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   OLG Schleswig, 05.10.1984 - 1 U 184/83   

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https://dejure.org/1984,7221
OLG Schleswig, 05.10.1984 - 1 U 184/83 (https://dejure.org/1984,7221)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.10.1984 - 1 U 184/83 (https://dejure.org/1984,7221)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. Oktober 1984 - 1 U 184/83 (https://dejure.org/1984,7221)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 756
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

    a) Hiernach besteht eine Erfüllungshaftung des Versicherers, wenn sein Abscheus- oder Vermittlungsagent - wie hier der Zeuge B. - bei Vertragsschluss falsche Auskünfte über Inhalt oder Bedeutung der Versicherungsbedingungen oder sonstige vertragswesentliche Punkte abgibt und der Antragsteller hierauf vertrauen darf (BGHZ 40, 22, 24 f.; VersR 2001, 1502; OLG Koblenz OLGR 2001, 376; OLG Düsseldorf VersR 1998, 224; OLG Bamberg VersR 1990, 260; OLG Nürnberg VersR 1985, 756, 757; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 43 Rdnr. 39; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 43 Rdnr. 30).
  • OLG Bamberg, 12.01.1989 - 1 U 75/88

    Zurechnung des Wissens des VV, Wissenzurechnung

    Anders formuliert: Bei klaren und zweifelsfreien Fragen bleibt auch bei Mitwirken eines VV der VN für die Beantwortung der im Antrag gestellten Fragen verantwortlich (im Anschluss an BGH, VersR 85, 756, 758; OLG Bamberg, VersR 67, 51; OLG Düsseldorf, VersR 84, 1034; OLG Frankfurt/Main, VersR 84, 1061; OLG Köln, VersR 85, 633; OLG Hamm, VersR 85, 828).

    Der VN kann in diesem Fall grundsätzlich auf die ihm erteilte Aufklärung vertrauen, der Versicherer muss die Erklärung gegen sich gelten lassen (im Anschluss an BGHZ 40, 22, 26 = VersR 63, 768, 769; OLG Schleswig, VersR 85, 756, 757).

  • KG, 18.05.2001 - 6 U 7350/99

    Haftpflicht ist's, wenn's Dritte trifft!

    Berücksichtigt man neben diesen Zweifeln des Geschäftsführers S. weiter dessen Geschäftserfahrung (vgl. zur Bedeutung dieses Gesichtspunktes Kollhosser, a.a.O., § 43 Rdnr. 31 unter Hinweis auf OLG Schleswig, VersR 1985, 756), so hätte er sich unter diesen Umständen nicht mit einer mündlichen Auskunft des Maklers bzw. des von diesem angesprochenen Agenten der Beklagten begnügen dürfen.
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