Rechtsprechung
BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81 |
Röteln
§ 823 Abs. 1 BGB, § 847 BGB (seit 1.8.02: § 253 Abs. 2 BGB), Arzthaftung wegen unterbliebener Abtreibung (vgl. § 218a StGB), Mehraufwendungen, pVV;
'wrongful life'
Volltextveröffentlichungen (9)
- DFR
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
- Prof. Dr. Lorenz
(Keine) Haftung für "wrongful life"
- JLaw (App) | www.prinz.law
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- opinioiuris.de
Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Haftung des Arztes wegen Nichterkennens der Schädigungsgefahr eines Ungeborenen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611, § 823; StGB § 218 a
Schadensersatzanspruch der Eltern wegen Behinderung infolge nichterkannter Schwangerschaftserkrankung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wrongful life - Schadensersatzanspruch der Eltern eines krank geborenen Kindes gegen den behandelnden Arzt aus pVV des Behandlungsvertrages - Unterhaltspflicht gegenüber einem ungewollten oder geschädigten Kind als Vermögensschaden - Schutzwirkung eines ...
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Rechtsgutsverletzung bei fehlerhafter Behandlung
Papierfundstellen
- BGHZ 86, 240
- NJW 1983, 1371
- MDR 1983, 477
- VersR 1983, 396
Wird zitiert von ... (55) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78
Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Die für den Kläger allein in Frage stehenden vertraglichen Ansprüche entfielen aus den für die Zweitklägerin dargelegten Gründen, obwohl er in den Schutzbereich des Vertrages zwischen der Zweitklägerin und dem Beklagten einbezogen gewesen sei (BGHZ 76, 259, 262).Damit hat der Beklagte nicht durch die Zufügung einer ungewollten Entbindung unmittelbar in die körperliche Befindlichkeit der Zweitklägerin (anders im Senatsurteil vom 18. März 1980 - VI ZR 247/78 - VersR 1980, 558, insoweit in BGHZ nicht abgedruckt) eingegriffen.
Die im Senatsurteil BGHZ 76, 259, 262 ausgesprochenen Grundsätze gelten hier in gleicher Weise.
- BGH, 18.03.1980 - VI ZR 105/78
Kind als Schaden?
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Jedenfalls träfen die vom erkennenden Senat in seinen beiden Urteilen vom 18. März 1980 (BGHZ 76, 249 und 259) entwickelten Grundsätze hier nicht zu.(Für die Ersatzfähigkeit unterhaltsrechtlich geschuldeter Aufwendungen vgl. Senatsurteile vom 18. März 1980 - BGHZ 76, 249 und 259.).
Daraus ergibt sich, daß - ebenso wie bei einem planwidrig geborenen Kind - auch bei einem Kind, das so, d. h. in seinem behinderten Zustand, nach dem Wunsch der Mutter nicht hatte geboren werden sollen, jedenfalls die durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen (in BGHZ 76, 249, 258 noch offengelassen) als ersatzfähiger Schaden in Frage kommen können.
- BGH, 20.12.1952 - II ZR 141/51
Schadensersatzanspruch eines aufgrund einer vor der Zeugung erfolgten …
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Auch für das Deliktsrecht ist (s. o.) anerkannt, daß eine haftungsbegründende Handlung vor der Geburt des Geschädigten (BGHZ 58, 48), ja sogar vor der Erzeugung liegen kann (BGHZ 8, 243).Wollte man gegenüber dem Arzt anders entscheiden, dann müßte man folgerichtig auch eine Haftung in anderen Fällen bejahen, etwa bei Eltern, die trotz schwerer genetischer Belastung ein Kind gezeugt haben und deren Verantwortlichkeit sich derzeit nur in der gegebenenfalls erhöhten Unterhaltspflicht auswirkt, oder bei Personen, die für diese genetische Belastung verantwortlich sind, auch dann, wenn diese den in erster Linie verantwortlichen Eltern bei der Zeugung bekannt war (anders als in dem der Entscheidung BGHZ 8, 243 zugrundeliegenden Fall, bei dem es um die auf einer Blutübertragung beruhende Luesinfektion der Mutter ging;… vgl. etwa Schlund aaO S. 67).
