Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.11.1984

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   BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83   

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https://dejure.org/1984,1058
BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83 (https://dejure.org/1984,1058)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1984 - VI ZR 79/83 (https://dejure.org/1984,1058)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1984 - VI ZR 79/83 (https://dejure.org/1984,1058)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einordnung des Anspruchs auf Unterlassung der Blockierung des Telefons als Störung von Nutzungsrechten an dem Telefon oder als Beeinträchtigung der Persönlichkeit - Einordnung der Klage als nichtvermögensrechtlicher Natur - Wahrung wirtschaftlicher Belange als ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 546 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur nicht vermögensrechtlichen Natur der Klage auf Unterlassung von Telefonanrufen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546 Abs. 1
    Begriff des Anspruchs nicht vermögensrechtlicher Art

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 809
  • MDR 1985, 397
  • VersR 1985, 185
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.05.1974 - VI ZR 199/72

    Negatorisches Klagebegehren - Vermögensrechtliche Natur - Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BGH, 20.11.1984 - VI ZR 79/83
    Anders liegt es nur, wenn sich aus dem Klagevorbringen ergibt, daß das Rechtsschutzbegehren der klagenden Partei in wesentlicher Weise auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dienen soll; eine bloße Reflexwirkung auf das Vermögen reicht nicht aus (vgl. Senatsurteil vom 30. Mai 1974 - VI ZR 199/72 - NJW 1974, 1470 m.w.Nachw.; st.Rspr.).
  • AG Mülheim/Ruhr, 17.05.2011 - 27 C 2550/10

    Streitwert der Klage eines Unternehmers auf Unterlassung der Zusendung

    Auch wenn die Parteien - mangels eines Wettbewerbsverhältnisses untereinander - vorliegend nicht um wettbewerbsrechtliche Ansprüche streiten, geht das Gericht davon aus, dass es sich bei der Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung der Zusendung unverlangter E-Mail-Werbung durch ein Unternehmen um eine vermögensrechtliche Streitigkeit handelt; denn anders als bei etwa der Abwehr unerwünschter telefonischer Belästigung durch Privatleute (vgl. z.B. BGH NJW 1985, 809) steht hier das wirtschaftliche Interesse eines Unternehmens an der Abwehr der durch unverlangte Werbe-Mails ("Spam") verursachten wirtschaftlichen Beeinträchtigungen, insbesondere der Arbeitskraftbindung, im Vordergrund.
  • LAG Köln, 26.06.2007 - 7 Ta 75/07

    Streitwert; Beschlussverfahren; Freistellung von BR-Mitgliedern zwecks Teilnahme

    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen (Fraunholz in Riedel/Sußbauer, Kommentar zum RVG, 9. Aufl. § 23 Rdnr. 51), die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt.
  • LAG Hamburg, 04.08.1992 - 2 Ta 6/92

    Beschlussverfahren: Gegenstandswert - Begriff des nichtvermögensrechtlichen

    Mittelbare Folgen eines Rechtsstreits haben bei der Einordnung des Streitgegenstandes außer Betracht zu bleiben (BGH, NJW 1985, 809 ; LAG Hamburg, Beschluss vom 2.1.1990 - 1 Ta 7/89 - LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 15.12.1988 - 6 Ta 204/87 -, LAGE, BRAGO Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.4.1988 - 5 Ta 188/87 -, LAGE, § 8 BRAGO Nr. 6; ob ein Beschlussverfahren ... und eine personelle Maßnahme wie die Einstellung eines Arbeitnehmers ein vermögensrechtlicher Streit ist, wird vom LAG Köln, Beschluss vom 29.10.1991 - 10 Ta 205/91 -, JurBüro 1992, 91 ausdrücklich offengelassen).
  • BGH, 19.11.1992 - III ZR 12/92

    Ausschluß aus dem Kuratorium einer Stiftung als Anspruch

    Eine bloße Reflexwirkung auf das Vermögen reicht für die Bejahung einer vermögensrechtlichen Streitigkeit nicht aus (BGH Urt. v. 30. Mai 1974 a.a.O. und v. 20. November 1984 - VI ZR 79/83 - BGHWarn 1984 Nr. 346).
  • LAG München, 20.04.2009 - 11 Ta 89/09

    Gegenstandswert

    Als Beispiele werden die Geltendmachung von Persönlichkeitsrechten, von Grundrechten, Adoptionen oder Personenstandsanerkennungen, die Unterlassung belästigender Telefonanrufe (BGH VersR 85, 185) oder etwa der Ausschluss aus einem Verein (OLG Köln MDR 84, 153) genannt (vgl. LAG Köln, Beschl. vo. 26.6.2007, Az.: 7 Ta 75/07, LAGE § 23 RVG Nr. 9 b, m.w.N.).
  • LAG Berlin, 01.03.1999 - 9 Sa 133/98

