Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 16.06.1982 - 18 U 32/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3374) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; Verkehrsteilnehmer; Öffentliche Wege; Privatstraße; Betriebsgefahr; Mitverschulden; Halterhaftung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 544
Wird zitiert von ...
- LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13
Die stürzende Mutter
Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544).
Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 31.08.1982 - 10 W 92/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,7908) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)
ZSEG § 2; ZSEG § 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Sachverständiger; Zeuge; Beweis; Gericht; Willensakt; Gutachten
Papierfundstellen
- VersR 1983, 544
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 26.09.1974 - 10 W 109/74
Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.1982 - 10 W 92/82
Insoweit bestätigt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ( Beschluß vom 26.9.1974 - 10 W 109/74 JurBüro 75, 96;… auch Meyer/Höver, ZSEG 14. Aufl. § 2 Rdn. 80 S. 52) und präzisiert sie in Übereinstimmung mit dem OLG München (JurBüro 81, 1699m. zust. Anm. von Mümmler) dahin, daß für die Heranziehung ausschließlich die Beweisanordnung des Gerichts maßgebend ist.