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   BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81   

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https://dejure.org/1983,1203
BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81 (https://dejure.org/1983,1203)
BGH, Entscheidung vom 24.02.1983 - VI ZR 59/81 (https://dejure.org/1983,1203)
BGH, Entscheidung vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 (https://dejure.org/1983,1203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachen des Einwandes der unterlassenen Schadensminderung - Unterlassene Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft durch Übernahme einer zumutbaren anderweiten Tätigkeit - Zur Ruhe setzen eines Beamten auf Grund eines fremdverschuldeten Unfalls - Auswirken des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254; BBG § 87 a

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 87a; BGB § 254
    Schadensminderungspflicht eines wegen eines fremdverschuldeten Unfalls in den Ruhestand versetzten Beamten

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 354
  • MDR 1983, 741
  • VersR 1983, 488
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.1970 - VI ZR 88/69

    Haftungsverteilung bei Kollision eines wartepflichtigen Fahrzeugs mit einem von

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81
    Dazu war er dem Schädiger gegenüber gehalten (vgl. etwa Senatsurteil vom 1. Dezember 1970 - VI ZR 88/69 - VersR 1971, 348 f).

    All dies läßt einen Rechtsfehler ebensowenig erkennen wie die an dem Senatsurteil vom 23. Januar 1979 (VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424) ausgerichtete Beurteilung der Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu für die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats schon die Vorbehalte im Urteil vom 1. Dezember 1970 aaO, S. 349).

  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81
    All dies läßt einen Rechtsfehler ebensowenig erkennen wie die an dem Senatsurteil vom 23. Januar 1979 (VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424) ausgerichtete Beurteilung der Darlegungs- und Beweislast (vgl. dazu für die frühere Rechtsprechung des erkennenden Senats schon die Vorbehalte im Urteil vom 1. Dezember 1970 aaO, S. 349).

    Sie mißversteht insoweit das Senatsurteil vom 23. Januar 1979 (aaO), wo insbesondere dem Schlußabschnitt das Gegenteil der von ihr vertretenen Berechnungsmethode zu entnehmen ist.

  • BGH, 29.02.1956 - VI ZR 352/54

    Ersatzpflicht hinsichtlich seelischer Störungen

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81
    Auch soweit die Überbewertung seiner Beschwerden durch St. nicht bewußt, sondern im Rahmen einer begehrensbestimmten Fixierung erfolgt sein sollte, was angesichts einer ähnlichen Haltung seiner bei dem Unfall ebenfalls verletzten Ehefrau in Betracht gezogen werden mußte, hält sich das angefochtene Urteil bei seiner Verneinung eines Ersatzanspruchs im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 137, 142 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; Senatsurteil vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 719).
  • BGH, 07.10.1960 - VI ZR 150/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81
    Daß unabhängig davon dem Dienstherrn als Legalzessionar die Verletzung einer Obliegenheit gegenüber dem Schädiger in entsprechender Anwendung der Vorschrift des § 254 Abs. 2 BGB entgegengehalten werden könnte, hat der erkennende Senat gelegentlich erwogen (Urt. v. 7. Oktober 1960 - VI ZR 150/59 - VersR 1960, 1094).
  • BGH, 08.05.1979 - VI ZR 58/78

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Injektion in einem Krankenhaus bei

    Auszug aus BGH, 24.02.1983 - VI ZR 59/81
    Auch soweit die Überbewertung seiner Beschwerden durch St. nicht bewußt, sondern im Rahmen einer begehrensbestimmten Fixierung erfolgt sein sollte, was angesichts einer ähnlichen Haltung seiner bei dem Unfall ebenfalls verletzten Ehefrau in Betracht gezogen werden mußte, hält sich das angefochtene Urteil bei seiner Verneinung eines Ersatzanspruchs im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 137, 142 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; Senatsurteil vom 8. Mai 1979 - VI ZR 58/78 - VersR 1979, 719).
  • OLG München, 29.04.2011 - 10 U 4208/10

