Rechtsprechung
BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- RA Kotz
Haltereigenschaft eines Leasingnehmers
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 7 Abs. 1
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Auszüge)
Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Leasing-Vertrag einem anderen auf längere Zeit überlassen, so wird der Leasingnehmer in der Regel für die Leasingzeit dessen alleiniger Halter
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Haltereigenschaft eines Kfz-Leasingnehmers
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leasingvertrag - Kfz - Haltereigenschaft
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Leasing-Vertrag - Leasingnehmer - Halter - Fahrzeug - Zeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StVG § 7 Abs. 1
Haltereigenschaft des Leasingnehmers
Papierfundstellen
- BGHZ 87, 133
- NJW 1983, 1492
- ZIP 1983, 698
- MDR 1983, 656
- VersR 1983, 656
- VersR 1983, 657
Wird zitiert von ... (58) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.07.1969 - VI ZR 49/68
Begriff des Halters eines Kfz
Auszug aus BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81
a) Halter des Kraftfahrzeuges ist, wie das Berufungsgericht zutreffend (und insoweit von der Revision nicht beanstandet) ausführt, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (so schon BGHZ 13, 351; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68 - VersR 1969, 907, 908).Im Rahmen einer solchen Vertragsgestaltung ist es nur folgerichtig, dass vereinbarungsgemäß das Fahrzeug auf den Leasing-Nehmer zugelassen worden ist, und dass die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dieser solle während der Laufzeit Halter des Kraftfahrzeuges sein (was jedenfalls ein Indiz für die Haltereigenschaft sein kann, vgl. Senatsurteil vom 11. Juli 1969 a. a. O.).
- BGH, 29.05.1954 - VI ZR 111/53
Begriff des Kraftfahrzeughalters
Auszug aus BGH, 22.03.1983 - VI ZR 108/81
a) Halter des Kraftfahrzeuges ist, wie das Berufungsgericht zutreffend (und insoweit von der Revision nicht beanstandet) ausführt, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (so schon BGHZ 13, 351; vgl. auch Senatsurteil vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68 - VersR 1969, 907, 908).
- BGH, 10.07.2007 - VI ZR 199/06
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Kfz-Leasinggeber
a) Halter eines Kraftfahrzeugs ist, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (vgl. Senatsurteile BGHZ 13, 351; 87, 133, 135 und vom 11. Juli 1969 - VI ZR 49/68 - VersR 1969, 907, 908).Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der Halter nach den strengen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes einstehen soll (Senatsurteil BGHZ 87, 133, 135).
Halter eines Leasingfahrzeugs ist demnach bei üblicher Vertragsgestaltung - von deren Vorliegen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts hier auszugehen ist - nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats der Leasingnehmer, nicht jedoch der Leasinggeber, auch wenn diesem das Eigentum verbleibt (Senatsurteile BGHZ 87, 133, 136 und vom 26. November 1985 - VI ZR 149/84 - VersR 1986, 169).
Ohnehin erscheint die bestehende Regelung nicht unbillig, denn der Schädiger hat gegen den mitschuldigen Sachinhaber den Ausgleichsanspruch nach § 426 Abs. 1 BGB; er kann dessen Mitverschulden lediglich nicht im Rahmen von § 254 BGB dem geschädigten Leasinggeber entgegenhalten, wenn dieser ihn wegen schuldhafter Verletzung seines Eigentums nach § 823 BGB auf Schadensersatz in Anspruch nimmt (…vgl. Senatsurteil vom 30. März 1965 - VI ZR 257/63 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 87, 133, 138).
- AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14
Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs
"Halter" eines Kraftfahrzeugs ist aber, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt ( BGH , BGHZ 13, Seite 351; BGH , BGHZ 87, Seiten 133 ff.; BGH , VersR 1969, Seiten 907 f.; BGH , VersR 2007, Seiten 1387 f. = NJW 2007, Seiten 3120 ff. ), so dass hier wohl nur die Beklagte als tatsächliche "Halterin" dieses Kfz anzusehen ist, da sie unstreitig die laufenden Kosten bezüglich dieses Pkw´s getragen hat und insofern dem Kläger die Kfz-Steuer, die Kfz-Versicherung und Kfz-Reparaturkosten ersetzte, soweit dieser selbige Kosten bereits verauslagt hatte.Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der "Halter" nach den strengen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes einstehen soll ( BGH , BGHZ 87, Seiten 133 ff.; BGH , VersR 1969, Seiten 907 f.; BGH , VersR 2007, Seiten 1387 f. = NJW 2007, Seiten 3120 ff. ).
