Weitere Entscheidung unten: BGH, 19.01.1984

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1984 - VI ZR 61/82   

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https://dejure.org/1984,5290
BGH, 24.01.1984 - VI ZR 61/82 (https://dejure.org/1984,5290)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1984 - VI ZR 61/82 (https://dejure.org/1984,5290)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1984 - VI ZR 61/82 (https://dejure.org/1984,5290)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz bei einem Reitunfall - Vorliegen der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsichtsfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Schadensersatz bei einem Reitunfall; Vorliegen der zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsichtsfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.01.1982 - VI ZR 188/80

    Anspruch auf Schadensersatz für einen Unfall mit einem zu einem Verein gehörenden

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 61/82
    Zwar hat der Senat entgegen kritischen Stimmen im Schrifttum (s. Deutsch, NJW 1978, 1998 und Bornhövd, JR 1978, 50) die Gefahr, beim Reiten vom Pferd geworfen zu werden und sich dabei zu verletzen, ohne das Vorliegen besonderer, die übliche Reitgefahr erhöhender Umstände nicht als dem eigenen Risikobereich des Verletzten zuzurechnendes, deliktsrechtliche Ansprüche ausschließendes "Handeln auf eigene Gefahr" gewertet, auch nicht als außerhalb des Schutzzwecks des § 833 BGB liegend angesehen (s. Senatsurteile vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 = VersR 1982, 366 und vom 19. Januar 1982 - VI ZR 132/79 = VersR 1982, 348 m.w.Nachw.).
  • BGH, 19.01.1982 - VI ZR 132/79

    Schadensersatz aufgrund eines Unfalls beim Reitunterricht - Schmerzensgeld und

    Auszug aus BGH, 24.01.1984 - VI ZR 61/82
    Zwar hat der Senat entgegen kritischen Stimmen im Schrifttum (s. Deutsch, NJW 1978, 1998 und Bornhövd, JR 1978, 50) die Gefahr, beim Reiten vom Pferd geworfen zu werden und sich dabei zu verletzen, ohne das Vorliegen besonderer, die übliche Reitgefahr erhöhender Umstände nicht als dem eigenen Risikobereich des Verletzten zuzurechnendes, deliktsrechtliche Ansprüche ausschließendes "Handeln auf eigene Gefahr" gewertet, auch nicht als außerhalb des Schutzzwecks des § 833 BGB liegend angesehen (s. Senatsurteile vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 = VersR 1982, 366 und vom 19. Januar 1982 - VI ZR 132/79 = VersR 1982, 348 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.06.1992 - VI ZR 49/91

    Tierhalterhaftung bei Gefälligkeit

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, daß die Gefährdungshaftung des Tierhalters aus § 833 BGB grundsätzlich auch dem Reiter auf dem Pferd zugute kommt (Urteile vom 13. November 1973 - VI ZR 152/73 - VersR 1974, 356; vom 14. Juli 1977 - VI ZR 234/75 - VersR 1977, 864, 865; vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 - VersR 1982, 366, 367; vom 19. Januar 1982 - VI ZR 132/79 - VersR 1982, 348; vom 24. Januar 1984 - VI ZR 61/82 - VersR 1984, 286, 287; vom 24. Juni 1986 aaO; vom 19. Januar 1988 - VI ZR 188/87 - VersR 1988, 609).
  • BGH, 05.11.1996 - VI ZR 275/95

    Schmerzensgeldmindernde Berücksichtigung der Teilnahme am Straßenverkehr;

    Auch der Umstand, daß sich der mit einer schadensbegünstigenden Anlage Behaftete einer gefahrträchtigen Situation ausgesetzt hat, ändert - von hier nicht in Betracht kommenden Ausnahmen abgesehen (Senatsurteil vom 24. Januar 1984 - VI ZR 61/82 - VersR 1984, 286 - Glasknochen; und vom 22. September 1981 - VI ZR 144/79 - VersR 1981, 1178) - an der vollen Haftung des Schädigers nichts.
  • OLG Brandenburg, 17.01.2012 - 6 U 96/10

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass derjenige, der sich bewusst einer Gefährdung aussetzt, in der Regel nicht in den Verletzungserfolg einwilligt (BGH, Urteil vom 24.1.1984, VersR 1984, 286, zitiert nach Juris).

    Der bloße Umstand, dass die Klägerin an dem Workshop überhaupt teilgenommen hat, kann den Vorwurf des Mitverschuldens nicht begründen, genauso wenig wie der Umstand, dass jemand sich entschließt, eine gefährliche Sportart auszuüben (zum Reitsport vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1984, VersR 1984, 286, zitiert nach Juris).