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Lage

    Etwaige vermögensrechtliche Folgewirkungen bestimmen jedenfalls nicht den Streitgegenstand (siehe dazu auch BGH MDR 1985, 398 = NJW 1985, 809 ).
  • LAG Schleswig-Holstein, 15.12.1988 - 6 Ta 207/87

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen

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  • LAG Schleswig-Holstein, 13.01.1993 - 5 Ta 135/92

    Festsetzung des Gegenstandswerts im arbeitsgerichtlichen

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  • LAG Brandenburg, 20.11.1992 - 1 Ta 41/92

    Festsetzung des Gegenstandswertes im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren;

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  • LAG Baden-Württemberg, 21.03.1991 - 8 Ta 15/91

    Freistellung eines Betiebsratsmitglieds; Vermögensrechtliche Natur eines Streits;

    Hierbei geht das Beschwerdegericht davon aus, daß vermögensrechtlich solche prozessualen Ansprüche sind, die sich entweder aus einem vermögensrechtlichen, d.h. auf Geld oder Geldeswert gerichteten Rechtsverhältnis ergeben oder zwar auf einem nicht vermögensrechtlichen Rechtsverhältnis beruhen, aber auf Geld oder Geldeswert gerichtet sind (vgl. Stein/Jonas/Schumann, ZPO, 20. Aufl., § 1 Rz. 43; BLAH, a.a.O., vor § 1 Anm. 3. b.; Hillach/Rohs, Handbuch des Streitwerts in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, 6. Aufl., § 9 A. I. a.; vgl. aber auch BAG in AP Nr. 3 und 14 zu § 64 ArbGG 1979 und BGH NJW 85, 809, die es bereits ausreichen lassen, wenn der Anspruch auch der Wahrung wirtschaftlicher Belange dient).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82   

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https://dejure.org/1984,2020
BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82 (https://dejure.org/1984,2020)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1984 - VI ZR 256/82 (https://dejure.org/1984,2020)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1984 - VI ZR 256/82 (https://dejure.org/1984,2020)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 661
  • VersR 1985, 185
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 29.77

    Ablösung der Betriebslast - Erhaltungslast - Benutzungsdauer

    Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
    Die Erhaltungslast für Eisenbahnüberführungen hat zwar die Bundesbahn (§ 14 Abs. 1, 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz); auch insoweit kann aber den Träger der Straßenbaulast eine Pflicht zur Kostenerstattung aus Gesetz (§§ 15 ff Eisenbahnkreuzungsgesetz) oder aufgrund Vereinbarung (BVerwG, Urt. v. 13. März 1981 - 4 C 29/77 = Buchholz BVerwG 407, 2 Nr. 7 = VRBl. 1981, 469 m.w.N.) treffen.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
    Der dort gelöste Interessenkonflikt ist dem im Streitfall bestehenden so eng benachbart, daß die vom Gesetzgeber vorgegebenen Wertungskriterien nach Auffassung des Senats es dem Richter erlauben, die Vorschrift auf die hier in Frage stehenden Schäden auszudehnen, ohne damit die ihm von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu verlassen (BVerfGE 34, 269, 287, 291; 49, 304, 318).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 84/74

    Sachverständigenhaftung

    Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
    Der dort gelöste Interessenkonflikt ist dem im Streitfall bestehenden so eng benachbart, daß die vom Gesetzgeber vorgegebenen Wertungskriterien nach Auffassung des Senats es dem Richter erlauben, die Vorschrift auf die hier in Frage stehenden Schäden auszudehnen, ohne damit die ihm von der Verfassung zugewiesenen Aufgaben zu verlassen (BVerfGE 34, 269, 287, 291; 49, 304, 318).
  • BGH, 04.10.1977 - VI ZR 192/76

    Eintrittspflicht des Entschädigungsfonds für Schäden an Sicherungseinrichtungen

    Auszug aus BGH, 27.11.1984 - VI ZR 256/82
    Wie der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 1977 - VI ZR 192/76 = BGHZ 69, 315, 321 näher dargelegt hat, liegt ihre Bedeutung vielmehr in einer Klarstellung des mit der Gesamtregelung des § 12 PflVG bezweckten Verkehrsopferschutzes.
  • BGH, 25.01.2000 - VI ZR 64/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang eines Anspruchs auf Ersatz des Beitragsausfalls

    Dementsprechend hat der Senat in bestimmten besonders gelagerten Fällen, in denen es um den Ersatz von Sachschäden ging, die - unmittelbar oder mittelbar - die öffentliche Hand trafen, auf eine derartige entsprechende Heranziehung des Subsidiaritätsgedankens abgestellt (vgl. BGHZ 69, 315, 320 ff.; Senatsurteil vom 27. November 1984 - VI ZR 256/82 - VersR 1985, 185, 187).
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