Zudem ist selbst der Halter eines Fahrzeugs oft gerade nicht auch immer der Eigentümer dieses Kraftfahrzeugs ( BGH , BGHZ 87, Seiten 133 ff. = VersR 1986, Seite 169; BGH , VersR 1969, Seiten 907 f.; BGH , VersR 2007, Seiten 1387 f. = NJW 2007, Seiten 3120 ff.; LG Görlitz , SVR 2014, Seiten 389 f.; LG Essen , Urteil vom 17.12.2012, Az.: 2 O 126/12, u.a. in: "juris" ).
- BGH, 07.12.2010 - VI ZR 288/09
Verkehrsunfallhaftung des Leasingnehmers und Halters des Kraftfahrzeugs gegenüber …
a) Das Berufungsgericht meint unter Hinweis auf ein Urteil des Senats vom 22. März 1983 und eine im Schrifttum vertretene Auffassung, im Fall der Beschädigung eines geleasten Fahrzeugs könne der vom Halter verschiedene Eigentümer des Kraftfahrzeugs den Leasingnehmer als dessen Halter aus § 7 StVG in Anspruch nehmen (vgl. Senatsurteil vom 22. März 1983 - VI ZR 108/81, BGHZ 87, 133, 138;… Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, 3. Aufl., § 7 StVG Rn. 218;… Wussow/Baur, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 17 Rn. 31, 95).
- AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16
Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe
Der Halter eines Kraftfahrzeugs ist insofern aber zunächst "nur" , wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt ( BGH , BGHZ 13, Seite 351; BGH , BGHZ 87, Seiten 133 ff.; BGH , VersR 1969, Seiten 907 f.; BGH , NJW 2007, Seiten 3120 ff. ). - BGH, 03.12.1991 - VI ZR 378/90
Freistellung des Kfz-Vermieters von Schadensersatzansprüchen Dritter bei …
Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist Halter eines Kraftfahrzeuges, wer es für eigene Rechnung in Gebrauch hat und die Verfügungsgewalt darüber besitzt, die ein solcher Gebrauch voraussetzt (RGZ 91, 269, 270; 93, 222, 223; 127, 174, 175; BGHZ 13, 351, 354; 32, 332, 333 [BGH 23.05.1960 - II ZR 132/58]; 87, 133, 135 [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81]m.w.N.).Darauf hat der Senat zuletzt in seinem Urteil vom 22. März 1983 (BGHZ 87, 133, 136 f.) [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81], in dem es um die Frage des Halters beim Leasing eines Kraftfahrzeuges ging, hingewiesen.
- OLG Karlsruhe, 02.12.2013 - 1 U 74/13
Geltendmachung der Unfallschadensersatzansprüche des Kfz-Eigentümers durch den …
Bei üblicher Gestaltung des Leasingvertrags ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH der Leasingnehmer, nicht jedoch der Leasinggeber Halter des Leasingfahrzeugs (vgl. BGHZ 87, 133, 135 f.; BGH VersR 1986, 169). - BGH, 26.11.1985 - VI ZR 149/84
Sorgfaltspflichten bei Spurwechsel; Wechsel von der Beschleunigungs- auf die …
Nach ständiger Rechtsprechung (s. BGHZ 87, 133, 135 f) [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81] wird, wenn ein Kraftfahrzeug durch einen Leasingvertrag einem anderen auf längere Zeit überlassen wird, der Leasing-Nehmer in der Regel für die Lasingzeit dessen alleiniger Halter. - BGH, 19.09.1989 - VI ZR 349/88
Gilt die Haftungsbeschränkung bei gefahrgeneigter Arbeit auch gegenüber Dritten?
