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   BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82   

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https://dejure.org/1984,447
BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82 (https://dejure.org/1984,447)
BGH, Entscheidung vom 22.02.1984 - IVa ZR 63/82 (https://dejure.org/1984,447)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 (https://dejure.org/1984,447)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung - Veranlassung zum Abschluss eines Versicherungsvertrages durch arglistige Täuschung - Bestehen eines Schadensersatzanspruches aus der Anbahnung eines Vertragsverhältnisses - Voraussetzungen der culpa ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 124; BGB § 276; VVG § 16; Muster-Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers; Maßgeblicher Zeitpunkt für Feststellungen der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2814
  • MDR 1984, 1008
  • VersR 1984, 630
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.01.1969 - IV ZR 518/68

    Verschweigen des wirklichen Gesundheitszustandes bei Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Es besteht kein Anlaß, dem Versicherer darüberhinaus ohne das Hinzutreten besonderer Umstände eine allgemeine Arglisteinrede zuzubilligen, die auch noch nach Ablauf der Anfechtungsfrist geltend gemacht werden könnte (BGH Urteil vom 29.1.1969 - IV ZR 518/68 = VersR 1969, 318; a.A. Prölss/Martin a.a.O. § 22 Anm. 3; Bruck/Möller § 22 Rdn. 23).

    Letzteres ist der Fall bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, welche neben §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (BGH VersR 1969, 318; RG VA 1933 Nr. 2627; Röhr a.a.O. S. 276).

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    In seiner einen Fall der Einbruchsdiebstahlversicherung betreffenden Entscheidung in BGHZ 84, 268 hat der Senat für solche Fälle ausgeführt, daß beim Fehlen einer weiteren Erläuterung in der Regel mit dem als Vertragsbeginn bezeichneten Zeitpunkt der Beginn des Versicherungsschutzes gemeint ist.

    Gegenüber dem in BGHZ 84, 268 entschiedenen Fall weist der vorliegende Fall Jedoch Besonderheiten auf, welche die Annahme ausschließen, daß hinsichtlich der BUZ-Versicherung eine Rückwärtsversicherung vorliege.

  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß § 124 BGB mit seiner Regelung zum Ablauf der Anfechtungsfrist einem Anspruch des getäuschten Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Verhandlungsverschuldens (culpa in contrahendo) und einem daraus abgeleiteten Recht zur Erfüllungsverweigerung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung: BGH Urteil vom 11.5.1979 - V ZR 75/78 = NJW 1979, 1983 m.w.N.; RGZ 84, 131; RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 123 Rdn. 88; Soergel/Hefermehl § 124 Rdn. 9; Staudinger/Dilcher § 124 Rdn. 10; aA: MK-Kramer § 123 Rdn. 30; Medicus JuS. 1965, 209).
  • BGH, 13.03.1974 - IV ZR 36/73

    Krankentagegeld - Völlige Arbeitsunfähigkeit - Termineintritt

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Dagegen genügt nicht, daß der Versicherungsfall sich bis in den versicherten Zeitraum hinein fortsetzt (vgl. BGH Urteil vom 13.3.1974 - IV ZR 36/73 - VersR 1974, 741; Prölss/Martin a.a.O. VVG § 1 Anm. 3).
  • BGH, 01.12.1982 - IVa ZR 70/81

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages durch den Versicherer - Absicht einer

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß falsche Angaben allein den Schluß auf eine arglistige Täuschung nicht rechtfertigen und daß die Kenntnis auch des Agenten, der bloße Vermittlungsaufgaben wahrnimmt, unter gewissen Umständen der Annahme arglistigen Verhaltens entgegensteht (BGH Urteil vom 1.12.1982 - IVa ZR 70/81 = VersR 1983, 237).
  • RG, 06.02.1914 - II 580/13

