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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.07.1984 - 20 U 311/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3591
OLG Hamm, 20.07.1984 - 20 U 311/82 (https://dejure.org/1984,3591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.07.1984 - 20 U 311/82 (https://dejure.org/1984,3591)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juli 1984 - 20 U 311/82 (https://dejure.org/1984,3591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 257
  • VersR 1985, 257
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 38/88

    Bandscheibenvorfall - Unfalldefinition - Wirbelsäule

    Diese Auffassung geht offensichtlich auf Rehberger zurück (ZfV 1959, 666; lediglich mit Bezug auf Rehberger und eine von ihm erwähnte, veraltete Landgerichts- Entscheidung Bruck/Möller/Wagner, aaO Anm. G 116 sowie seit der 2. Aufl. 1964 W. Wussow und jetzt Wussow/Pürckhauer, 5. Aufl. AUB § 2 jeweils Anm. 16 letzter Abs.; wiederum lediglich mit Bezug auf W. Wussow A.S. in ZfV 1973, 34 sowie Stiefel/Hofmann, 13. Aufl. AKB § 18 Rdn. 19; ebenfalls auf W. Wussow und zusätzlich auf Bruck/Möller/Wagner verweisen LG Düsseldorf ZfS 1985, 282 und OLG Hamm r+S 1986, 322, letztlich offenlassend wie auch LG Bremen VersR 1987, 403; ohne prüfbares Zitat, lediglich unter Bezugnahme auf angeblich "gesicherte medizinische Erkenntnisse" LG Dortmund ZfS 1985, 155 = r+s 1985, 107 = Leitsatz VersR 1986, 482; unter Hinweis auf alle vorstehenden Fundstellen Grimm, AUB § 2 Rdn. 39; bejahend dagegen, aber ohne klare Unterscheidung zwischen § 2 Nr. 1 und Nr. 2 AUB AG Norderstedt VersR 1987, 304).
  • OLG Hamm, 02.10.2002 - 20 U 140/01

    Vorliegen einer Geistesstörung und Bewusstseinsstörung durch eine

    Aus verkehrsmedizinischer Sicht ist davon auszugehen, daß Fußgänger zwar bei einer BAK von 2 "? Situationen in weniger gefährlichen Verkehrsräumen noch meistern können, daß jedoch ein Fußgänger, der eine Straße überqueren will und dabei den Fahrzeugverkehr einkalkulieren muß, auch bei einer unter 2 "? liegenden BAK überfordert sein kann; das beruht auf alkoholbedingten Fehlsteuerungen im Hirnstamm und auf einer Fehlinnervation der Augenmuskeln, die unscharfe Bilder verursachen und erhebliche Entfernungsverschätzungen zur Folge haben, insbesondere, wenn die Entfernungen aufgrund von herannahenden Lichtern beurteilt werden müssen (Senat, Urteil vom 20.07.1984 - 20 U 311/82 - VersR 1985, 257).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.1982 - 20 U 366/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7741
OLG Hamm, 12.05.1982 - 20 U 366/81 (https://dejure.org/1982,7741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.1982 - 20 U 366/81 (https://dejure.org/1982,7741)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 1982 - 20 U 366/81 (https://dejure.org/1982,7741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Haftpflichtversicherung; Bauherr; Eigentümer; Mieter; Treppengeländer; Mangelhafte Wohnung; Versicherungsschutz

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1972 - IV ZR 162/71

    Übernahme von Dachschäden aus einer Haftpflichtversicherung - Anforderungen für

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1982 - 20 U 366/81
    * Die Vermietung einer mangelhaften Wohnung kann nicht der Lieferung oder der Herstellung mangelhafter Waren - mit der Folge, daß bei Kenntnis von der Mangelhaftigkeit der Versicherungsschutz entfällt - gleichgestellt werden (wie BGH VersR 65, 325 (327); 1973, 145 - NJW 73, 284) *.
  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.1982 - 20 U 366/81
    * Die Vermietung einer mangelhaften Wohnung kann nicht der Lieferung oder der Herstellung mangelhafter Waren - mit der Folge, daß bei Kenntnis von der Mangelhaftigkeit der Versicherungsschutz entfällt - gleichgestellt werden (wie BGH VersR 65, 325 (327); 1973, 145 - NJW 73, 284) *.
  • OLG Karlsruhe, 28.04.2005 - 19 U 189/04

    Eintrittspflicht der Privathaftpflichtversicherung: Anwendungsbereich der

    Die typische Gefahr von Bauarbeiten ist dann nicht mehr gegeben (so auch OLG Hamm, VersR 1983, 257).
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