Die Überlassung eines Kraftfahrzeugs an einen anderen im Wege des Leasings ändert, auch wenn der Leasingnehmer damit alleiniger Halter des Fahrzeugs wird, nichts daran, daß der Leasinggeber als Eigentümer bei Beschädigung des Fahrzeugs den Schädiger auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann (vgl. etwa Senatsurteil BGHZ 87, 133, 138) [BGH 22.03.1983 - VI ZR 108/81]. - LG Nürnberg-Fürth, 13.08.2015 - 8 O 9261/14
Kfz, Zulassungsbescheinigung, Eintragung, Teil I, Anscheinsbeweis, …
Wer danach tatsächlich und wirtschaftlich der eigentlich Verantwortliche für den Einsatz des Kraftfahrzeuges im Verkehr ist, schafft die vom Fahrzeug ausgehenden Gefahren, für die der Halter nach den strengen Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes einstehen soll (BGH NJW 1983, 1492 m. w. N.).Bereits die Tatsache, dass die Beklagte zu 2 unstreitig nicht wusste, wo sich das Fahrzeug befand, schließt die für eine Haltereigenschaft erforderliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug aus (vgl. BGH NJW 1983, 1492).
- OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 173/19
Schadensersatzanspruch nach einem Verkehrsunfall; Bewusste Bildung eines …
Der Kläger ist auch wirtschaftlich für den Einsatz des Audi A 6 im Straßenverkehr verantwortlich [vgl. BGHZ 87, 133 (135)]: Er hat in seinen informatorischen Anhörungen gemäß § 141 ZPO am 1. August 2019 (Bl. 34 d. A.) und am 10. Dezember 2019 (Bl. 114 d. A.) glaubhaft erklärt, er sei der Halter des Audi A 6, den sein Bruder T. T. nur habe benutzen dürfen, während er - der Kläger - auf Montage gewesen sei. - OLG Hamm, 14.11.1994 - 6 U 101/94
Haftungsabwägung - Leasing
- OLG Brandenburg, 20.11.2012 - 6 U 36/12
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Halterhaftung bei Überlassung des Fahrzeugs an …
- OLG Koblenz, 27.08.2010 - 8 U 1030/09
Bauherr muss bei Kündigung eines Hausbauvertrags zahlen - - Vergütungspauschale …
- OLG Köln, 08.10.1993 - Ss 414/93
Haltereigenschaft; Wirtschaftlich; Rechtlich; Verhältnis; Zulassung; Indiz; …
- BSG, 09.12.2010 - B 13 R 83/09 R
Leistungen zur Teilhabe - Arbeitsleben - Kraftfahrzeug - Kfz-Hilfe - Zuschuss - …
- AG Krefeld, 01.08.2013 - 3 C 16/12
Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Regress
- BGH, 26.11.1996 - VI ZR 97/96
Begriff des Halters eines Kraftfahrzeugs; Haftung des früheren Halters
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - 1 N 42.10
Zulassungsbegehren; Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Halterbegriff; …
- OLG Nürnberg, 19.07.2017 - 13 U 45/16
Verfahren wegen Schadensersatzanspruch aus Verkehrsunfall
- OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20
1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - 8 B 110/14
Bestimmung des Halters eines Tatfahrzeugs im Sinne des § 31a StVZO im …
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.01.2008 - 7 A 11058/07
Gebrauchtwagenhändler müssen für Autoradios Rundfunkgebühren bezahlen
- OLG Koblenz, 09.01.2006 - 12 U 958/04
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
- OLG Nürnberg, 15.08.2017 - 13 U 45/16
Kein Erfolg der Berufung wegen Entscheidungserheblichkeit
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.1991 - 10 S 2544/91
Fahrzeughalter im Sinne des StVZO § 31a
