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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.06.1982 - 18 U 32/82   

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https://dejure.org/1982,3374
OLG Düsseldorf, 16.06.1982 - 18 U 32/82 (https://dejure.org/1982,3374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.06.1982 - 18 U 32/82 (https://dejure.org/1982,3374)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. Juni 1982 - 18 U 32/82 (https://dejure.org/1982,3374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherungspflicht; Verkehrsteilnehmer; Öffentliche Wege; Privatstraße; Betriebsgefahr; Mitverschulden; Halterhaftung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1, § 254; NWStrG § 9a

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 544
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Coburg, 13.05.2014 - 41 O 675/13

    Die stürzende Mutter

    Auch bei Privatwegen ist nämlich anerkannt, dass den jeweiligen Straßeneigentümer Verkehrssicherungspflichten treffen, wenn der Weg erkennbar von der Öffentlichkeit benutzt wird und dies vom Eigentümer geduldet wird (vgl. Urteil des OLG Saarbrücken vom 20.07.2004, Az.: 4 U 644/03, Randzeile 24, zitiert nach Juris; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305 f; OLG Düsseldorf, VersR 1983, 544).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.08.1982 - 10 W 92/82   

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https://dejure.org/1982,7908
OLG Düsseldorf, 31.08.1982 - 10 W 92/82 (https://dejure.org/1982,7908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.1982 - 10 W 92/82 (https://dejure.org/1982,7908)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 1982 - 10 W 92/82 (https://dejure.org/1982,7908)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sachverständiger; Zeuge; Beweis; Gericht; Willensakt; Gutachten

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 544
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1974 - 10 W 109/74
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.08.1982 - 10 W 92/82
    Insoweit bestätigt der Senat seine bisherige Rechtsprechung ( Beschluß vom 26.9.1974 - 10 W 109/74 JurBüro 75, 96; auch Meyer/Höver, ZSEG 14. Aufl. § 2 Rdn. 80 S. 52) und präzisiert sie in Übereinstimmung mit dem OLG München (JurBüro 81, 1699m. zust. Anm. von Mümmler) dahin, daß für die Heranziehung ausschließlich die Beweisanordnung des Gerichts maßgebend ist.
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