunden ist, kommt auch eine Bezahlung etwaiger Überstunden im allgemeinen nicht in Betracht"; BAG 17.3.1982 - 5 AZR 1047/79 - BAGE 38, 194 = AP § 612 BGB Nr. 33 [II.1 b.]; 24.10.2000 - 9 AZR 634/99 - EzA § 11 BUrlG Nr. 48.

  • LAG Hamm, 11.07.2007 - 6 Sa 410/07

    AGB-Kontrolle von Pauschalisierungsabrede bei Überstunden, Überraschungsklausel,

    Die Vorschrift ist aber nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entsprechend anzuwenden, wenn eine in bestimmter Höhe gewährte Arbeitsvergütung nicht den vollen Gegenwert für die erbrachten Dienstleistungen darstellt, also Überstunden oder Mehrarbeit auf diese Weise vergütet werden sollen (BAG Urt. v. 17.03.1982 - 5 AZR 1047/79).
  • BGH, 12.02.1987 - III ZR 251/85

    Umschuldung eines sittenwidrigen Kreditvertrages

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 669/95

    Entschädigung für preisgekrönte Schaufensterdekoration

  • LAG Baden-Württemberg, 22.05.1991 - 12 Sa 160/90

    Aufhebungsvertrag: Sittenwidrigkeit bei Rückdatierung

  • BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 45/85

    Bestimmungen der Anforderungen an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (WGG)

  • BAG, 16.04.1986 - 5 AZR 306/85
  • LAG Hessen, 26.01.2018 - 10 Sa 1088/17

    1. Es besteht eine objektive Vergütungserwartung nach § 612 Abs. 1 BGB, wenn eine

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.04.2013 - 2 Sa 189/12

    Stellenvakanz - kein Anspruch auf Höhergruppierung bei gleichwertiger Tätigkeit

  • BAG, 22.03.1989 - 5 AZR 151/88

    Arbeitsentgelt: untertarifliche Bezahlung - Lohnwucher

  • LAG Hamm, 06.01.2012 - 19 Sa 896/11

    Überstunden, Arbeitszeitkonto; Vergütungserwartung

  • LAG Düsseldorf, 25.03.1999 - 11 Sa 2023/98

    Arbeitnehmerstatus: rechtskräftige Feststellug - Individualvereinbarung über

  • LAG München, 28.02.2001 - 7 Sa 451/00

    Vergütungsanspruch für Bereitschaftsdienst eines Chefarztes

  • LAG Berlin, 08.06.1993 - 15 Sa 31/92

    Eingruppierung: Kunsttherapeutin nach erfolgreicherm Statusrechtsstreit

  • LAG Hamm, 02.02.1995 - 17 Sa 952/94

    Arbeitsentgelt: Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Chefarztvertrag

  • BAG, 03.02.1988 - 4 AZR 516/87

    Zusätzliche Vergütung für die Leistung von Bereitschaftsdienst in einem

  • LAG München, 21.02.2001 - 7 Sa 451/00

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienste; Anstellung als leitender

  • BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 717/87
  • BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 716/87
  • LAG Niedersachsen, 21.02.1995 - 6 Sa 810/94

    Zulässigkeit einer Statusklage bezogen auf ein vergangenes Rechtsverhältnis bei

  • BAG, 24.08.1989 - 6 AZR 718/87
  • KG, 21.12.1994 - 24 U 2599/94
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Rechtsprechung
   AG Würzburg, 07.10.1981 - 73 C 721/81   

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AG Würzburg, 07.10.1981 - 73 C 721/81 (https://dejure.org/1981,3275)
AG Würzburg, Entscheidung vom 07.10.1981 - 73 C 721/81 (https://dejure.org/1981,3275)
AG Würzburg, Entscheidung vom 07. Oktober 1981 - 73 C 721/81 (https://dejure.org/1981,3275)
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Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 987
 
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