    Schadenersatzklage nach Verkehrsunfall: Anspruch des Geschädigten auf

    a) Ist die Versetzung in den Ruhestand ausschließlich wegen des gesundheitlichen Zustandes des Beamten ausgesprochen worden, der sich aus dem erlittenen Verkehrsunfall entwickelt hat, so endet damit die Nachprüfbarkeit des Verwaltungsakts durch die ordentlichen Gerichte; es kann nicht geltend gemacht werden, die Pensionierung sei wegen der Unfallfolgen nicht sachlich geboten gewesen (BGH in stRspr. seit VersR 1959, 132 [134], z.B. VersR 1961, 595 [596] und 638 [639]; 1967, 953 [954]; 1969, 75 [76] und 538; 1972, 975; 1983, 488; OLG Frankfurt a.M. NZV 1993, 471 [472] = VRS 86 [1994] 17 [19]; OLG Bamberg OLGR 1998, 231; KG KGR 1998, 416 [418]; OLG Karlsruhe VersR 1998, 1115 [1116] und OLGR 1998, 431 [432]).
  • BGH, 17.11.2009 - VI ZR 58/08

    Voraussetzungen einer Zurechnung der Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs

    Das Berufungsgericht ist aber zu Recht davon ausgegangen, dass die Obliegenheit zur Schadensminderung in entsprechender Anwendung des § 254 Abs. 2 BGB ausnahmsweise den Zessionar treffen kann, wenn er den rechtlichen und tatsächlichen Einfluss auf die Schadensentwicklung in der Weise erlangt hat, dass die Zuständigkeit für die Schadensminderung weitgehend auf ihn verlagert ist und die Eigenverantwortung des Geschädigten entsprechend gemindert erscheint (vgl. Senatsurteile vom 16. Dezember 1980 - VI ZR 92/79 - aaO; vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489).
  • BGH, 21.09.2021 - VI ZR 91/19

    Verstoß eines Verkehrsunfallverletzten gegen die Schadensminderungspflicht:

    Um entsprechende Feststellungen treffen zu können, muss der Tatrichter gegebenenfalls den mutmaßlichen Erfolg, den obliegenheitsgerechte Bemühungen haben würden oder gehabt hätten, anhand der (damaligen) Lage des Arbeitsmarktes beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81, NJW 1984, 354, juris Rn. 12).
  • OLG Oldenburg, 13.02.2014 - 1 U 77/13

    Schadensersatzanspruch einer Unfallversicherung aus abgetretenem Recht aus einem

    Bei der hier relevanten Schadensminderungspflicht ist zwar zu berücksichtigen, dass nicht allein auf die Lage des Geschädigten und seine Schadensminderungsmöglichkeiten abzustellen ist, sondern nach zutreffender Rspr. des BGH in entsprechender Anwendung des § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB auch den Zessionar, insbesondere auch den Sozialleistungsträger beim Anspruchsübergang, eine Obliegenheit zur Schadensminderung treffen kann, wenn er den rechtlichen und tatsächlichen Einfluss auf die Schadensentwicklung in der Weise erlangt hat, dass die Zuständigkeit für die Schadensminderung weitgehend auf ihn verlagert ist und die Eigenverantwortung des Geschädigten entsprechend gemindert erscheint (vgl. BGH NJW 2010, 927 Rn. 16 [BGH 17.11.2009 - VI ZR 58/08] , m.w.N.; VersR 1983, 488, 489).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 278/06

    Ersatz von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung bei unfallbedingtem

    Der Geschädigte ist mit der Arbeitsaufnahme vielmehr seiner ihm nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats obliegenden Verpflichtung nachgekommen, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (vgl. Senatsurteile BGHZ 91, 357, 365; vom 23. Januar 1979 - VI ZR 103/78 - VersR 1979, 424, 425; vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489; vom 5. Dezember 1995 - VI ZR 398/94 - VersR 1996, 332, 333; vom 22. April 1997 - VI ZR 198/96 - VersR 1997, 1158, 1159).
  • BGH, 09.10.1990 - VI ZR 291/89

    Bestmögliche Verwertung der verbliebenen Arbeitskraft; Schadensschätzung und

    Allerdings hat die Revision recht, wenn sie darauf hinweist, daß es dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger obliegt, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten (st. Rspr. des Senats, vgl. Senatsurteil vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