    Betrugsanfechtung und Schadensersatz; Gegeneinrede der Arglist

    Auszug aus BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82
    Allerdings ist dem Berufungsgericht darin zuzustimmen, daß § 124 BGB mit seiner Regelung zum Ablauf der Anfechtungsfrist einem Anspruch des getäuschten Vertragspartners auf Schadensersatz wegen Verhandlungsverschuldens (culpa in contrahendo) und einem daraus abgeleiteten Recht zur Erfüllungsverweigerung nicht entgegensteht (ständige Rechtsprechung: BGH Urteil vom 11.5.1979 - V ZR 75/78 = NJW 1979, 1983 m.w.N.; RGZ 84, 131; RGRK/Krüger-Nieland 12. Aufl. § 123 Rdn. 88; Soergel/Hefermehl § 124 Rdn. 9; Staudinger/Dilcher § 124 Rdn. 10; aA: MK-Kramer § 123 Rdn. 30; Medicus JuS. 1965, 209).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Nur in diesem Punkt, dem Prognosebereich, macht § 2 (3) BB-BUZ eine Ausnahme von der Beweispflicht und schafft insoweit - liegt eine Fortdauer des maßgebenden Gesundheitszustandes über sechs Monate hinaus vor - eine unwiderlegliche Vermutung dafür, daß eine Prognose gestellt werden könnte, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft sei keine Erwartung auf Besserung mehr gerechtfertigt (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 und vom 14. Juni 1989 - IVa ZR 74/88 - VVGE § 2 BB-BUZ Nr. 5 unter 11, 3, c).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Falsche Angaben in einem Versicherungsantrag allein rechtfertigen den Schluss auf eine arglistige Täuschung nicht; einen allgemeinen Erfahrungssatz des Inhalts, dass eine bewusst unrichtige Beantwortung einer Antragsfrage immer und nur in der Absicht erfolgt, auf den Willen des Versicherers einzuwirken, gibt es nicht (vgl. nur Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1 und vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 3; OLG Saarbrücken VersR 1996, 488; ebenso BK/Voit, VVG § 22 Rdn. 30).
  • BGH, 07.02.2007 - IV ZR 5/06

    Ansprüche des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers über einen

    Betrifft eine Nicht- oder Falschanzeige gefahrerhebliche Umstände, so bestehen daneben keine Ansprüche aus culpa in contrahendo (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 2; vom 8. Februar 1989 - IVa ZR 197/87 - VersR 1989, 465 unter II 3, vorangehend OLG Hamm VersR 1988, 458; vom 18. September 1991 - IV ZR 189/90 - VersR 1991, 1404 unter 2 b; OLG Saarbrücken VersR 1997, 863).

    Anderenfalls würde die ausgewogene Entscheidung des Gesetzgebers zur Sanktionierung der Verletzung vorvertraglicher Anzeigepflichten bei Anbahnung eines Versicherungsvertrages verfälscht und unterlaufen (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 aaO).

    Das kann der Fall sein bei Ansprüchen aus unerlaubten Handlungen, insbesondere bei den Tatbeständen der §§ 826, 823 Abs. 2 BGB, die neben den §§ 16 ff. VVG anzuwenden sind (BGH, Urteile vom 8. Februar 1989 aaO unter II 3; vom 22. Februar 1984 aaO; vom 18. September 1991 aaO).

  • BGH, 11.10.2006 - IV ZR 66/05

    Begriff der dauernden Berufsunfähigkeit in der

    Damit diese Beeinträchtigungen zu bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit werden, muss der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten derart beschaffen sein, dass eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann; es muss demnach ein Zustand erreicht sein, dessen Besserung zumindest bis zur Wiederherstellung der halben Arbeitskraft nicht mehr zu erwarten ist (Senatsurteile vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III; vom 21. März 1990 - IV ZR 39/89 - VersR 1990, 729 unter I 1).

    Ebenso unerheblich sind die Einschätzung sowie die Erkenntnisse der zum damaligen Zeitpunkt behandelnden Ärzte, die durchgeführten Therapien oder der Befund zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 aaO).