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Indessen sei der Schwangerschaftsabbruch im Gegensatz zur Sterilisation eine Tötungshandlung (BVerfGE 39, 1, 43, 46) und nach Meinung mancher gegebenenfalls nur straffrei, aber nicht gerechtfertigt.In dieser Hinsicht sieht er sich nicht nur durch die Materialien zu der derzeitigen gesetzlichen Regelung, sondern auch durch die Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 39, 1 ff.) bestätigt, das (…aaO S. 59 und sonst) für eine klare Unterscheidung zwischen Recht und Unrecht eintritt.
- BGH, 11.01.1972 - VI ZR 46/71
Verletzung einer Leibesfrucht
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Auch für das Deliktsrecht ist (s. o.) anerkannt, daß eine haftungsbegründende Handlung vor der Geburt des Geschädigten (BGHZ 58, 48), ja sogar vor der Erzeugung liegen kann (BGHZ 8, 243). - OLG Hamm, 25.01.1982 - 3 U 107/81
Auszug aus BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81
Außer dem hier angefochtenen Urteil liegt dem Senat ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25. Januar 1982 - 3 U 107/81 - zur Revision vor, wo Ansprüche des Kindes selbst jedoch aus Verfahrensgründen rechtlich nicht geprüft worden sind.
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Die Rechtsprechung der Zivilgerichte zur Haftung für ärztliche Beratungsfehler oder für fehlgeschlagene Schwangerschaftsabbrüche (zum Schwangerschaftsabbruch vgl. BGHZ 86, 240 ff.; 89, 95 ff.; 95, 199 ff.;… BGH, NJW 1985, S. 671 ff.;… VersR 1985, S. 1068 ff.;… VersR 1986, S. 869 f.;… VersR 1988, S. 155 f.;… NJW 1992, S. 1556 ff.; zur Sterilisation vgl. BGHZ 76, 249 ff.; 76, 259 ff.;… BGH, NJW 1984, S. 2625 f.) ist im Blick darauf der Uberprüfung bedürftig.Der Bundesgerichtshof hat jedoch sowohl in seiner zivilrechtlichen als auch in seiner strafrechtlichen Judikatur den Tatbestand der allgemeinen Notlagenindikation ebenso wie die anderen in § 218a StGB a.F. normierten Indikationstatbestände als Rechtfertigungsgrund ausgelegt (vgl. BGHZ 86, 240 [245]; 95, 199 [204 ff.];… BGHR StGB § 218a Abs. 1 Indikation 1).
- BGH, 02.04.2019 - VI ZR 13/18
Haftung wegen Lebenserhaltung durch künstliche Ernährung
Die für die Verneinung eines kindlichen Schadensersatzanspruchs wegen "wrongful life" maßgeblichen Erwägungen im Urteil des Bundesgerichtshofs zum sogenannten "Röteln-Fall" (Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 240) kämen in der vorliegenden Fallkonstellation nicht zum Tragen.Ein etwaiger Nachteil, der sich bei diesem Vergleich ergibt, ist nur dann ein Schaden, wenn die Rechtsordnung ihn als solchen anerkennt (vgl. Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 240, 253, juris Rn. 44;… MünchKommBGB/Oetker, 8. Aufl., § 249 Rn. 17 mwN).
Es entziehe sich einer allgemeinverbindlichen Beurteilung, ob Leben mit schweren Behinderungen (wrongful life) gegenüber der Alternative des Nichtlebens überhaupt im Rechtssinne einen Schaden oder aber eine immer noch günstigere Lage darstelle (Senatsurteil vom 18. Januar 1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 241, 253, juris Rn. 44).
Während zu der vom Senat grundsätzlich bejahten Frage, ob sich der Unterhaltsaufwand der Eltern für das geborene Kind - anders als die Existenz des Kindes - als Schaden begreifen lasse, in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…BVerfGE 88, 203, 296, juris Rn. 269 einerseits, BVerfGE 96, 375, 399 ff., juris Rn. 66 ff. andererseits) und in der Literatur (ablehnend z.B. Picker, AcP 195, 483 ff.; Weber, ZfL 2004, 74, 78 ff.) unterschiedliche Meinungen vertreten werden, ist die Ansicht des Senats zur Verneinung eines eigenen Anspruchs des Kindes auf Schadensersatz überwiegend auf Zustimmung gestoßen (Aretz, JZ 1984, 719 ff.; Fischer, JuS 1984, 434, 438 f.; Picker, AcP 195, 483, 501; Winter, JZ 2002, 330, 332 ff.; Zimmermann, ZfL 2018, 106 f.; a.A. Deutsch, JZ 1983, 451 f.; Merkel, Archiv für Rechts- und Sozialphilosophie, Beiheft 74, 2000, 173, 183 ff.).
