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   BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82   

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BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82 (https://dejure.org/1984,603)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1984 - VI ZR 161/82 (https://dejure.org/1984,603)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 (https://dejure.org/1984,603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kraftfahrer - Geschwindigkeit - Anpassung - Dunkelheit - Hindernisse

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 2412
  • MDR 1985, 41
  • VersR 1984, 741
  • Rpfleger 1984, 367
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.04.1955 - VI ZR 71/54
    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, daß ein Baumstamm 3 m nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (Urt. vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379), daß sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splitthaufen auf der Fahrbahn befindet (Urt. vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59 = VersR 1960, 636) oder daß eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (Urt. vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068); vgl. auch BayObLG, …
  • BGH, 01.07.1961 - VGS 1/60

    Pflichten des Kraftfahrers bei Dunkelheit auf der Autobahn

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. Vereinigte Große Senate BGHSt 16, 145 ; ebenso OLG Bamberg, VersR 1976, 889 und OLG Braunschweig, VersR 1983, 157, 158) darf der Kraftfahrer auch auf Autobahnen bei Dunkelheit nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann.
  • BGH, 27.06.1972 - VI ZR 184/71

    Kein Anscheinsbeweis bei Auffahren auf ein unbeleuchtetes Hindernis bei Nacht,

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, daß ein Baumstamm 3 m nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (Urt. vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379), daß sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splitthaufen auf der Fahrbahn befindet (Urt. vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59 = VersR 1960, 636) oder daß eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (Urt. vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068); vgl. auch BayObLG, …
  • BGH, 05.04.1960 - VI ZR 49/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, daß ein Baumstamm 3 m nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (Urt. vom 16. April 1955 - VI ZR 71/54 = VRS 9, 114 = VersR 1955, 379), daß sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splitthaufen auf der Fahrbahn befindet (Urt. vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59 = VersR 1960, 636) oder daß eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (Urt. vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71 = VersR 1972, 1067, 1068); vgl. auch BayObLG, …
  • OLG Bamberg, 16.07.1974 - 5 U 26/74

    Kraftfahrer; Autobahn; Geschwindigkeit; Dunkelheit; Reservereifen

    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. Vereinigte Große Senate BGHSt 16, 145 ; ebenso OLG Bamberg, VersR 1976, 889 und OLG Braunschweig, VersR 1983, 157, 158) darf der Kraftfahrer auch auf Autobahnen bei Dunkelheit nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann.
  • OLG Braunschweig, 13.11.1981 - 2 U 146/80
    Auszug aus BGH, 15.05.1984 - VI ZR 161/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (s. Vereinigte Große Senate BGHSt 16, 145 ; ebenso OLG Bamberg, VersR 1976, 889 und OLG Braunschweig, VersR 1983, 157, 158) darf der Kraftfahrer auch auf Autobahnen bei Dunkelheit nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann.
  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 250/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Das Sichtfahrgebot, das auch für Fahrradfahrer gilt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2015, 86, 88; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Mai 2017 - 13 U 21/14, juris Rn. 40), verlangt, dass der Fahrer vor einem Hindernis, das sich innerhalb der übersehbaren Strecke auf der Straße befindet, anhalten kann (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412).

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59, VersR 1960, 636, 637; vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067 und vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412 f).

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (Fortführung von BGH, Urteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59, VersR 1960, 636; vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067 und vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412).

    Das Sichtfahrgebot, das auch für Fahrradfahrer gilt (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2015, 86, 88; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 26. Mai 2017 - 13 U 21/14, juris Rn. 40), verlangt, dass der Fahrer vor einem Hindernis, das sich innerhalb der übersehbaren Strecke auf der Straße befindet, anhalten kann (BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412).

    Dies betrifft etwa Hindernisse, die wegen ihrer besonderen Beschaffenheit ungewöhnlich schwer erkennbar sind oder deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist und auf die nichts hindeutet (vgl. BGH, Urteile vom 5. April 1960 - VI ZR 49/59, VersR 1960, 636, 637; vom 27. Juni 1972 - VI ZR 184/71, VersR 1972, 1067 und vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82, NJW 1984, 2412 f).