  • BGH, 14.06.1989 - IVa ZR 74/88

    Reichweite einer sog. Beamtenklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Für die Feststellung dieses Zeitpunktes ist die rückschauende Feststellung maßgebend, wann erstmals ein Zustand gegeben war, der nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Erwartungen mehr auf eine Besserung rechtfertigte (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 197/87

    Abschluß einer Lebensversicherung für den Fall des Todes eines anderen;

    Nach der Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 22. Februar 1984, IVa ZR 63/82 = VersR 1984, 630, 631) kommt aber ein von den Fristen des § 124 BGB unberührtes Leistungsverweigerungsrecht dort in Betracht, wo die Regelung der §§ 16ff. VVG nicht eingreift, z.B. bei Täuschungen über andere als gefahrerhebliche Umstände, oder wo sie andere geschützte Interessen des Versicherers nicht abschließend behandelt.
  • BGH, 13.05.1987 - IVa ZR 8/86

    Berücksichtigung einer Umschulung des Versicherungsnehmers in der

    Als bloße Arbeitsunfähigkeit bleibt sie solange unbeachtlich, wie nicht ein Zustand erreicht ist, dessen Besserung in einem nach den Versicherungsbedingungen maßgeblichen Umfang in absehbarer Zeit nicht mehr zu erwarten ist (so Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630, 632).

    Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, läßt sich nur durch eine medizinisch fundierte Prognose ermitteln, da ein künftiger Geschehensverlauf beurteilt werden muß: Der körperlich-geistige Gesamtzustand des Versicherten muß derart beschaffen sein, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verloren gegangenen Fähigkeiten in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (so Senatsurteil vom 22. Februar 1984, aaO).

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 39/89

    Zulässigkeit der Rückwärtsversicherung in der Lebensversicherung

    Der Versicherungsfall darf demnach nicht mit dem Beginn der Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit geführt hat, gleichgesetzt werden; vielmehr muß als Beginn der Berufsunfähigkeit der Zeitpunkt festgestellt werden, in dem erstmals ein Zustand gegeben war, der bei rückschauender Betrachtung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft keine Besserung Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit - erwarten ließ (BGH, Urteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - NJW 1984, 2814 - unter III a.E.).

    An der im Urteil vom 22. Februar 1984 (IVa ZR 63/82, VersR 1984, 630, 632) vertretenen anderen Ansicht hält der Senat nicht mehr fest.

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Vorausgesetzt wird vielmehr ein Gesamtzustand des Versicherten, der derart beschaffen sein muß, daß eine günstige Prognose für die Wiederherstellung der verlorengegangenen Fähigkeiten zur Berufsausübung in einem überschaubaren Zeitraum nicht gestellt werden kann (Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter III).
  • BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90

    Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der

    Eine Anwendung des § 826 BGB käme nur in Betracht, wo die Regelung der §§ 16ff. VVG nicht eingreift oder wo andere geschützte Interessen des Versicherers durch die §§ 16ff. VVG nicht abschließend behandelt sind (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 2).

    Im Hinblick auf die Anfechtung der Beklagten wird es auch zu berücksichtigen haben, daß nicht jedes Verschweigen gefahrerheblicher Umstände schon den Schluß auf eine arglistige Täuschung rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 22. Februar 1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter I 1).

  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

  • BGH, 24.10.1996 - IX ZR 4/96

    Pflichten des Rechtsanwalts bei Entziehung des Mandats

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 322/99

    Haftung des Verkäufers für Altlasten eines Grundstücks

  • BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89

    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über

  • BGH, 09.05.2012 - IV ZR 19/11

    Vertrauensschadensversicherung: Versicherungsschutz für die durch das

  • BGH, 03.04.1996 - IV ZR 344/94

    Zahlungsanspruch bzgl. einer Berufsunfähigkeitsrente eines Tennislehrers -

  • BGH, 27.09.1995 - IV ZR 319/94

    Versicherungsfall in der BUZ

  • OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 5 U 356/04

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anforderungen an die rückschauende

  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 162/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

  • BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 21/88

    Begriff des gedehnten Versicherungsfalls; Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89

    Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung -

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.04.2013 - L 1 KR 1/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht wegen Bezugs von Arbeitslosengeld II -

  • OLG Oldenburg, 29.06.2016 - 5 U 165/15

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages

  • OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00

    Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast

  • OLG Köln, 09.02.1994 - 11 U 231/93

    Risikoausschluß in der Lebensversicherung/Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

  • OLG Hamm, 11.05.1999 - 29 U 89/98

    Rückzahlung von Leistungen zur Sanierung einer finanziell angeschlagenen

  • LG Berlin, 07.05.2002 - 7 O 64/00

    Berufsunfähigkeitsversicherung - verspätete Anzeige der Berufsunfähigkeit

  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 157/90

    Klage eines Versicherungsnehmers auf Zahlung von Rente und auf Beitragsbefreiung

  • BGH, 11.02.1987 - IVa ZR 201/85

    Bestand eines Lebensversicherungsvertrages mit

  • BGH, 26.03.1986 - IVa ZR 235/84

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen Verschweigen einer Erkrankung in