- OLG Hamm, 19.01.1995 - 6 U 98/94
Einholung eines unfallanalytischen Gutachtens eines Sachverständigen i.R. eines …
- LG Nürnberg-Fürth, 05.01.2023 - 2 O 6786/21
Zur leistungsbefreienden Wirkung der Regulierung des KFZ-Haftpflichtversicherers …
- VG Düsseldorf, 28.11.2014 - 6 K 5643/13
Versicherungsschutz; Kraftfahrzeugstilllegung ; Gebühren; Gebührenschuld; …
- VG München, 04.08.2015 - M 16 K 14.4886
Überprüfung von Arbeitszeitnachweisen
- VGH Bayern, 15.03.2010 - 11 B 08.2521
Fahrtenbuchauflage
- VG Stuttgart, 12.07.2019 - 17 K 3012/18
- LG Bayreuth, 01.06.2022 - 13 S 69/21
Geltung der besonderen Sorgfaltspflichten auf Parkplätzen ohne eindeutigen …
- OLG München, 28.10.2016 - 10 U 2602/16
Geltendmachung von unfallbedingten Fahrzeugschäden durch den Leasinggeber
- LG Wuppertal, 08.06.2012 - 5 O 198/11
Verkehrsunfall - Fortfall des Deckungsanspruchs gegen die Pflichtversicherung
- OLG Karlsruhe, 28.07.2006 - 10 U 184/05
- VG Köln, 04.03.2009 - 25 K 15/08
Ein Leasingnehmer haftet für durch die Benutzung von Bundesautobahnen mit einem …
- OLG Köln, 14.12.2020 - 15 U 201/20
Atypische Kollision bei einer Rückwärtsfahrt? / Schadensersatzanspruch eines …
- LG Karlsruhe, 05.09.2008 - 6 O 86/08
Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall: Beweislast hinsichtlich eines …
- OLG Celle, 27.09.2001 - 14 U 296/00
Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Gefährdungshaftung; Mitwirkendes Verschulden; …
- VGH Bayern, 07.01.2008 - 11 C 07.3164
Erledigung der Aufforderung, ein Fahrzeug stilllegen zu lassen; Erledigung der …
- OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 10 U 144/15
Verfügungsmöglichkeit eines Dritten beendet nicht per se Haltereigenschaft eines …
- LG Halle, 16.07.2002 - 4 O 466/01
Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung und Anzeigen eines Abbiegevorgangs …
- OLG Koblenz, 18.02.1992 - 3 U 137/91
Ersatzauftragsklausel bei Teilkündigung - AGB-Gesetz
- AG Waldkirch, 17.10.2003 - 2 OWi 84/03
Kostentragungspflicht des Fahrzeughalters bei Parkverstoß: Unbekannter Aufenthalt …
- VGH Hessen, 17.03.1998 - 11 UE 327/96
Haftung für Abschleppkosten
- LG Dessau, 24.02.2006 - 1 S 269/05
Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit einem Leasingfahrzeug; …
- OLG Nürnberg, 19.07.2021 - 13 U 45/16
Schadensersatzklage des Leasingnehmers nach Verkehrsunfall mit dem …
- VG Aachen, 13.07.2010 - 2 K 265/10
Fahrtenbuchauflage, Zulässigkeit
- LG Essen, 12.03.2015 - 3 O 315/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2003 - 8 A 3435/01
- VG Saarlouis, 04.10.2007 - 6 K 170/06
Rundfunkgebührenpflicht für Kfz mit sog. Rotkennzeichen
- LG Berlin, 08.09.2010 - 24 O 523/05
Fahrzeughalter und zum Unfallzeitpunkt unberechtigter Fahrzeugführer haften …
- LG Hamburg, 29.04.1988 - 6 O 197/87
- VG München, 13.12.2013 - M 23 S 13.4138
Teilweise fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Erwerber als Adressat der Maßnahme
- VG Köln, 05.07.2012 - 18 L 849/12
Abänderungsantrag Stilllegung behauptete Änderung des Halters
- VG Berlin, 25.01.2008 - 4 A 341.07
Mautpflichtigkeit des Mieters bzw. die Haltereigenschaft des Vermieters eines …
- AG Krefeld, 01.08.2013 - Abschrift 3 C 16/12
- AG Betzdorf, 10.09.2008 - 3 C 123/08