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   BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84   

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https://dejure.org/1985,1146
BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84 (https://dejure.org/1985,1146)
BGH, Entscheidung vom 25.06.1985 - VI ZR 34/84 (https://dejure.org/1985,1146)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - VI ZR 34/84 (https://dejure.org/1985,1146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Reichweite der gesetzlichen Unfallversicherung beim Kennenlernen der Arbeitsbedingungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 539 Abs. 2, § 636, § 637
    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines Stellenbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gesetzliche Unfallversicherung - Stellenbewerber - Vertragsverhandlungen - Arbeitsvertrag - Unfall

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 1015
  • NZA 1985, 676
  • VersR 1985, 1082
  • BB 1985, 2245
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 242/59

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Abpflückens geringer Obstmengen zum

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84
    Zwar kommt es für die Anwendung dieser Vorschrift nicht auf die Beweggründe an, aus denen die in Frage stehende Tätigkeit erbracht wird (vgl. BSGE 18, 143, 147; 19, 117, 118; BSG SozR § 539 RVO Nr. 93; vgl. auch Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Nr. 102).
  • BSG, 30.11.1962 - 2 RU 174/60

    Ausmaß der Hilfsbedürftigkeit - Verwertung eines ärztlichen Gutachtens als

    Auszug aus BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84
    Zwar kommt es für die Anwendung dieser Vorschrift nicht auf die Beweggründe an, aus denen die in Frage stehende Tätigkeit erbracht wird (vgl. BSGE 18, 143, 147; 19, 117, 118; BSG SozR § 539 RVO Nr. 93; vgl. auch Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl., § 539 Nr. 102).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Die Klägerin verweist insoweit auf eine Entscheidung des BGH vom 25.06.1985 (VersR 1985, 1082).

    Der Bundesgerichtshof - BGH - (BGH VersR 1985, 1082, 1083) spricht von einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung, der die Tätigkeit dienen müsse.

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Die notwendige Handlungstendenz kommt schon in dem von der Rechtsprechung gebrauchten Begriff der dem Unternehmen "dienlichen" und noch besser in dem der dem Unternehmen "dienenden" Tätigkeit zum Ausdruck (ebenso BGH VersR 1985, 1082, 1083).
  • BGH, 16.12.1986 - VI ZR 5/86

    Haftungsausschluß bei Vornahme unentgeltlicher Arbeiten an einem Pkw

    Andererseits liegt es in der Konsequenz dieser Rechtsprechung, daß der Senat dann, wenn die Tätigkeit des Betroffenen der Wahrnehmung seiner eigenen Interessen gedient hat, er also eigenwirtschaftlich tätig geworden ist, den Versicherungsschutz aus § 539 Abs. 2 RVO verneint hat (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 34/84 - VersR 1985, 1082, 1083); das gleiche gilt, wenn der Betroffene mit seiner Tätigkeit die Interessen seines eigenen Unternehmens verfolgt hat (vgl. Senatsurteil vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das gilt auch dann, wenn sich der Kläger etwa aus Freude am Basteln im Rahmen seiner Freizeitgestaltung mit der Reparatur des Fahrzeugs befaßt hat; denn die Motive seiner Tätigkeit sind für deren sozialversicherungsrechtliche Bewertung ohne Belang (vgl. Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 34/84 - a.a.O. m.w.N.).

  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 286/97

    Haftungsfreistellung bei gefahrenträchtiger Spielerei mit einem Betriebsmittel

    Die Tätigkeit muß vielmehr von ihrer Zweckbestimmung her "fremdwirtschaftlich" geprägt sein (st.Rspr., vgl. etwa Senatsurteil vom 25. Juni 1985 - VI ZR 34/84 - VersR 1985, 1082, 1083 m.w.N.).
  • BSG, 19.03.1996 - 2 RU 15/95

    Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Verfolgt eine Person mit ihrem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, wird sie wesentlich allein in eigenem Interesse tätig, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses sondern eigenwirtschaftlich tätig.
  • BGH, 15.05.1990 - VI ZR 266/89

    Begriff der Hilfeleistung bei gemeiner Gefahr; Voraussetzungen der

    Wie der erkennende Senat bereits wiederholt entschieden hat, können auch spontane und punktuelle Tätigkeiten, wie etwa Handreichungen, für eine "Eingliederung" des Verletzten in den Unfallbetrieb im Sinne von § 539 Abs. 2 RVO ausreichen (vgl. Senatsurteile vom 5. Juli 1983 - VI ZR 273/81 - VersR 1983, 855, 856; vom 25. Juni 1985 - VI ZR 34/84 - VersR 1985, 1082, 1083; vom 28. Oktober 1986 - VI ZR 181/85 - VersR 1987, 384, 385 und vom 11. Oktober 1988 - VI ZR 67/88 - VersR 1989, 67, 68).
  • BSG, 13.10.1993 - 2 RU 53/92

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Berufskrankheit - Versicherungstechnische

    Verfolgt eine Person mit solchem Verhalten statt dessen wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie eine nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätige unter Versicherungsschutz (s das Urteil des Senats vom 25. November 1992 - 2 RU 48/91 - in HV-Info 1993, 301 = BAGUV RdSchr 12/93; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119 mwN).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Verfolgt nämlich eine Person mit solchem Verhalten in Wirklichkeit wesentlich allein ihre eigenen Angelegenheiten, ist sie nicht mit fremdwirtschaftlicher Zweckbestimmung (BGH VersR 1985, 1082, 1083) und somit nicht wie im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, sondern eigenwirtschaftlich tätig und steht daher auch nicht nach § 539 Abs. 2 RVO wie ein nach Abs. 1 Nr. 1 dieser Vorschrift Tätiger unter Versicherungsschutz (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).
  • OLG Jena, 29.06.2004 - 8 U 1153/03
    Sie muss vielmehr nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu der dem geltenden Recht entsprechenden Regelung des § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO fremdnützig geprägt sein (VersR 1985, 1082; NJW 1987, 1022 und 1643; MDR 1998, 1166 ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - L 17 U 230/98

    Anforderungen an eine Tätigkeit, die nach § 539 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung

    Der Bundesgerichtshof - BGH - (BGH VersR 1985, 1082, 1083) spricht von einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung, der die Tätigkeit dienen müsse.
  • OLG Celle, 10.07.1996 - 20 U 68/95

    Schmerzensgeld wegen eines Sturzes von einem Pferd; Ausschluss der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
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