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   BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83   

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https://dejure.org/1985,2511
BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83 (https://dejure.org/1985,2511)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1985 - IVa ZR 52/83 (https://dejure.org/1985,2511)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1985 - IVa ZR 52/83 (https://dejure.org/1985,2511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mahnung als Voraussetzung für die Leistungsfreiheit des Versicherers - Unwirksamkeit einer Mahnung bei geringer Mehrbetragsforderung - Heilung einer unwirksamen qualifizierten Mahnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 39

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 533
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.02.1967 - II ZR 152/64

    Unwirksame Fristbestimmung zur Prämienzahlung

    Auszug aus BGH, 06.03.1985 - IVa ZR 52/83
    Daher war ihre Mahnung vom 13. April 1981 unwirksam (BGHZ 47, 88, 94 [BGH 13.02.1967 - II ZR 152/64] = LM VVG § 39 Nr. 7 mit Anm. Bukow).
  • BGH, 09.03.1988 - IVa ZR 225/86

    Anforderungen an Belehrungen über Rechtsfolgen der Versäumung der

    Von einem Versicherer, der sich mit Erfolg darauf berufen will, mangels Prämienzahlung leistungsfrei geworden zu sein, wird verlangt, daß er angeforderte Erstprämien und angemahnte Folgeprämien einzeln und ohne - auch nur geringfügige - Abweichungen von dem jeweils offenstehenden Betrag ausgewiesen hat (vgl. zur Anforderung einer Erstprämie: Senatsurteil vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter II 4 a; zur Anforderung von Folgeprämien: Senatsurteile vom 6. März und 9. Oktober 1985 - IVa ZR 52/83 und 29/84 - VersR 1985, 533 und 1986, 54 unter II 1 und 2).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 247/91

    Qualifizierte Mahnung über Pfennigbeträge

    Der Senat hatte schon wiederholt Anlaß klarzustellen (vgl. Senatsurteile vom 30. Januar 1985 - IVa ZR 91/83 - VersR 1985, 447 unter 4 a, vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/83 - VersR 1985, 533 und vom 9. Oktober 1985 - IVa ZR 29/84 - VersR 1986, 54 unter II 1), daß es um der Rechtsklarheit wie der Rechtssicherheit willen unerläßlich ist, daß der Versicherer im Zuge einer qualifizierten Mahnung nach § 39 VVG, die schwerwiegende Nachteile für den Versicherungsnehmer auslösen kann, den tatsächlichen Rückstand exakt und korrekt aufgeschlüsselt anmahnt (vgl. dazu auch grundlegend BGHZ 47, 88).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 29/84

    Anforderungen an eine Folgeprämienanmahnung

    In seinem Urteil vom 6. März 1985 - IVa ZR 52/85 VersR 1985, 533 - hat der Senat eine um nur drei DM überhöhte Folgeprämienanmahnung mit Fristsetzung als nicht wirksam angesehen unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung in § 39 Abs. 4 VVG, die häufig nur geringe Beträge betreffen kann.
  • OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 19 U 162/01

    Krankenhaustagegeldversicherung: Wirksamkeit der Vereinbarung einer

    Der vom Versicherer geltend gemachte Rückstand mit der Folge der Kündigungsmöglichkeit des Versicherungsverhältnisses muss nach der Rechtsprechung des BGH (s. etwa VersR 1985, 533; 1992, 1501; ebenso Knappmann in Prölss/Martin, § 39 Rdn. 12; Riedler in Honsell, § 39 Rdn. 24; Römer/Langheid, § 39 VVG Rdn. 10) in dem Mahnschreiben exakt und korrekt angeführt sein, andernfalls ist sie im Falle einer Zuvielforderung auch nur geringfügiger Beträge als Grundlage für eine Kündigung nach § 39 VVG nicht geeignet.
  • OLG Düsseldorf, 09.12.2005 - 4 U 133/04

    Anwendung des § 105 InsO auf einen Versicherungsvertrag

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer qualifizierten Mahnung gehört eben bei Bestehen verschiedener Versicherungen auch die abgeschichtete Angabe der geschuldeten Einzelprämien (vgl. BGH VersR 1986, 54), und dies überdies "pfenniggenau" zutreffend (vgl. BGH VersR 1985, 533).
  • OLG Düsseldorf, 05.07.2005 - 4 U 133/04

    Leistungen aus Versicherungsverträgen sind grundsätzlich teilbar i. S. d. § 105

    Zu den gesetzlichen Voraussetzungen einer qualifizierten Mahnung gehört eben bei Bestehen verschiedener Versicherungen auch die abgeschichtete Angabe der geschuldeten Einzelprämien (vgl. BGH VersR 1986, 54), und dies überdies "pfenniggenau" zutreffend (vgl. BGH VersR 1985, 533).
  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 197/98

    Anspruch auf Gewährung von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz;

    Unabdingbare Voraussetzung für ein nachträgliches Entfallen des Versicherungsschutzes mangels Zahlung der Versicherungsprämie ist eine wirksame Prämienaufforderung seitens des Versicherers; dies erfordert eine an den Versicherungsnehmer gerichtete und inhaltlich ordnungsgemäße Beitragsrechnung (BGH VersR 1985, 533; BGH VersR 1986, 54; BGH VersR 1996, 445; OLG Hamm VersR 1982, 867; OLG Köln r + s 1988, 253; Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 1 AKB Rn. 13; Bauer, Kraftfahrtversicherung, 4. Aufl., Rn. 228; Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 16. Aufl., § 1 Rn. 79; Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, § 1 AKB Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 03.02.1995 - 25 U 155/94

    Wirksamkeit der Abtretung eines Versicherungsanspruchs ; Nachweis des Zugangs

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  • KG, 28.11.2003 - 6 U 214/03

    Leistungsfreiheit des Versicherers: Verzug des Versicherungsnehmers mit der

    Die qualifizierte Mahnung vom 19. November 1997 enthält auch eine zutreffende Rechtsfolgenbelehrung nach § 39 Abs. 1 VVG, die den von der Rechtsprechung (vgl. hierzu BGH, VersR 1999, 1525 f; 1985, 533 f.; NJW 1993, 130 f.; 1967, 1229 f.) aufgestellten Anforderungen gerecht wird.
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