Rechtsprechung
OLG Koblenz, 07.02.1983 - 12 U 797/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anschnallpflicht; Mitverschulden; Verkehrsunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 575
- VersR 1983, 568
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 27.03.2012 - 4 U 151/11
Streupflicht nicht bei jeder bedeutenden Straße am Flussufer
Die Einzelfallbetrachtung erlaubt die generalisierende Aussage, dass nur solche Stellen im vorgenannten Sinne als gefährlich einzustufen sind, die die Möglichkeit eines Unfalls selbst dann befürchten lassen, wenn der Verkehrsteilnehmer die den spezifischen winterlichen Straßenverhältnissen angepasste gesteigerte Sorgfalt beachtet (vgl. BGHZ 31, 75 f.;… Wellner, aaO, Rdnr. 151; OLG Stuttgart VersR 1972, 55; OLG Koblenz VersR 1983, 568).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 29.11.1982 - 12 U 190/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verkehrswichtig; Straße; Streupflicht; Gemeinde
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1983, 568
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 16.11.1987 - 12 U 216/87
Grundsätze zur Verkehrssicherungspflicht; Streupflicht und Räumpflicht für …
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen zur Verkehrssicherungspflicht betreffend öffentliche Straßen besteht eine Streu- und Räumpflicht für Straßen, die wie hier innerhalb geschlossener Ortschaften sich befinden, nur an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Fahrbahnstellen (vgl. OLG Stuttgart VersR 87, 696; Urteil des erkennenden Senats vom 29. November 1982 VersR 83, 568; vom 18. Mai 1987 - Aktenzeichen: 12 U 1509/86 sowie vom 15. Dezember 1986 - Aktenzeichen: 12 U 297/86;… Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 19. Aufl., Kapitel 14 Rdnr. 148).Eine Straße ist dann nicht als wichtig anzusehen, wenn sie keine Durchgangsstraße ist, sich in einem reinen Wohngebiet befindet und keinen Verkehrsmittelpunkt bildet (vgl. oben angeführtes Senatsurteil in VersR 83, 568).
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 03.12.1982 - 14 W 651/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berufungsführer; Berufung; Berufungsbegründung; Prozeßgebühr; Kostenstreitwert; Verlustigkeitsantrag
Papierfundstellen
- MDR 1983, 414
- VersR 1983, 568
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 22.05.1986 - 6 W 97/86
Kostenerstattung: Anwaltsgebühren bei Berufungseinlegung zur Fristwahrung
Dagegen sehen das OLG Koblenz (MDR 1983, 414) sowie der 12. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. (JurBüro 1984, 1030 ) eine halbe Gebühr aus dem Wert der Hauptsache als erstattungsfähig an (§ 32 BRAGO ) Nach anderer Ansicht schließlich ist die volle Prozeßgebühr ohne Prüfung der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit des Antrags auch dann zu erstatten, wenn die Berufung zunächst ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt worden ist (OLG Frankfurt/M., 20. Zivilsenat, AnwBl 1980, 461; OLG Hamburg, AnwBl 1980, 462; LAG Köln, MDR 1985, 83; OLG Düsseldorf, VersR 1982, 980 m. w. Nachw.; vgl. auch Hauss, NJW 1984, 963 f.). - LAG Nürnberg, 20.05.1992 - 6 Ta 58/92
Kostenerstattung bei vorsorglich eingelegter Berufung
Eine Mittelmeinung schließlich sieht eine 13/20 Gebühr aus dem Streitwert der Hauptsache gemäß § 32 BRAGO und eine 15/10 Gebühr aus dem Kostenstreitwert gemäß § 13 Abs. 3 BRAGO für den Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO als erstattungsfähig an (vgl. z.B. OLG Koblenz in MDR 1983, 414; OLG Frankfurt/M. in JurBüro 1984, 1030 ; OLG Saarbrücken in JurBüro 1985, 225; LAG Düsseldorf in JurBüro 1987, 384;… Gerold/Schmidt, BRAGO , 11 Aufl., § 31 Rdn. 20;… Göttlich/Mümmler, BRAGO , 17. Aufl., Berufung 1.33 c). - LAG Nürnberg, 15.10.1993 - 7 Ta 140/93
Prüfung der Vorlage einer entsprechenden Vollmacht bei einem bevollmächtigten …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamburg, 23.09.1992 - 3 Ta 11/92
Umfang der Kostenerstattung; Berufungsinstanz; Fristwahrende Berufung; …
Eine zunehmend vertretene Mittelmeinung schließlich sieht eine 13/20 Gebühr aus dem Streitwert der Hauptsache gemäß § 32 BRAGO und eine 13/10 Gebühr aus dem Kostenstreitwert gemäß § 13 Abs. 3 BRAGO für den Antrag nach § 515 Abs. 3 ZPO als erstattungsfähig an (vgl. z.B. LAG Düsseldorf, 17.08.1987 und 28.04.1988, LAGE Nr. 13 und 14 zu § 31 BRAGO; LAG Nürnberg, 20.05.1992, LAGE Nr. 15 zu § 31 BRAGO; OLG Koblenz in MDR 83, 414; OLG Frankfurt in JurBüro 84, 1030; OLG Saarbrücken in JurBüro 85, 225;… Zöller/Herget, a.a.O., Rn. 13 "Berufung" zu § 91;… Gerold/Schmidt, BRAGO, 11. Aufl., § 31 Rn. 20;… Göttlich/Mümmler, BRAGO, 17. Aufl., Berufung 1.33 c). - OLG Koblenz, 22.12.1988 - 14 W 795/88
Kostenerstatung bei Rücknahme der Berufung vor deren Begründung
Zu Recht weisen diese allerdings darauf hin, daß der Senat sich bisher in seiner Rechtsprechung nur mit der Erstattungsfähigkeit der Kosten bei nicht notwendiger Antragstellung durch den Berufungsbeklagten vor Klarstellung durch den Berufungsführer, daß die Berufung durchgeführt werde, auseinandergesetzt hat (Beschluß v. 16. September 1980 - 14 W 394/80 -, 30. November 1977 - 12 W 743/77 - JurBüro 1978, 230; 3. Juni 1987 - 14 W 402/87; 9. Oktober 1980 - 14 W 424/80 - JurBüro 1981, 387; 3. Dezember 1982 - 14 W 651, 82 - JurBüro 1983, 558 = MDR 1983, 414).