  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 188/86

    Pflichten eines Kraftfahrers bei Dunkelheit; Berechnung des Unterhaltsanspruchs

    Denn der Kraftfahrer darf auch bei Dunkelheit oder, wie vorliegend, bei hereinbrechender Dämmerung nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis, das sich auf seiner Fahrbahn befindet, anhalten kann (vgl. Senatsurteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 = VersR 1984, 741, 742 m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat wiederholt betont, daß der Kraftfahrer bei Dunkelheit seine Geschwindigkeit auch auf unbeleuchtete Hindernisse, insbesondere unbeleuchtet auf der Fahrbahn befindliche Fahrzeuge einzurichten hat (Senatsurteile vom 15. Mai 1984, aaO; vom 17. November 1964 aaO).

    In ihrer Beschaffenheit sind sie durch fehlenden Kontrast und hohe Lichtabsorption gekennzeichnet, wie dies auch in den vom Senat in seinem Urteil vom 15. Mai 1984 - aaO - aufgeführten Beispielen - ein nicht beleuchteter Splitthaufen, ein Reifenprotektor auf der Fahrbahn - zum Ausdruck kommt.

  • BGH, 09.12.1986 - VI ZR 138/85

    Pflichten des Kraftfahrers auf einer Autobahn; Abstand zu einem vorausfahrenden

    Zwar darf nach ständiger Rechtsprechung (BGH Urteil vom 15. Mai 1984 - VI ZR 161/82 - VersR 1984, 741 m.w.N.) ein Kraftfahrzeugführer bei Dunkelheit auch auf der Autobahn grundsätzlich nur so schnell fahren, daß er innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kann.
  • OLG Nürnberg, 22.12.2006 - 5 U 1921/06

    Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung zwischen einem auf einer

    Sie gilt ausnahmslos auf allen Straßen und für alle Fahrzeugarten, auch für Fahrradfahrer (OLG Nürnberg NZV 2004, 358), bei Tag, Dunkelheit und unter allen Witterungsverhältnissen (BGH VRS 67, 195).

    Diese sind, wie etwa ein Splitthaufen oder ein Reifenprotektor (BGH VersR 1972, 1067; VersR 1984, 741), durch fehlenden Kontrast und hohe Lichtabsorption gekennzeichnet.

  • OLG Celle, 05.08.2020 - 14 U 37/20

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit einem unfallbedingt mitten

    So muss etwa mit auf der Fahrbahn liegenden Reifenteilen, herausragenden Holzteilen, unbeleuchteten Splitterhaufen oder ähnlichen kleineren Hindernissen, deren Erkennbarkeit in atypischer Weise besonders erschwert ist, nicht gerechnet werden (vgl. BGH, VersR 1984, 741, juris-Rn. 12 m. w. N.).
  • LG Lübeck, 22.11.2013 - 6 O 22/13

    Wildunfall und spätere Kollision eines weiteren Fahrzeug - Haftungsverteilung

    Mit plötzlichen Hindernissen muss er auch auf Autobahnen des Tags und des Nachts rechnen (vgl. Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., Rn 27 zu § 3 StVO) und darf bei Dunkelheit nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten kann (vgl. BGH NJW 1984, 2412, Rn. 10 bei juris; BGH NJW-RR 1987, 1235, Rn. 13 bei juris).

    Der Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit nicht auf solche Hindernisse einrichten, deren Erkennbarkeit aufgrund eines fehlenden Kontrastes oder eine besonderen Lichtabsorption eingeschränkt ist (vgl. BGH NJW 1984, 2412, Rn. 12 bei juris; BGH NJW-RR 1987, 1235, Rn. 13 bei juris).

    Eine solche atypisch erschwerte Erkennbarkeit ist etwa bei einem schwarzen Reserverad (BGH NJW 1984, 2412) sowie einem nicht beleuchteten Splitthaufen (BGH VersR 1960, 636) bejaht worden.

    So rechnet der BGH sogar ausdrücklich angefahrenes Wild zu typischen Hindernissen, mit denen ein Fahrer auf der Autobahn rechnen muss (vgl. BGH NJW 1984, 2412, Rn. 11 bei juris).

    Grundsätzlich gilt auch auf Autobahnen, dass der Kraftfahrer dort bei Dunkelheit nur so schnell fahren darf, dass er innerhalb der überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis auf seiner Fahrspur halten kann (vgl. BGH NJW 1984, 2412, Rnrn. 10 und 11 bei juris).

  • OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14

    Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit

    Darüber hinaus darf er gemäß § 3 I 2 StVO nur so schnell fahren, dass der Anhalteweg im Sichtbereich liegt, d. h. in dem Bereich, in dem nach den konkreten Umständen (Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Witterungsverhältnisse, technische Einrichtungen der Fahrzeuge, persönliche Fähigkeiten des Fahrers) Hindernisse erkennbar werden (BGH NJW 1984, 2412 = VersR 1984, 741).