    Hier sind keine Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder sonst ersichtlich, die den Vorwurf rechtfertigen würden, die Klägerin habe Grund zur Annahme gehabt, sie werde die Übung nicht gefahrfrei ausführen können, so dass dies den Vorwurf des Mitverschuldens würde begründen können (vgl. BGH, Urteil vom 24.1.1984, VersR 1984, 286, zitiert nach Juris).

  • BGH, 26.11.1985 - VI ZR 9/85

    Tierhalterhaftung wegen eines Reitunfalls - Anspruch auf Schmerzensgeld und

    Diese Ausführungen stehen im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteile vom 14. Juli 1977 - VI ZR 234/75 - VersR 1977, 864; vom 31. Januar 1978 - VI ZR 7/77 - VersR 1978, 515; vom 12. Januar 1982 - VI ZR 188/80 - VersR 1982, 366; vom 16. März 1982 - VI ZR 209/80 - VersR 1982, 670 und vom 24. Januar 1984 - VI ZR 61/82 - VersR 1984, 286).
  • BGH, 17.12.1985 - VI ZR 178/84

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Die Entscheidung des Streitfalles wird nicht dadurch beeinflußt, daß sich bisher in aller Regel - ohne Beanstandung durch den erkennenden Senat - für Schadensersatzansprüche wegen ärztlicher Behandlungsfehler in Universitätskliniken die jeweiligen Bundesländer als passivlegitimiert angesehen haben (vgl. z. B. die Senatsurteile vom 15. Mai 1979 - VI ZR 70/70 - VersR 1979, 720, und v. 24. Januar 1984 - VI ZR 203/82 - VersR 1984, 286), und zwar auch noch für die Zeit nach Erlaß des Hochschulrahmengesetzes (BGHZ 88, 248).
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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1984 - VII ZB 18/83   

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https://dejure.org/1984,2526
BGH, 19.01.1984 - VII ZB 18/83 (https://dejure.org/1984,2526)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1984 - VII ZB 18/83 (https://dejure.org/1984,2526)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83 (https://dejure.org/1984,2526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Nichteintragung einer Rechtsmittelfrist durch eine Rechtsanwaltsgehilfin als Organisationsverschulden eines Rechtsanwalts bei der gerichtlichen Fristenkontrolle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 286
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 06.10.1987 - VI ZR 43/87

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Erteilung einer Anweisung an die

    In dieser Hinsicht liegt der Streitfall anders als der Sachverhalt in dem vom Berufungsgericht zitierten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1984 (VII ZB 18/83 - VersR 1984, 286), bei dem der Rechtsanwalt ein fehlerhaftes Abweichen seiner Gehilfin von allgemeinen Weisungen erkannt hatte und deshalb auch bei seiner späteren konkreten Weisung mit einem erneuten Versehen seiner Angestellten rechnen mußte.
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 160/84

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts bei handschriftlichen Änderungen des

    Er hatte eine Fehlerquelle aufgedeckt und durfte deshalb nicht mehr auf die Einhaltung der allgemein gegebenen Anweisung vertrauen, sondern mußte vielmehr der Sicherung der Nachfrist seine besondere eigene Aufmerksamkeit widmen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83 = VersR 1984, 286).
  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 309/04

    Anforderungen an die Büroorganisation bei unterlassener Notierung von Fristen

    a) Das Berufungsgericht führt aus, angesichts des vorausgegangenen Fehlverhaltens habe den Kläger eine besondere Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Eintragung und Sicherung der Berufungsbegründungsfrist getroffen (vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83, VersR 1984, 286).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZB 3/98

    Anforderungen an die Organisation der Führung des Fristenbuchs

    Der Rechtsanwalt muß der Sicherung einer laufenden Frist besondere eigene Aufmerksamkeit widmen, wenn - für ihn erkennbar - die konkrete Gefahr besteht, daß eine Fristsache außer Kontrolle gerät (BGH, Beschl. v. 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83, VersR 1984, 286; v. 27. Juni 1985 - III ZB 2/85, VersR 1985, 889).
  • KG, 20.09.1994 - 2 U 2767/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

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  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 15/84

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Rückzahlung überzahlten Architektenhonorars -

    Es handelte sich um eine für sie offensichtliche Fehlerquelle, der sie besondere eigene Aufmerksamkeit zu widmen hatten (vgl. Senatsbeschl. v. 19. Januar 1984 - VII ZB 18/83 = VersR 1984, 286; Senatsurt. v. 22. November 1984 - VII ZR 160/84 = VersR 1985, 451).
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