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   OLG Karlsruhe, 19.05.1982 - 12 U 190/81   

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https://dejure.org/1982,12984
OLG Karlsruhe, 19.05.1982 - 12 U 190/81 (https://dejure.org/1982,12984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.05.1982 - 12 U 190/81 (https://dejure.org/1982,12984)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 12 U 190/81 (https://dejure.org/1982,12984)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs einer Grundschullehrerin auf Prämienfreiheit und Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aufgrund einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Voraussetzungen des Vorliegens eines Versicherungsfalls i.S.d. Besonderen ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 1; BB-BUZ § 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 281
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 11.10.2000 - IV ZR 208/99

    Fortsetzung der bisherigen Berufstätigkeit aufgrund überobligationsmäßiger

    Bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann es genügen, wenn sie bereits eingetreten oder ernsthaft zu befürchten sind (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1991, aaO und OLG Karlsruhe VersR 1983, 281 f.).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 5/11

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Berufsunfähigkeit bei Gesundheitsgefahren

    Letzteres kann nicht nur dann der Fall sein, wenn sich die fortgesetzte Berufstätigkeit des Versicherungsnehmers angesichts einer drohenden Verschlechterung seines Gesundheitszustandes als Raubbau an der Gesundheit und deshalb überobligationsmäßig erweist (vgl. dazu Senatsurteile vom 11. Oktober 2000 - IV ZR 208/99, VersR 2001, 89 unter II 1 m.w.N.; vom 30. November 1994 - IV ZR 300/93, VersR 1995, 159 unter 3 b; OLG Karlsruhe VersR 1983, 281), sondern kommt auch in Betracht, wenn andere mit der Gesundheitsbeeinträchtigung in Zusammenhang stehende oder zusammenwirkende Umstände in der Gesamtschau ergeben, dass dem Versicherungsnehmer die Fortsetzung seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr zugemutet werden kann (Senatsurteil vom 11. Oktober 2000 aaO; OLG Koblenz aaO).
  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).
  • OLG Saarbrücken, 06.08.2003 - 5 U 283/01

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen der Verweisung eines Stukkateurs

    Voraussichtlich dauernd außer Stande, seinen Beruf zu mindestens 50 % auszuüben, ist ein Versicherter auch dann, wenn die rein tatsächlich zunächst mögliche Fortsetzung seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit - auf Grund einer das altersübliche übersteigende Maß bestehenden Gebrechlichkeit - den Versicherten einem wahrscheinlich eintretenden Risiko weiterer Wirbelsäulenschäden und der Verschlimmerung des bestehenden Leidens aussetzen würde (vgl. BGH VersR 91, 450; OLG Karlsruhe VersR 1983, 281; VersR 01, 89).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Es ist weder aus subjektiver Sicht des Klägers noch unter Berücksichtigung der objektiven Umstände erkennbar, dass der Kläger mit seinem Verhalten seine gesundheitliche Substanz aufgezehrt hätte (vgl. Senat, Urteil vom 19. Mai 1982 - 12 U 190/81, VersR 1983, 281 ).
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