Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.11.1982 - 11 U 144/82   

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https://dejure.org/1982,10732
OLG Stuttgart, 30.11.1982 - 11 U 144/82 (https://dejure.org/1982,10732)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.11.1982 - 11 U 144/82 (https://dejure.org/1982,10732)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. November 1982 - 11 U 144/82 (https://dejure.org/1982,10732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 271
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 13.05.1975 - 12 U 89/73

    Anstoß eines Fußgängers; Geschwindigkeit des Kfz; Tödliche Folgen;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.11.1982 - 11 U 144/82
    Der Kraftfahrer hat nämlich nur dann mit einem verkehrswidrigen Verhalten von Fußgängern zu rechnen und muß sich dementsprechend darauf einstellen, wenn er bei verständiger Würdigung aller Einzelumstände triftige Veranlassung zu einer solchen Annahme hat (BGH VersR 67, 458; OLG Düsseldorf DAR 75, 331 = VersR 1976, 152 (L)).
  • OLG Saarbrücken, 13.01.2004 - 3 U 244/03

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Fahrzeugkollision mit einem den Radweg

    Insoweit reicht es jedoch aus, dass sie diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt (vgl. BGHZ 9, 316; BGH, VersR 1979, 369; OLG Stuttgart, VRS 66, 92; Hentschel, aaO., § 9 StVG, Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 11.10.2023 - 14 U 157/22

    Kind; Unfall; Fahrzeug; Straßenverkehr; Radfahrer; Zebrastreifen; Schmerzensgeld;

    Bei Verkehrsunfällen zwischen einem Kraftfahrzeug auf der einen Seite und einem Radfahrer oder Fußgänger auf der anderen Seite fällt im Verhältnis zum Verschulden des Radfahrers oder Fußgängers in der Regel die mitwirkende Betriebsgefahr ins Gewicht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. Juli 1981 - 1 U 105/81, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 30. November 1982 - 11 U 144/82, juris).
  • OLG Rostock, 21.10.2005 - 8 U 88/04

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Fahrbahn überquerenden Fußgängers

    Zwar muss ein Kraftfahrer aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht mit einem verkehrswidrigen Verhalten rechnen und kann bei erwachsenen Fußgängern, die beim Herannahen des Fahrzeuges neben der Fahrbahn stehen bleiben, in der Regel annehmen, der Fußgänger habe das Fahrzeug bemerkt und werde das Fahrzeug vorbeilassen (vgl. BGH, VersR 57, 128; OLG Stuttgart, VersR 1984, 271).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83   

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https://dejure.org/1983,14973
OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83 (https://dejure.org/1983,14973)
OLG München, Entscheidung vom 25.10.1983 - 25 U 1955/83 (https://dejure.org/1983,14973)
OLG München, Entscheidung vom 25. Oktober 1983 - 25 U 1955/83 (https://dejure.org/1983,14973)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Haftung des Leiharbeiters (Baggerführer); Umfang der Haftung des verleihenden Arbeitgebers; Umfang der Haftung des entleihenden Auftraggebers

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 823; BGB § 831; BGB § 242; BGB § 276

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 313
  • VersR 1984, 271
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.05.1968 - VIII ZR 21/66

    Allgemeines Vertragsrecht-Rechtsnatur d. Vertrages ü. Bereitstellung e. Baggers

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83
    Bei einer derartigen Fallgestaltung wurde die Klägerin im Rahmen ihrer Weisungsbefugnis bei der Leitung der dem Baggerführer obliegenden Verrichtungen Geschäftsherrin ( § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB ) des Zweitbeklagten, während die Erstbeklagte infolge der fortbestehenden Abhängigkeit ihres Arbeitnehmers von ihr weiterhin seine Geschäftsherrin blieb: Klägerin und Erstbeklagte waren also gleichzeitig Geschäftsherrinnen des Zweitbeklagten (BGH VersR 1968, 779/780 für den vergleichbaren Fall der Gestellung eines Raupenbaggers mit Baggerführer zu Ausschachtungsarbeiten bei einem Bauvorhaben).

    Diese Entlastung kann bei einem "echten Leiharbeitsverhältnis" auch dem verleihenden Geschäftsherrn zugute kommen, der nicht dafür haftet, daß ein von ihm gestellter Arbeiter seine gegenüber dem Entleiher obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt, sondern nur dafür, daß der verliehene Arbeiter für die im Vertrag vorgesehene Dienstleistung geeignet ist (BGH NJW 1971, 1129 Nr. 5 und BGH VersR 1968, 779/780).

