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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.10.1984 - 4 U 47/84   

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https://dejure.org/1984,10019
OLG Düsseldorf, 02.10.1984 - 4 U 47/84 (https://dejure.org/1984,10019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.10.1984 - 4 U 47/84 (https://dejure.org/1984,10019)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Oktober 1984 - 4 U 47/84 (https://dejure.org/1984,10019)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 728
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1984 - VI ZR 64/82

    Rechtsfolgen eines Schuldbekenntnisses nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.10.1984 - 4 U 47/84
    Ein in der Deckungszusage zu sehendes deklaratorisches Anerkenntnis steht der Berufung des Versicherers auf die nach § 4 Abs. 1 d ARB 75 fehlende Leistungspflicht nicht entgegen; es schließt nur solche Einwendungen und Einreden aus, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und dem Versicherer bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete (BGH VersR 1984, 383 (384) u. a.).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2000 - 10 U 271/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Regulierungszusagen von Haftpflichtversicherungen sind in der Regel, soweit es sich nicht ohnehin nur um eine Auskunft über die Zahlungsbereitschaft handelt, lediglich als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten (OLG Düsseldorf VersR 1985, 728; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 14. Aufl. Rdnr. 2065), denn für die Annahme, die Versicherung wolle ihre Verpflichtung vom bisherigen Schuldgrund lösen und eine neue selbständige Schuld begründen, besteht kein Grund.
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2001 - 4 U 205/00

    Ausschluss des Versicherungsschutzes wegen Verletzung einer

    Voraussetzung dafür ist indes, dass ihm das Vorliegen der Einwendung bei Abgabe der Zusage bekannt ist oder dass er damit zumindest rechnet (Senat, VersR 1996, 844; 1985, 728, 729 im Anschluss an BGH, VersR 1984, 383, 384; weitergehend OLG Köln VersR 1997, 1274 m. abl. Anm. Kurzak, VersR 1998, 291).
  • OLG Oldenburg, 30.08.1995 - 2 U 154/95

    Deckungszusage; Verkehrsrechtsschutz; Familienrechtsschutz; Vermögensverwaltung

    Hierin liegt ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, durch das der Beklagten Einwendungen und Einreden abgeschnitten sind, die bei Abgabe der Erklärung bestanden und die der Beklagten bekannt waren oder mit der sie zumindest rechnete (OLG Düsseldorf, VersR 1985, 728; OLG Karlsruhe, RuS 1991, 168).
  • VG Düsseldorf, 19.04.2002 - 15 K 5415/99

    Ausgestaltung der Anfechtung eines Ergebnisses in der Ersten Juristischen

    Die insoweit vom Kläger weiter angeführten Entscheidungen des OLG Oldenburg (VersR 1982, S. 175) und des OLG Düsseldorf (VersR 1985, S. 728) haben ebenfalls den Fall eines ausdrücklichen Schuldanerkenntnisses des Versicherers bzw. den der ausdrücklichen Deckungszusage eines Versicherers zum Gegenstand.
  • OLG Frankfurt, 16.12.1993 - 22 W 37/93

    Ärztliche Heilbehandlung im Ausland; Kosten des Rücktransports; Versicherer; Treu

    Diese Deckungszusage ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, das alle Einwendungen der Bekl. für die Zukunft ausschließt, die sie bei der Abgabe gekannt hat oder mit denen sie zumindest hätte rechnen können (vgl. hierzu BGH, VersR 1966, 1174; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 728).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.10.1984 - 20 U 32/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3120
OLG Hamm, 24.10.1984 - 20 U 32/84 (https://dejure.org/1984,3120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.1984 - 20 U 32/84 (https://dejure.org/1984,3120)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 1984 - 20 U 32/84 (https://dejure.org/1984,3120)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 728
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.1984 - 20 U 32/84
    Es ist dann Sache des Versicherers, Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die die erhebliche Wahrscheinlichkeit für ein unredliches Verhalten des VN begründen (vgl. dazu BGH VersR 1984, 29 ff.).
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