  • BGH, 23.01.1985 - IVa ZR 83/84

    Eintritt des Versicherungsfalles nach Begründung des Versicherungsschutzes

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Rechtsprechung
   BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1716
BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89 (https://dejure.org/1990,1716)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1990 - IV ZR 113/89 (https://dejure.org/1990,1716)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1990 - IV ZR 113/89 (https://dejure.org/1990,1716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rentenzahlung aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung - Arglistige Täuschung durch Falschbeantwortung von Fragen in einem Versicherungsantrag - Auswirkungen einer Geistesstörung auf den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Verschweigen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 123; VVG §§ 17 18
    Falsche Angaben über Gesundheitsstörungen beim Abschluß eines Vertrags über Berufsunfähigkeitsversicherung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 411
  • VersR 1984, 630
  • VersR 1985, 156
  • VersR 1987, 91
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1984 - IVa ZR 63/82

    Voraussetzung eines unbefristeten Leistungsverweigerungsrechts des Versicherers;

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
    Das Berufungsgericht verkennt zwar nicht, daß falsche Angaben allein den Schluß auf eine arglistige Täuschung noch nicht rechtfertigen (vgl. Senatsurteil vom 22.2.1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter 1).

    Hat der Versicherungsnehmer dem Agenten seine Kenntnis von Art und Ausmaß der Erkrankung vermittelt, so spricht dies gegen die Annahme eines arglistigen Verhaltens des Versicherungsnehmers (vgl. Senatsurteil vom 22.2.1984 - IVa ZR 63/82 - VersR 1984, 630 unter 1).

  • BGH, 12.11.1986 - IVa ZR 186/85

    Verschweigen von Wirbelsäulenschäden und Beschwerden bei Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
    Der Vorsatz setzt bei einer arglistigen Täuschung aber auch die billigende Erkenntnis des Klägers voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in ihrer Entscheidung beeinflußt werden (Senatsurteile vom 12.11.1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II. und vom 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II. 4 a).
  • BGH, 28.11.1984 - IVa ZR 81/83

    Feststellung einer wirksamen Anfechtung eines Versicherungsvertrages bei

    Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 113/89
    Der Vorsatz setzt bei einer arglistigen Täuschung aber auch die billigende Erkenntnis des Klägers voraus, die Beklagte könne durch sein Vorgehen über seinen Gesundheitszustand getäuscht und dadurch in ihrer Entscheidung beeinflußt werden (Senatsurteile vom 12.11.1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II. und vom 28.11.1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II. 4 a).
  • LAG Niedersachsen, 20.05.2015 - 2 Sa 944/14

    Unwirksame Anfechtung eines dreiseitigen Vertrages zur Überleitung in eine

    Insofern spricht der Bundesgerichtshof auch von der "billigenden Erkenntnis" des Täuschenden, der Vertragspartner könne durch die falschen Angaben getäuscht und dadurch in seiner Entscheidung beeinflusst werden (BGH, 20. November 1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411).
  • OLG Stuttgart, 23.06.2014 - 7 U 51/14

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistanfechtung nach Ablauf der

    Für letzteren Umstand genügt es, dass Ehemann wusste oder damit rechnete und dabei billigend in Kauf nahm, dass der Beklagten die Erkrankung nicht bekannt war und bei ihrer Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW 1994, 253, 254; BGH NJW-RR 1991, 411, 412).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    In subjektiver Hinsicht setzt die Annahme von Arglist vielmehr zusätzlich voraus, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer seinen Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vgl. Senatsurteile vom 28. November 1984 - IVa ZR 81/83 - VersR 1985, 156 unter II 4 a; vom 12. November 1986 - IVa ZR 186/85 - VersR 1987, 91 unter II und vom 20. November 1990 - IV ZR 113/89 - NJW-RR 1991, 411 unter I 2; vgl. auch Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 22 Rdn. 4; Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 22 Rdn. 6, beide jeweils m.w.N.).
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