    Die Klägerin war in der Leitung der durch den Zweitbeklagten auszuführenden Arbeiten - wie bereits ausgeführt - dessen Geschäftsherrin (BGH VersR 1968, 779/780).

  • BAG, 21.06.1963 - 1 AZR 386/62

    Arbeitgeber der öffentlichen Hand - Kraftfahrzeug - Haftpflichtversicherung -

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83
    In dieser Eigenschaft hatte sie als entleihende Arbeitgeberin, deren Weisungen der Zweitbeklagte - wenn auch nur vorübergehend - unterstand, diesem gegenüber eine Treu- und Fürsorgepflicht (BAG NJW 1963, 1940/1941; BGH NJW 1973, 2020/2021).

    Infolgedessen hat der Zweitbeklagte gegen die Klägerin, die bei gefahrgeneigter Tätigkeit ohne grobfahrlässiges Verhalten des Arbeitnehmers das Betriebsrisiko zu tragen hat, hinsichtlich der Schadensersatzforderung der Zedentin einen Freistellungsanspruch (BAG NJW 1963, 1940/1941).

  • BGH, 10.07.1973 - VI ZR 66/72

    Anwendung der Grundsätze über die gefahrgeneigte Arbeit in einem

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83
    In dieser Eigenschaft hatte sie als entleihende Arbeitgeberin, deren Weisungen der Zweitbeklagte - wenn auch nur vorübergehend - unterstand, diesem gegenüber eine Treu- und Fürsorgepflicht (BAG NJW 1963, 1940/1941; BGH NJW 1973, 2020/2021).

    Im Rahmen dieser Treu- und Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber grundsätzlich das Betriebsrisiko in Fällen gefahrengeneigter Tätigkeit zu übernehmen (BGH NJW 1973, 2020/2021).

  • BAG, 30.08.1966 - 1 AZR 456/65

    PVV - Gefahrgeneigte Arbeit - Haftungsbeschränkung - Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83
    Dieser Sachvortrag wurde in der Berufungsbegründung der Klägerin nicht entkräftet, sondern erstmals mit Schriftsatz vom 30.6.1983 (Seite 4) - der am 1.7.1983 bei Gericht einging - ohne Beweisangebote in Abrede gestellt, obwohl für das Vorliegen grober Fahrlässigkeit der Arbeitgeber beweisbelastet ist (BAG NJW 1967, 269 ff.).
  • BAG, 23.03.1983 - 7 AZR 391/79

    Schadenstragung - Gefahrgeneigte Arbeit - Vorsatz - GrobeFahrlässigkleit -

    Auszug aus OLG München, 25.10.1983 - 25 U 1955/83
    Ein Schaden, den ein Arbeitnehmer in Ausübung gefahrengeneigter Arbeit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht, gehört zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und ist daher von ihm allein zu tragen: Das Verhalten des Arbeitnehmers ist nur dann als grob fahrlässig zu werten, wenn die Umstände des Unfalles Anhaltspunkte hergeben, die die Annahme rechtfertigen, der Arbeitnehmer habe die ihm obliegende Sorgfaltspflicht in einem ungewöhnlich hohen Grade verletzt und eine auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung begangen, die das gewöhnliche, nach § 276 BGB bestimmte Maß erheblich übersteigt (BAG NJW 1983, 1693 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.01.1983 - 2 U 100/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12890
OLG Köln, 19.01.1983 - 2 U 100/82 (https://dejure.org/1983,12890)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.01.1983 - 2 U 100/82 (https://dejure.org/1983,12890)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 1983 - 2 U 100/82 (https://dejure.org/1983,12890)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Masseur; Klage; Zulassung; Ordentlicher Rechtsweg

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 271
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Rechtsprechung
   OLG München, 05.05.1983 - 24 U 909/82   

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https://dejure.org/1983,8959
OLG München, 05.05.1983 - 24 U 909/82 (https://dejure.org/1983,8959)
OLG München, Entscheidung vom 05.05.1983 - 24 U 909/82 (https://dejure.org/1983,8959)
OLG München, Entscheidung vom 05. Mai 1983 - 24 U 909/82 (https://dejure.org/1983,8959)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 271
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