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   OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - 3 U 137/81   

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https://dejure.org/1982,6975
OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - 3 U 137/81 (https://dejure.org/1982,6975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.04.1982 - 3 U 137/81 (https://dejure.org/1982,6975)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. April 1982 - 3 U 137/81 (https://dejure.org/1982,6975)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1982, 935
  • VersR 1983, 543
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 7 U 146/03

    Begriff des Tierhalters

    Vielmehr ist darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und wer das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt (BGH NJW-RR 1988, 655; BGH NJW 1977, 2158; OLG Saarbrücken NJW-RR 1988, 1492; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.1997 - 22 U 6/97 (juris); LG Hanau NJW-RR 2003, 457; s.a. BGH VersR 1982, 348; vgl. OLG Celle VersR 1979, 161 und LG Osnabrück NJW-RR 1998, 959; OLG Düsseldorf VersR 1983, 543).
  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 171/09

    Ansprüche unter Mithaltern eines Tieres

    Abzustellen ist danach darauf, wem die Bestimmungsmacht für das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für seine Kosten aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt (BGH a.a.O.; OLG Saarbrücken a.a.O.; OLG Düsseldorf VersR 1983, 543; OLG Schleswig MDR 05, 148).

    Ausreichend kann schon ein Eigeninteresse und eine Besitzstellung irgendeiner Art sein, zumindest dann, wenn die Befugnis hinzukommt, darüber zu bestimmen, ob und durch wen das Tier betreut werden soll und ob es am Leben bleibt (OLG Hamm VersR 1973, 1054; OLG Düsseldorf VersR 1983, 543).

  • OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09

    Keine Haftung des Mittierhalters gegen den anderen Halter

    Vielmehr ist darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht für das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für seine Kosten aufkommt, den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt (BGH aaO; OLG Saarbrücken aaO; OLG Düsseldorf VersR 1983, 543; OLG Schleswig MDR 2005, 156).
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