- OLG München, 21.12.2017 - 1 U 454/17
(Ererbter) Schmerzensgeldanspruch nach künstlicher Ernährung mittels PEG-Sonde
Der Bundesgerichtshof hat allerdings im sog. "Röteln"-Fall (BGH, Urt. v. 18.01.1983 - VI ZR 114/81, BGHZ 86, 240), in dem ein Arzt die Gefahr einer Schädigung des Fötus infolge Röteln-Erkrankung der Mutter während der Frühschwangerschaft schuldhaft nicht erkannt hatte, einen eigenen Schadensersatzanspruch des mit schwersten Schädigungen geborenen Kindes, das nach dem Vortrag der Eltern bei pflichtgemäßem Verhalten des Arztes abgetrieben worden wäre, aus dem Rechtsgrund des "wrongful life" abgelehnt.
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 479/92
Kind als Schaden
Der Mensch habe sein Leben so hinzunehmen, wie es von der Natur gestaltet sei, ohne daß ihm ein Anspruch auf seine Nichtexistenz oder auf Verhütung durch andere zuerkannt werden dürfe (unter Berufung auf BGHZ 86, 240; 89, 95). - BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …
Der Senat hat zu dieser Frage schon mehrfach für vergleichbare Fallgruppen Stellung genommen, nämlich bei fehlerhafter Beratung zur Vermeidung der Geburt eines vorgeburtlich schwer geschädigten Kindes (Senatsurteile BGHZ 86, 240 ff.; 89, 95 ff. sowie vom 7. Juli 1987 - VI ZR 193/86 - VersR 1988, 155 f.), bei mißlungener Sterilisation (Senatsurteile BGHZ 76, 249 ff. und 76, 259 ff.; vom 18. März 1980 - VI ZR 15/78 - VersR 1980, 719; vom 2. Dezember 1980 - VI ZR 175/78 - VersR 1981, 278 ff.; vom 10. März 1981 - VI ZR 202/79 - VersR 1981, 730 ff.; vom 19. Juni 1984 - VI ZR 76/83 - VersR 1984, 864 ff. und vom 30. Juni 1992 - VI ZR 337/91 - VersR 1992, 1229 f.) und bei mißlungenem (erlaubtem) Schwangerschaftsabbruch (Senatsurteile BGHZ 95, 199 ff. [BGH 09.07.1985 - VI ZR 244/83]; vom 27. November 1984 - VI ZR 43/83 - VersR 1985, 240 ff.; vom 25. Juni 1985 - VI ZR 270/83 - VersR 1985, 1068 ff.; vom 15. April 1986 - VI ZR 72/85 - VersR 1986, 869 f. und vom 25. Februar 1992 - VI ZR 44/91 - VersR 1992, 829 ff.). - BGH, 14.11.2006 - VI ZR 48/06
Arzt haftet für Unterhalt bei fehlerhaften Verhütungsmaßnahmen
- OLG Karlsruhe, 19.02.2020 - 7 U 139/16
Arzthaftung: Nicht vorgenommener Schwangerschaftsabbruch wegen unterlassener …
a) Die Klägerin Ziff. 1 und die Beklagte Ziff. 1 schlossen einen Behandlungsvertrag, in dessen Schutzbereich der Kläger Ziff. 2 als werdender Vater einbezogen worden ist (vgl. BGH vom 18.01.1983 - VI ZR 114/81, juris Rn. 35) und in dessen Rahmen der Beklagte Ziff. 2 tätig wurde, als er mit den Klägern den MRT-Befund erörterte. - BGH, 18.06.2002 - VI ZR 136/01
Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch nach …
Eine dahingehende Bestimmung des vertraglichen Schutzumfangs, die bei derartigen Sachverhalten unter Geltung der früheren "embryopathischen Indikation" in der Rechtsprechung anerkannt war (vgl. z.B. Senatsurteil BGHZ 86, 240, 247 f.; Senatsurteile vom 4. März 1997 - VI ZR 354/95 - VersR 1997, 698, 699 …und vom 4. Dezember 2001 - VI ZR 213/00 - aaO, S. 234), nunmehr auch für entsprechende Fallgestaltungen im Rahmen der nach der geltenden Rechtslage maßgeblichen medizinischen Indikation entspricht im übrigen der - oben erörterten - gesetzgeberischen Lösung, die bisher von § 218 a Abs. 3 StGB a.F. erfaßten Fallkonstellationen jetzt in die Indikation nach § 218 a Abs. 2 StGB einzubeziehen. - BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82
Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus
c) Der Arzt hat den gesamten Unterhaltsbedarf für das geschädigte Kind zu ersetzen; der Ersatzanspruch besteht jedoch dann nicht, wenn sich die Gefahr einer nicht behebbaren, schwerwiegenden Schädigung des Kindes, die der Mutter nach strafrechtlichen Grundsätzen einen Schwangerschaftsabbruch erlaubt hätte, nicht verwirklicht hat (Ergänzung zu BGHZ 86, 240).Die Kläger können deshalb grundsätzlich einen Anspruch darauf haben, daß der Beklagte ihnen den Unterhaltsaufwand für das ihrer Darstellung nach mit schweren körperlichen und geistigen Gebrechen geborene Kind erstattet (dazu und zum folgenden BGHZ 86, 240 ff.).
