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   BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82   

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https://dejure.org/1983,1013
BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82 (https://dejure.org/1983,1013)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1983 - VI ZR 55/82 (https://dejure.org/1983,1013)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1983 - VI ZR 55/82 (https://dejure.org/1983,1013)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen eines Zusammenhangs zwischen Schweißarbeiten und dem Ausbruch eines Brandes - Vorhandensein eines geeigneten Brandschutzes - Verletzung einer Unfallverhütungsvorschrift

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schweißarbeiten - Ausbruch eines Brandes - Beweis des ersten Anscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 221
  • VersR 1984, 63
  • BauR 1984, 80
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1974 - VI ZR 53/71

    Anscheinsbeweis - Sicherungspflichten - Enger Zusammenhang - Versäumnis

    Auszug aus BGH, 18.10.1983 - VI ZR 55/82
    Dem liegt die Erfahrung zugrunde, daß solche Entzündungen wegen der besonders hohen Temperaturen und der Beweglichkeit glühender Metallteilchen sehr leicht und rasch entstehen können und dann möglicherweise nicht rechtzeitig genug entdeckt werden, um einen Brand zu bekämpfen (vgl. dazu schon Senatsurteil vom 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71 - VersR 1974, 750 f. m.w.Nachw.).

    Die Unfallverhütungsvorschrift ist nämlich, worauf schon hingewiesen worden ist, Ausdruck der Erfahrung, daß gerade beim Schweißen, das unter Entwicklung sehr hoher Wärmeenergie geschieht, in der näheren Umgebung der Arbeitsstelle durch die zum Glühen gebrachten Metallteilchen Brände entstehen können (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 1974 aaO).

  • OLG Celle, 13.12.2007 - 8 U 66/07

    Anscheinsbeweis für Feuerausbruch bei Schweißarbeiten

    Auf dieser Grundlage ist allgemein anerkennt, dass die Grundsätze des Anscheinsbeweises auch bei Brandschäden Anwendung finden, wenn der Brand in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit feuergefährlichen Arbeiten entstanden ist (BGH VersR 1997, 205; NJW-RR 1993, 1117; VersR 1991, 460; 1984, 63; 1980, 532; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; Palandt, a. a. O., Rdnr. 170).

    • Schweißarbeiten allgemein (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750; OLG Jena r+s 2004, 331; LG Itzehoe r+s 2005, 204.

    Der Anscheinsbeweis unterscheidet sich von den Feststellungen nach allgemeinen Beweisregeln gerade dadurch, dass der konkrete Geschehensablauf nicht geklärt werden muss, weil von einem typischen Hergang auszugehen ist, solange nicht vom Gegner Tatsachen bewiesen werden, die die ernsthafte Möglichkeit einer anderen Verursachung begründen (BGH VersR 1984, 63; 1974, 750).

    So kann der Anscheinsbeweis auch dann eingreifen, wenn die Schweißarbeiten zwar nicht in demselben Raum, in dem der Brand dann ausgebrochen ist, sondern in darüber liegenden Räumen, dort aber an einer Stelle ausgeführt worden sind, an der Schmelzglut oder Schweißteile durch Rohre oder andere Öffnungen zu der späteren Brandstelle herabfallen können (BGH VersR 1984, 63; ähnlich OLG Jena r+s 2004, 331: Schweißarbeiten in einem Raum einer Halle an einem Rohr, das in einen anderen Raum führt).

    Entsprechend kann es bei bestehenden Verbindungen sogar ausreichen, wenn die Arbeiten in einem anderen Raum des Gebäudes ausgeführt werden als in dem, in dem dann der Brand ausgebrochen ist (vgl. BGH VersR 1984, 63; OLG Jena r+s 2004, 331).

    Hierfür ist erforderlich, dass konkrete Tatsachen dargelegt und bewiesen werden, aus denen sich die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (BGH VersR 1995, 723; 1984, 63; 1978, 945).

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10

    Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Hierfür spricht bereits der Beweis des ersten Anscheins, da für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Schweißarbeiten unter Verletzung von der Brandverhütung dienenden Unfallverhütungsvorschriften und dem Ausbruch eines Brandes nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine tatsächliche Vermutung spricht, wenn der Brand - wie es hier der Fall war - in einem engen örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit diesen Schweißarbeiten entstanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, BauR 1984, 80; BGH, Urteil vom 28.02.1980, VII ZR 104/79, BauR 1980, 381; BGH, Urteil vom 29.01.1974, VI ZR 53/71, VersR 1974, 750; BGH, Urteil vom 21.03.1963.
  • LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 74/99

    Flughafen Brand

    Entstehen während oder im Anschluss von Schweißarbeiten in der näheren Umgebung Brände, spricht der Anscheinsbeweis für die Schweißarbeiten als Brandursache (vgl. auch BGH VersR 1974, 750 (751); BGH VersR 1980, 532; BGH VersR 1984, 63 (64); OLG Düsseldorf, recht + schaden 1993, 138 (139)).