    So hat der Bundesgerichtshof entschieden, der Kraftfahrer müsse nicht damit rechnen, dass ein Baumstamm 3 Meter nach hinten aus dem unbeleuchteten Anhänger herausragt (BGH VersR 1955, 379), dass sich ein nicht kenntlich gemachter und nicht beleuchteter Splithaufen auf der Fahrbahn befindet (BGH VersR 1960, 636) oder dass eine verkehrswidrig abgelegte Absperrstange eines Weidezaunes spitzwinklig entgegen der Fahrtrichtung frei in den Luftraum über der Verkehrsfläche hineinragt (BGH VersR 1972, 1067, 1068; vgl. auch BayObLG VRS 22, 380 = JR 1962, 189 mit Anm. Martin S. 190; für einen auf der Fahrbahn liegenden Reifenprotektor von 20 cm Höhe und im Umfang etwa eines halben LKW-Reifens vgl. insgesamt BGH NJW 1984, 2412).

  • LG Freiburg, 25.02.2008 - 7 Ns 520 Js 14833/06

    Fahrlässige Tötung: Auffahren auf ein unbeleuchtetes Fahrzeug auf der Autobahn

    Diese besonderen Umstände in Verbindung mit - auch auf anderen Straßen möglicher - Ausnutzung sonstiger Lichtquellen erlauben es dem Kraftfahrer auf Autobahnen, auch bei Dunkelheit im Allgemeinen eine höhere Geschwindigkeit einzuhalten als auf anderen Straßen (BGH NJW 1984, 2412) .

    Allerdings spielt hierbei die Identifizierbarkeit als "Sache" oder "Mensch" insoweit keine Rolle; abzustellen ist auf die Erkennbarkeit als ein Hindernis, das zum Ausweichen und erforderlichenfalls zum Anhalten zwingt (BGH NJW 1984, 2412) .

    Der BGH hatte in seiner Entscheidung aus dem Jahre 1984 (BGH NJW 1984, 2412 ff.) festgelegt, dass ein Fahrer beispielsweise nicht mit einem nicht kenntlich gemachten Splitthaufen oder mit einem auf der Fahrbahn liegenden Reserverad rechnen müsse.

    Der BGH führt in seinem Beschluss vom 14.03.1984 (BGH NJW 1984, 2412) zwar aus, dass der Fahrer auf einer Autobahn mit typischen Hindernissen wie verunglückten Personen oder einem sich von einem Lkw gelöstem Reserverad rechnen müsse.

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Der Kraftfahrer muss seine Geschwindigkeit nämlich nicht auf solche Hindernisse einrichten, die gemessen an den jeweiligen Sichtbedingungen erst außergewöhnlich spät erkennbar werden, etwa weil die Erkennbarkeit durch die einen fehlenden Kontrast und/oder eine besondere Lichtabsorption atypisch eingeschränkt ist (BGH, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 15.05.1984 - VI ZR 161/82, VersR 1984, 741 und vom 08.12.1987 - VI ZR 82/87, VersR 1988, 412, jeweils m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten uneingeschränkt auch auf Autobahnen (vgl. BGH, Urteil vom 15.05.1984 - VI ZR 161/82, VersR 1984, 741; OLG Koblenz, VRS 68, 32, 34; OLG Hamm, NZV 1990, 231; OLG-Report 2001, 138; OLG Frankfurt, DAR 2001, 163; Hentschel aaO § 3 StVO Rn. 15, 27, 66 m.w.N.).

    Ob die auf der Fahrbahn liegende Karkasse des Lkw-Reifens ein schwer erkennbares Hindernis darstellte, wie es das Amtsgericht angenommen hat (vgl. hierzu bejahend BGH, Urteil vom 15.05.1984 - VI ZR 161/82, VersR 1984, 741 für Reserverad auf der Autobahn; BayObLG, …

  • OLG Köln, 08.01.2014 - 19 U 158/13

    Geltung des Sichtfahrgebots auf Autobahnen

  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 150/19

    Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall aus eigenem und übergegangenem

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.06.2017 - 2 S 5570/15

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht - Beweis des ersten Anscheins

