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   BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81   

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BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81 (https://dejure.org/1983,1974)
BGH, Entscheidung vom 27.04.1983 - IVa ZR 193/81 (https://dejure.org/1983,1974)
BGH, Entscheidung vom 27. April 1983 - IVa ZR 193/81 (https://dejure.org/1983,1974)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Ansprüchen aus der Unfallversicherung - Invaliditätsentschädigung für teilweise Gebrauchsunfähigkeit des rechten Auges - Voraussetzungen für die Bemessung der Vorinvalidität

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit eines Auges bei Vorschädigung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AUB § 8; AUB § 10

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 87, 206
  • NJW 1983, 2091
  • MDR 1983, 736
  • VersR 1983, 581
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1966 - II ZR 252/64

    Klage gegen die Unfallversicherung auf Versicherungsschutz - Verlust der Sehkraft

    Auszug aus BGH, 27.04.1983 - IVa ZR 193/81
    Beizupflichten ist dem Berufungsgericht auch insoweit, als es darauf hinweist, die Berücksichtigung besonderer, in der Person des betreffenden Versicherungsnehmers liegenden Umstände sei nach dem System der AUB auch dann ausgeschlossen, wenn dies im Einzelfall zu Härten führt (BGH Urteil vom 10.10.1966 - II ZR 252/64 - LM AVB f. Unfallvers. § 8 Nr. 1 = VersR 1966, 1133).
  • OLG München, 21.03.2006 - 25 U 3483/04

    Weitsichtigkeit als leistungsmindernde Vorinvalidität in der Unfallversicherung

    Auch die Notwendigkeit, zeitweise beim Lesen kleiner Schriften eine Lesebrille tragen zu müssen, begründet, anders als beim stark kurzsichtigen Versicherungsnehmer (vgl. BGH NJW 1983, 2091), keine Vorinvalidität.

    Nach der Rechtsprechung des BGH (VersR 1983, 581, 1990, 478) sei bei der Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit eines Auges grundsätzlich von der durch eine Brille korrigierten Sehkraft auszugehen.

    Der Senat sieht sich mit seiner Entscheidung nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.04.1983 (IV a ZR 193/81; NJW 1983, 2091).

  • BGH, 30.09.2009 - IV ZR 301/06

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend einen Abzug wegen einer

    Die grundsätzlichen Rechtsfragen sind durch die Urteile des Senats vom 27. April 1983 (BGHZ 87, 206, 210 ff.) und vom 28. Februar 1990 (IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2 b) geklärt.

    Seine Bedenken gegen einzelne Erwägungen, mit denen im Senatsurteil vom 27. April 1983 (aaO) die Minderung der Gebrauchsfähigkeit des Auges begründet wird, hat das Berufungsgericht mit Recht als nicht entscheidungserheblich angesehen.

  • OLG Brandenburg, 08.11.2006 - 4 U 33/06

    Private Unfallversicherung: Vorinvalidität wegen zum Unfallzeitpunkt bereits

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 27.04.1983 (VersR 1983, 581, 582) ausdrücklich die Möglichkeit angesprochen, dass Versicherer oder Sachverständige Tabellen im Sinne von praktikablen Richtlinien erarbeiten könnten, "wenn sie die erfahrungsgemäß in Betracht kommenden Merkmale solcher Versicherungsfälle in einer dem Gesetz und den AUB entsprechenden Weise einbeziehen".
  • BGH, 28.02.1990 - IV ZR 36/89

    Umfang der Berufsunfähigkeit bei einer Hüftgelenksimplantation

    Er hat in seinem Urteil vom 27. April 1983 - BGHZ 87, 206 - ausgeführt, daß sich eine Sehhilfe gerade dadurch von Prothesen für verlorene Körperteile unterscheidet, daß die Augen selbst gebrauchsfähig geblieben sind und gebraucht werden können.
  • LG Köln, 25.11.2020 - 26 O 340/16

    Unfallversicherung: Vorinvalidität bei unfallbedingter Erblindung

    Hiervon ist jedoch ein Abschlag für diejenige Minderung der Gebrauchsfähigkeit zu machen, die sich aus der Notwendigkeit des Tragens der Brille und den damit generell verbundenen Belastungen ergibt (BGH, Urteil vom 27. April 1983 - IVa ZR 193/81 -, BGHZ 87, 206-215).
  • OLG Hamm, 29.06.2017 - 6 U 145/16

    Berücksichtigung des sogenannten Brillenabschlags in der privaten

    Das Ausmaß der Minderung der Gebrauchsfähigkeit bedarf tatsächlicher Feststellungen im Einzelfall, allerdings ohne Berücksichtigung individueller Besonderheiten etwa des Berufs oder der Tätigkeit gerade dieses Versicherungsnehmers (BGH, Urteil vom 27.04.1983, Az. IV a ZR 193/81; BGH, Beschluss vom 30.09.2009, Az. IV ZR 301/06, BeckRS 2009, 29118).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 4 U 37/03

    Berücksichtigung eines sog. Brillenabschlags bei Berechnung des

    Hiervon ist jedoch ein Abschlag für die Gebrauchsminderung zu machen, die sich aus der Notwendigkeit des Tragens einer Sehhilfe und den damit generell verbundenen Belastungen ergibt (BGH v. 27.4.83 - IV a ZR 193/81 - VersR 1983, 581, bestätigt durch BGH v. 28.2.90 - IV ZR 36/89 - VersR 1990, 478 unter 2b).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2009 - 4 U 43/08

    Berücksichtigung einer Vorinvalidität bei Beeinträchtigung der Sehfähigkeit auf

    Er hält an seiner Auffassung (vgl. Senat R + S 2006, 164) fest, dass - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (VersR 1983, 581; 1990, 478) - bei der Beurteilung der Gebrauchsfähigkeit eines Auges grundsätzlich von der durch eine Brille oder sonstige Sehhilfe korrigierten Sehkraft auszugehen ist, hiervon jedoch ein Abschlag für die Gebrauchsminderung vorzunehmen ist, die sich aus der Notwendigkeit des Tragens einer Sehhilfe und den damit generell verbundenen Belastungen ergibt.
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 320/04

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 15. Dezember 2004 wird zurückgewiesen, weil sie nicht aufzeigt, daß die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert (§ 543 Abs. 2 S. 1 ZPO; vgl. zur Leibesvisitation OLG Hamm, NJW 1977, 590 f; LAG Nürnberg, LAGE § 611 BGB - Arbeitnehmerhaftung Nr. 25; LAG Hamm, Juris Nr. KARE 60001539; vgl. § 414 ZPO sowie Senatsurteile VersR 1983, 581; VersR 2000, 610 - jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 11.04.2013 - 14 U 3895/12

    Eintrittspflicht einer Kinderversicherung bei Diabetes mellitus Typ1

    Allerdings erscheint dem Senat der von Seiten der Klagepartei angesprochene Vergleich mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Sehfähigkeit (BGHZ 87, 206 ff) zutreffend.
  • OLG Frankfurt, 12.01.2017 - 3 U 214/15

    Unfallversicherung: Ermittlung der Sehschärfenbeeinträchtigung bei

  • LG Arnsberg, 15.11.2016 - 4 O 431/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Zahlung einer monatlichen Invalidenrente aus

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