    Wenn aber während oder im Anschluss von Schweißarbeiten in der näheren Umgebung Brände entstehen, spricht der Anscheinsbeweis für die Schweißarbeiten als Brandursache (vgl. auch BGH VersR 1974, 750 (751); BGH VersR 1980, 532; BGH VersR 1984, 63 (64); OLG Düsseldorf, recht + schaden 1993, 138 (139)).

  • BGH, 19.12.1989 - VI ZR 57/89

    Erklärungen des Versicherers für Mitversicherte in der allgemeinen

    Bei dieser Sachlage mußte sich allen Beteiligten von vornherein die Überzeugung aufdrängen, daß der Brand mit den Arbeiten der Beklagten zusammenhing, zumal - wie das Landgericht unangegriffen festgestellt hat - eine andere Brandursache offensichtlich ausschied (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1975 - VI ZR 62/73 - VersR 1976, 166, 167 und vom 18. Oktober 1983 - VI ZR 55/82 - VersR 1984, 63, 64).
  • OLG Schleswig, 06.02.2019 - 12 U 19/18

    Gebäudeversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Schweißarbeiten; Ausdehnung des

    Der BGH hat dies später dahingehend eingeschränkt und konkretisiert, dass für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten mit dem Ausbruch des Brandes der Beweis des ersten Anscheins nur dann spricht, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden ist und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH, Urteil vom 18.10.1983, VI ZR 55/82, juris; so auch OLG Frankfurt, Urteil vom 05.04.2006, Az. 19 U 120/05, juris).
  • BGH, 20.05.2014 - VII ZR 254/13

    Erteilung einer Rechtsbehelfsbelehrung zum Versäumnisurteil

    9 a) Nach ständiger Rechtsprechung greift der Beweis des ersten Anscheins bei typischen Geschehensabläufen ein, also in Fällen, in denen ein bestimmter Tatbestand nach der Lebenserfahrung auf eine bestimmte Ursache für den Eintritt eines bestimmten Erfolges hinweist (BGH, Urteile vom 29. Januar 1974 - VI ZR 53/71, VersR 1974, 750; vom 9. November 1977 - IV ZR 160/76, VersR 1978, 74, 75; vom 28. Februar 1980 - VII ZR 104/79, VersR 1980, 532; vom 18. Oktober 1983 - VI ZR 55/82, VersR 1984, 63, 64; vom 19. Januar 2010 - VI ZR 33/09, VersR 2010, 392 Rn. 8; vom 1. Oktober 2013 - VI ZR 409/12, MDR 2014, 155 Rn. 14, jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.04.2006 - 19 U 120/05

    Regress der Feuerversicherung: Anscheinsbeweis für die Schadensursächlichkeit von

    Für den ursächlichen Zusammenhang der Schweißarbeiten der Beklagten für den Ausbruch des Brandes spricht der Beweis des ersten Anscheins, wenn eine der Brandverhütung dienende Unfallverhütungsvorschrift verletzt worden und der Brand in einem engen Zusammenhang mit den Schweißarbeiten entstanden ist (BGH VersR 1991, 460 - 462; NJW-RR 1993, 1117, 1118; VersR 1984, 63, 64; VersR 1974, 750, 751).
  • OLG Oldenburg, 24.02.1999 - 2 U 272/98

    Zulässigkeit eines Anscheinsbeweises für die Feststellung von Brandursachen;

  • LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 2b O 95/99

    Flughafen, Brand

  • OLG Schleswig, 16.06.2011 - 5 U 131/10

    Verletzung werkvertraglicher Sorgfaltspflichten durch Installation einer

  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 27 U 2/99

    Anscheinsbeweis für Brandverursachung durch Lötarbeiten in einem Holzhaus

  • OLG Bremen, 20.11.2001 - 3 U 94/00

    Voraussetzungen des Anscheinsbeweises in Brandschadensfällen

  • OLG Schleswig, 21.09.2000 - 5 U 10/99

    Schadensersatz für Brandschaden - Anscheinsbeweis bei Verstoß gegen

  • OLG Bremen, 04.04.2000 - 3 U 136/98

    Anscheinsbeweis bei Ausbruch eines Brandes im Zusammenhang mit Verklebearbeiten

  • LG Duisburg, 18.11.2009 - 3 O 126/09

    Schadensersatzanspruch wegen einer Pflichtverletzung bei Durchführung von

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