  • AG Arnstadt, 17.06.2015 - 22 C 276/14

    Haftungsquoten bei Platzen eines LKW-Reifens

  • OLG Köln, 11.10.2002 - 3 U 26/02

    Schneller als 40 km/h = Verstoß gegen das Sichtfahrgebot bei Nacht;

  • OLG Frankfurt, 16.08.2001 - 3 U 160/00

    Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf BAB auf umgestürztes

  • OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 5 U 76/03

    Haftung des Fahrzeugführers beim Unfall mit einem schuldunfähigen Fußgänger;

  • OLG Hamm, 03.03.2000 - 9 U 154/99

    Schadensersatzanspruch und Schmerzensgeld infolge eines Verkehrsunfalls; Absolute

  • LG Saarbrücken, 09.04.2010 - 13 S 219/09

    Verkehrsunfallhaftung: Haftungsverteilung bei dem Auffahren auf ein zuvor von

  • OLG Brandenburg, 03.06.2008 - 2 U 18/05

    Verkehrssicherungspflicht: Umfang der Sicherungspflicht des Straßenbaulastträgers

  • OLG Celle, 05.09.2007 - 14 U 71/07

    Zulässigkeit eines Teilurteils über einzelne von verbundenen Klagen;

  • BGH, 08.12.1987 - VI ZR 82/87

    Sicherung eines in der Dunkelheit liegengebliebenen Kraftfahrzeugs

  • OLG Köln, 24.04.1996 - 13 U 146/95

    Das Sichtfahrgebot gilt auf Autobahnen auch nachts

  • OLG Koblenz, 24.02.2003 - 12 U 1726/01

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fahrzeugführers mit einer

  • LG München II, 28.11.2006 - 2 S 4550/06

    Fahren auf Sicht

  • OLG Brandenburg, 09.05.2023 - 6 U 27/22

    Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei Ausführung von Bauarbeiten;

  • OLG Köln, 20.04.2010 - 1 RVs 71/10

    Sorgfaltspflichten eines Kraftfahrers hinsichtlich der bei Dunkelheit

  • OLG Celle, 29.03.2001 - 14 U 109/00

    Haftung bei Verkehrsunfall: Alleinverschulden eines auf ein haltendes

  • OLG Frankfurt, 17.04.2000 - 18 U 37/98

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall auf der Autobahn

  • LG Wiesbaden, 27.01.2011 - 9 O 164/10

    Verkehrssicherungspflichtiger Straßenbaulastträger ist zur Ausräumung aller, aber

  • LG Berlin, 21.01.2021 - 41 O 104/19

    Sorgfaltspflichtverstoß durch Parken eines Fahrzeugs in der Dunkelheit und

  • OLG München, 09.06.2011 - 24 U 619/10

    Verkehrsunfallhaftung: Mitverschulden eines auf der Autobahn an einer

  • OLG Düsseldorf, 20.08.2007 - 1 U 31/07

    Haftungsquote bei Auffahrunfall auf einem auf der rechten Fahrspur einer Autobahn

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2015 - 4 U 32/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision zwischen einem Motorrad und

  • OLG Brandenburg, 15.06.2023 - 12 U 218/22

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Verkehrsunfall durch die gesetzliche

  • LG Kleve, 09.09.2016 - 3 O 24/16

    Verkehrsunfall - Hochschleudern von Gegenständen auf Autobahn als unabwendbares

  • OLG Hamm, 20.12.2007 - 6 U 17/07
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1988 - 10 U 68/88

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem alkoholisierten Fußgänger

  • KG, 16.10.1995 - 12 U 1541/94

    Haftungsverteilung bei Überfahren einer auf der Fahrbahn liegenden oder hockenden

  • LG Arnsberg, 22.07.2022 - 4 O 599/20
  • OLG Hamm, 28.09.2009 - 6 U 86/09

    Hinnahme einer Anspruchskürzung von 25 % aufgrund der mitwirkenden Betriebsgefahr

  • OLG Hamburg, 01.02.2002 - 14 U 88/01

    Geltung des Sichtfahrgebots auf einer Bundesstrasse

  • OLG Hamm, 06.05.1987 - 13 U 157/86
  • LG Kassel, 21.03.2005 - 5 O 2383/04

    Anspruch auf Schadensersatz wegen eines Verkehrsunfalls; Berücksichtigung eines

  • LG Verden, 23.08.2007 - 4 O 361/06
  • AG Reinbek, 08.06.2017 - 11 C 496/16

    Verkehrsunfall - Kollision mit umgeknicktem Baum

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