Da der Abbruch der Schwangerschaft mithin jedenfalls nicht rechtswidrig ist (vgl. dazu das oben angeführte Senatsurteil BGHZ 86, 240, 245 ff. m. Nachw.; dagegen neuerdings Esser MedR 1983, 57 ff), erlaubt das Recht es, ebenso wie den indizierten Schwangerschaftsabbruch selbst auch die Beratung über die Indikation zum Gegenstand des ärztlichen Behandlungsvertrages zu machen.
Der erkennende Senat hat bereits in seiner Entscheidung BGHZ 86, 240, 247 f. für einen vergleichbaren Fall der Rötelninfektion der Leibesfrucht als Schadensersatz den Unterhaltsmehraufwand zuerkannt, um den es in jenem Streitfall allein ging.
Nur dann besteht nämlich, wie der Senat bereits in seiner Entscheidung zur Geburt eines infolge einer Rötelninfektion vorgeschädigten Kindes angenommen hat (BGHZ 86, 240, 248), ein ersatzfähiger Unterhaltsschaden der Eltern des mit körperlichen oder geistigen Behinderungen geborenen Kindes, wenn sich die Gefahr, der mit der pränatalen Untersuchung und der im Anschluß daran gesetzlich zugelassenen Schwangerschaftsunterbrechung begegnet werden sollte, auch tatsächlich verwirklicht hat.
- BVerfG, 07.04.2022 - 1 BvR 1187/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen BGH-Urteil zur "Lebensverlängerung als …
Doch hat der Bundesgerichtshof selbst ausdrücklich dargelegt, welche Unterschiede zwischen diesen bestünden und welche Besonderheiten hier zu berücksichtigen seien, und die Rechtsprechung aus dem sogenannten Röteln-Fall (BGHZ 86, 240) fortgesetzt.Die Parallele zu früheren Entscheidungen - insbesondere zu dem Urteil im "Röteln-Fall" vom 18. Januar 1983, BGHZ 86, 240 - liegt darin, dass weder ein Kind aus der eigenen Existenz Schadensersatzansprüche herleiten kann noch der Erbe aus dem Leid des verstorbenen Vaters.
- BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R
Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung …
- BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie - …
- BGH, 06.12.1988 - VI ZR 132/88
Arzthaftung bei Geburt aus Beckenendlage
- BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95
Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; …
- BGH, 14.02.2023 - VI ZR 295/20
Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung über Schwangerschaftsrisiken
- BGH, 13.07.2004 - VI ZR 273/03
Überleitung eines Schadensersatzanspruchs der Mutter gegen den Arzt wegen des …
- BGH, 28.06.1994 - VI ZR 153/93
Ansprüche des Trägers der Unfallversicherung gegen einen Durchgangsarzt wegen …
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99
Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft
- OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
Arzthaftung: Unterlassene Rücklaufkontrolle eines zytogenetischen …
- BGH, 30.05.1995 - VI ZR 68/94
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Gynäkologie …
- BGH, 04.12.2001 - VI ZR 213/00
Zum Unterhaltsschaden der Eltern bei unterbliebenem Abbruch einer …
- BGH, 21.12.2004 - VI ZR 196/03
Haftung des Arztes für eine Schädigung des ungeborenen Kindes durch Erkrankung …
- BGH, 15.07.2003 - VI ZR 203/02
Schadensersatzpflicht des Arztes bei übersehener embryopathischer Indikation
- OLG Karlsruhe, 22.12.2004 - 7 U 4/03
Arzthaftung für eine geburtsmechanische Schädigung: Zeitpunkt für eine …
- OLG Brandenburg, 08.04.2003 - 1 U 26/00
Zur Frage des Ersatzes des materiellen und immateriellen Schadens durch den …
- OLG Naumburg, 12.12.2000 - 1 U 72/00
Voraussetzungen für den Übergang eines dem Versicherten zustehenden …
- BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83
Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener …
- BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83
Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation
- BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …
- BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87
Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion
- OLG München, 20.02.1992 - 1 U 2278/91
Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer vorgenommener …
- BAG, 05.04.1989 - 5 AZR 495/87
Lohnfortzahlung - Indikationsregelung - Schwangerschaftsabbruch
- BGH, 06.11.2001 - VI ZR 38/01
Ersatzanspruch des Kindes bei unterbliebenem Schwangerschaftsabbruch
- BGH, 19.06.1984 - VI ZR 76/83
Haftung des Arztes für die Folgen einer fehlgeschlagenen Sterilisation
- OLG Frankfurt, 27.06.1985 - 15 U 59/84
Schmerzensgeld; Arzthaftung; Schwangerschaftsabbruch; Beschwerden einer …
- OLG Bremen, 26.11.2002 - 3 U 23/02
Schmerzensgeld bei Hirnschädigung durch Fehler im Geburtsmangement - …
- LAG Hamm, 13.05.1987 - 1 Sa 443/87
Krankengeld; Lohnfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit; Verschulden; …
- LG Bochum, 12.02.2020 - 6 O 336/17
Fehler während Geburtsvorgang - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch
- BGH, 15.04.1986 - VI ZR 72/85
Umfang des Schadensersatzes nach Fehlschlagen eines Schwangerschaftsabbruchs
- OLG Düsseldorf, 19.12.1985 - 8 U 155/84
Frühschwangerschaft; Rötelninfektion; Schwangerschaftsabbruch
- OLG Köln, 03.11.1997 - 5 U 98/97
Arzthaftung wegen Verletzung der Aufklärungspflicht
- OLG Stuttgart, 23.09.1997 - 14 U 71/96
Höhe des Schmerzensgeldes bei Schädigung des Armnervengeflechts, Armplexusparese …
- OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 7 U 53/01
Arzthaftung: Schadensersatzanspruch nach ungewollter Geburt eines Kindes; …
- OLG Stuttgart, 02.02.1999 - 14 U 4/98
Pflichten des eine schwangere Patientin betreuenden Arztes
- OLG Bamberg, 19.12.2001 - 4 U 103/01
Beweiswürdigung und Parteieinvernahme im Arzthaftungsprozeß
- OLG Oldenburg, 27.10.1992 - 5 U 63/92
Scheiden-Damm-Schnitt; Dammschnitt; Geburt; Behandlungsfehler; Arzt; …
- BGH, 15.02.2000 - VI ZR 195/99
- OLG Oldenburg, 03.03.1993 - 5 W 20/93
Zwillingsschwangerschaft; Schwangerschaftsabbruch; Kontrolluntersuchung; …
- LG Neuruppin, 02.03.2018 - 32 O 29/16
Arzt- und Krankenhaushaftung: Ersatz des Unterhaltsschadens eines nichtehelichen …
- OLG Nürnberg, 06.10.1993 - 4 U 1138/93
- OLG Frankfurt, 13.02.1987 - 10 U 83/86
Schwangerschaftsabbruch; Fehlende histologische Untersuchung; Notlagenindikation; …
- OLG Karlsruhe, 10.03.1999 - 7 U 204/96
- LG Frankenthal, 19.12.1996 - 8 O 105/96
Anforderungen an den Schadensersatz einer nur "mittelbar" Verletzten betreffend …
- OLG Nürnberg, 11.11.1997 - 1 U 1996/97
Erfolglose Schadensersatzklage eines behinderten Kindes gegen einen Arzt - Kein …