    Anders als in dem Fall, in welchem ein Verletzter nicht zu einer schadensmindernden Erwerbstätigkeit verpflichtet ist und deren Erträgnisse daher auch nicht zu einer Verkürzung des Schadensersatzes führen (vgl. dazu Senatsurteil vom 25. September 1973 - VI ZR 97/71 - VersR 1974, 142, 143), wurde hier der Erwerbsschaden des K. durch die Einnahmen aus der Anstellung bei der Standortverwaltung gemindert (vgl. Senat, Urteil vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2008 - 8 U 82/06

    Haftung eines Facharztes für Orthopädie wegen unterbliebener Thromboseprophylaxe

    Dies gilt auch dann, wenn die Beurteilung der Dienstfähigkeit objektiv gesehen unrichtig sein sollte (BGH VersR 69, 538; NJW 84, 354; OLG Celle 14 U 277/01, Urteil vom 30.05.2007), was für die Annahme eines wegen Willkür nichtigen Verwaltungsaktes nicht ausreicht (a.a.O.).

    Sie bewirkt nur eine Anspruchsminderung gegenüber dem Schädiger, die sich nach dem Sinn des § 98 Satz 3 LBG im Zweifel zu Lasten des Dienstherren auswirken muss (vgl. BGH NJW 1984, 354 f.).

  • OLG München, 22.12.2017 - 10 U 2850/16

    Haftung von Berufsgenossenschaft und Haftpflichtversicherung bei Vorliegen eines

    Auch ein in den Ruhestand versetzter Beamter ist im Regelfall nicht verpflichtet, im Rahmen der Schadensminderungspflicht die Entscheidung des Dienstherrn verwaltungsgerichtlich zu überprüfen (BGH NJW 1984, 354; Senat, Urt. v. 29.04.2011 - 10 U 4208/10 [juris, dort Rz. 17]; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22]; KG NVwZ-RR 2002, 450).

    Ein Ausnahmefall, etwa der Willkür oder "reinen" Willkür (BGH NJW 1984, 354; OLG Frankfurt NZV 1993, 471; OLG München NZV 1997, 518; KG NVwZ-RR 2002, 450; OLG Celle, Urt. v. 07.12.2006 - 14 U 99/06 [juris, dort Rz. 22, 23]; v. 30.05.2007 - 14 U 277/01 [juris, dort Rz. 74, 75]) ist im Streitfall weder vorgetragen noch ersichtlich.

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 398/94

    Schadensminderungspflicht des Geschädigten; Pflicht zum Einsatz der verbliebenen

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (z.B. Urteile vom 24. Februar 1983 - VI ZR 59/81 - VersR 1983, 488, 489 und vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 291/89 - VersR 1991, 437, 438, jeweils m.w.N.) obliegt es nämlich dem Verletzten im Verhältnis zum Schädiger, seine verbliebene Arbeitskraft in den Grenzen des Zumutbaren so nutzbringend wie möglich zu verwerten.
  • OLG München, 11.09.2015 - 10 U 4282/14

    Erwerbsschaden einer Beamtin nach einem Verkehrsunfall

  • OLG München, 03.09.2015 - 24 U 1768/15

    Zur Frage der Bindungswirkung der Anerkennung eines Dienstunfalls im

  • OLG Celle, 07.12.2006 - 14 U 99/06

    Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfallschadens nach vorzeitiger Zurruhesetzung

  • OLG Frankfurt, 22.10.1992 - 3 U 146/91

    Nachprüfbarkeit der unfallbedingten Dienstunfähigkeit eines Beamten im

  • OLG Karlsruhe, 05.04.1989 - 1 U 194/88

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2018 - 2 U 5/16
  • OLG Düsseldorf, 28.12.2005 - 1 U 149/05

    Prüfungsumfang des Berufungsgerichts bei Zweifeln an der Richtigkeit oder

  • LG Aachen, 10.10.1986 - 5 S 187/86

    Begründung von Schutzpflichten zugunsten von Dritten durch einen

  • LG Bonn, 07.02.1994 - 10 O 443/93

    Ersatz gewährter Sozialleistungen; Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung

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