Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.04.1984

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1984 - VII ZB 6/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,7067
BGH, 03.05.1984 - VII ZB 6/84 (https://dejure.org/1984,7067)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1984 - VII ZB 6/84 (https://dejure.org/1984,7067)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1984 - VII ZB 6/84 (https://dejure.org/1984,7067)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,7067) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Überwachungspflicht - Handakten - Fristeitragungen - Fristenkontrolle - Anschlußberufung - Kontrollpflicht

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.1981 - VIII ZB 27/81

    Rechtsanwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Handakte - Prozeßhandlung - Frist

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - VII ZB 6/84
    Eine derartige Pflicht trifft ihn vielmehr nur ausnahmsweise, wenn die Vorlage der Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung erfolgte oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängte (BGH VersR 1973, 128; VersR 1973, 129, 130; VersR 1974, 548; VersR 1976, 1154, 1155; VersR 1981, 551, 552; VersR 1981, 857, 858).
  • BGH, 08.11.1972 - IV ZB 76/72

    Fristenwesen - Rechtsmittel - Rechtsmittelbegründung - Aktenvorlage -

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - VII ZB 6/84
    Eine derartige Pflicht trifft ihn vielmehr nur ausnahmsweise, wenn die Vorlage der Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung erfolgte oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängte (BGH VersR 1973, 128; VersR 1973, 129, 130; VersR 1974, 548; VersR 1976, 1154, 1155; VersR 1981, 551, 552; VersR 1981, 857, 858).
  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 03.05.1984 - VII ZB 6/84
    Wegen der Kosten des Beschwerdeverfahrens vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78 = VersR 1979, 443.
  • BFH, 29.04.2008 - I R 67/06

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei irrtümlicher Annahme einer Leistungspflicht -

    Ein Prozessbevollmächtigter hat den Ablauf einer Rechtsmittelbegründungsfrist eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (vgl. Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1984 VII ZB 6/84, Versicherungsrecht 1984, 662; vom 11. Februar 1992 VI ZB 2/92, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1992, 1632; vom 5. Februar 1998 VII ZB 8/97, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1998, 938; vom 6. Februar 2007 VI ZB 41/06, NJW 2007, 1599; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 56 Rz 20 "Revisionsbegründungsfrist").
  • BGH, 05.02.1998 - VII ZB 8/97

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Prüfung des Fristablaufs

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen nicht bei jeder Vorlage der Handakten, sondern nur dann eigenverantwortlich zu prüfen, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden oder sich sonst die Notwendigkeit einer Überprüfung aufdrängt (Beschlüsse vom 11. Februar 1992 - VI ZB 2/92, NJW 1992, 1632 und vom 3. Mai 1984 - VII ZB 6/84, VersR 1984, 662 f).
  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 152/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Es braucht daher nicht entschieden zu werden, ob bei Zugrundelegung dieser Darstellung der von der eingangs angeführten Rechtsprechung geforderte Zusammenhang der Aktenvorlage mit der Vornahme einer fristgebundenen Prozeßhandlung nicht mehr gewahrt wäre (vgl. dazu etwa BGH VersR 1984, 662).
  • BGH, 10.02.1988 - VIII ZB 25/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Rechtsanwalt bei Vorlage der Sache zur Vorbereitung der fristgebundenen Prozeßhandlung grundsätzlich verpflichtet, den Fristablauf eigenverantwortlich mitzuprüfen (vgl. BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1984 - III ZB 28/84, VersR 1985, 269; vom 25. März 1985 - II ZB 2/85, VersR 1985, 552; vom 11. Juli 1986 - V ZB 14/85, 14/85, VersR 1987, 52 im Hinblick auf den Fristbeginn nach § 234 ZPO; zur Abgrenzung siehe BGH, Beschluß vom 3. Mai 1984 - VII ZB 6/84, VersR 1984, 662).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 4/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,10914
BGH, 18.04.1984 - IVa ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,10914)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1984 - IVa ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,10914)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1984 - IVa ZB 4/84 (https://dejure.org/1984,10914)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1984,10914) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • VersR 1984, 662
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 29.11.1988 - VII R 36/88

    Zulässigkeit der Revision bei Fristversäumung

    Den Rechtsanwalt trifft kein Mitverschulden an der durch Nachlässigkeit eines Bürogehilfen herbeigeführten Fristversäumnis, wenn er nach vorläufiger Bearbeitung der Sache und Wiedervorlageanordnung mit einer rechtzeitigen Vorlage der Akten rechnen konnte und wenn er zu diesem Zeitpunkt noch in der Lage gewesen wäre, den Ablauftermin festzustellen und die Rechtsmittelschrift fristgemäß zu fertigen (Bundesgerichtshof - BGH -, Beschluß vom 8. November 1978 IV ZB 66/77, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1979, 297, Versicherungsrecht - VersR - 1979, 228; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Zivilprozeßordnung, 45. Aufl. 1987, § 233 Anm. 4 "Aktenvorlage"; vgl. auch - für die Vorlage der Handakten zu verfügten Vorfristen - BGH, Beschluß vom 18. April 1984 IV a ZB 4/84, HFR 1985, 131, VersR 1984, 662).
  • BFH, 18.11.1986 - VIII R 75/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumung der

    Angesichts dieser Umstände und der ebenfalls vom Senat als glaubhaft angesehenen bisherigen Zuverlässigkeit der Kanzleiangestellten, durfte der Prozeßbevollmächtigte darauf vertrauen, daß die Akten zur Fertigung der Revisionsbegründungsschrift rechtzeitig vorgelegt würden (vgl. auch Beschlüsse des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1984 IVa ZB 4/84, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1985, 131, und vom 27. Februar 1986 III ZB 21/85, Versicherungsrecht - VersR - 1986, 764).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht