Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 27.05.1982 - 12 U 166/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls ; Anforderungen an die grobe Fahrlässigkeit
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Pforzheim, 21.08.1980 - 3 Cs 277/80
- LG Karlsruhe, 29.07.1981 - 10 O 78/81
- OLG Karlsruhe, 27.05.1982 - 12 U 166/81
Papierfundstellen
- VersR 1983, 292
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 19 U 167/01
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls bei …
Sie setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus (OLG Karlsruhe VersR 1983, 292).Dem Kläger ist einzuräumen, dass sich in der Rechtsprechung Hinweise finden, wonach bei einem längere Zeit vor dem Fahrtantritt liegenden Alkoholgenuss wegen des zwischenzeitlichen Alkoholabbaus die Fehleinschätzung der Fahrtüchtigkeit nicht als subjektiv grob fahrlässig angesehen werden kann, wenn konkrete Ausfallerscheinungen vor Fahrtantritt oder während der Fahrt nicht aufgetreten sind (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1983, 292,293; VersR 1983, 627,628).
- OLG Brandenburg, 18.07.2001 - 14 U 159/99
Leistungsausschluss nach § 61 VVG bei nur einem BAK-Analysewert
Gerade das zu späte Erkennen einer Kurve bzw. die Fehleinschätzung vom Kurvenverlauf und -radius stellen regelmäßig einen klassischen alkoholtypischen Fahrfehler dar (vgl. OLG Karlsruhe VersR 83, 292; 627; ZfS 86, 309; OLG Koblenz r + s 93, 289; Rüther, Die Gefährdung des Versicherungsschutzes durch Alkohol im Straßenverkehr, NZV 1994, 457, 458). - LAG Baden-Württemberg, 09.05.2001 - 2 Sa 6/01
Anforderungen an das Merkmal der groben Fahrlässigkeit bei einem Rückgriff des …
So waren die Blutalkoholkonzentrationen in den zitierten Entscheidungen durchgängig erheblich höher und dadurch eingetreten, dass die Fahrer durchweg unmittelbar vor dem Fahrtbeginn Alkohol getrunken hatten (OLG Hamm 30.01.1981, VersR 81, 924: 1,04 %o ; OLG Karlsruhe 27.05.1982, VersR 83, 292: 1,11%o ; OLG Karlsruhe 01.04.1982, VersR 83, 627: 1,04 %o ). - LG Kaiserslautern, 18.10.2004 - 3 O 507/04
Kfz-Kaskoversicherung: Grob fahrlässige Herbeiführung eines Verkehrsunfalls wegen …
Sie setzt objektiv einen besonders groben, über das gewöhnliche Maß hinausgehenden Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und auch subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegenüber den zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt voraus ( OLG Karlsruhe , VersR 1983, 292). - LG Göttingen, 12.04.1989 - 8 O 23/89 Vielmehr genügt es, daß der VN nach vorangegangenem Alkoholgenuß unmittelbar vor Fahrtantritt erneut Alkohol zu sich genommen hat (i. A. an OLG Karlsruhe VersR 1983, 292).
Rechtsprechung
LG München I, 09.09.1982 - 27 O 13605/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
ARB 75 § 19 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ARB § 19 Abs. 2
Papierfundstellen
- VersR 1983, 292
- VersR 1983, 294