Rechtsprechung
OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz aus übergegangenem Recht auf Grund eines Unfalles; Fahrlässige Verursachung einer Körperverletzung; Nichtbeachtung der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfalt ; Voraussetzungen eines stillschweigenden Haftungsverzichts zwischen Insasse und ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Würzburg, 25.09.1984 - 2 O 435/84
- OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 252
- VersR 1985, 786
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Es finden auch für den stillschweigenden Haftungsverzicht die Regeln über die Wirksamkeit von Willenserklärungen Anwendung (vgl. auch BGH NJW 1958 S. 905; BGH LM Nr. 12 zu § 254 (Da) BGB; BGHZ 34 S. 355 (358) = VersR 1961 S. 284).Scheidet aber eine vertragliche Haftungsfreistellung aus, so ist über einen eventuellen Haftungsausschluß oder eventuelle Haftungsminderung gemäß § 254 BGB zu befinden (…vgl. BGH LM a.a.O.; BGHZ 34 S. 355 ff.).
Denn der Zeuge ... hat sich nicht in klarer Kenntnis einer konkreten Gefahr der später verwirklichten Gefahr ausgesetzt und er hat auch nicht planvoll die Gefahrenlage geschaffen (vgl. BGHZ 34 S. 355/365; OLG Zweibrücken VersR 78 S. 1030).
- BGH, 10.03.1981 - VI ZR 236/79
Bemessung des Schmerzensgeldes für Prellungen
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Diese Entschließung des Verkehrsgerichtstages hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 10.3.1981 (DAR 81 S. 261) als "nützliche Hilfe zur Feststellung eines typischen Geschehensverlaufes" bezeichnet und die entsprechenden Feststellungen des Berufungsgerichts ausdrücklich gebilligt. - BGH, 14.11.1978 - VI ZR 178/77
Ansprüche des Kfz-Halters gegen den Fahrer wegen einer fahrlässig verursachten …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
In den Fällen, in denen ausnahmsweise ein stillschweigender Haftungsverzicht bejaht wurde, lag stets eine "Abmachung" oder "Vereinbarung" über das Führen des Kraftfahrzeugs vor, welche in ergänzender Auslegung mit einem Haftungsverzicht versehen wurde (vgl. BGH VersR 1978 S. 625/626; BGH VersR 1979 S. 136/137;… BGH VersR 80, S. 384/385).
- BGH, 14.02.1978 - VI ZR 216/76
Stillschweigende Vereinbarung eines Haftungsverzichts für einfache Fahrlässigkeit
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
In den Fällen, in denen ausnahmsweise ein stillschweigender Haftungsverzicht bejaht wurde, lag stets eine "Abmachung" oder "Vereinbarung" über das Führen des Kraftfahrzeugs vor, welche in ergänzender Auslegung mit einem Haftungsverzicht versehen wurde (vgl. BGH VersR 1978 S. 625/626; BGH VersR 1979 S. 136/137;… BGH VersR 80, S. 384/385). - BGH, 15.01.1980 - VI ZR 191/78
Erledigungserklärung - Rechtliches Interesse - Haftungsausschluß - Kfz-Halter - …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
In den Fällen, in denen ausnahmsweise ein stillschweigender Haftungsverzicht bejaht wurde, lag stets eine "Abmachung" oder "Vereinbarung" über das Führen des Kraftfahrzeugs vor, welche in ergänzender Auslegung mit einem Haftungsverzicht versehen wurde (vgl. BGH VersR 1978 S. 625/626; BGH VersR 1979 S. 136/137; BGH VersR 80, S. 384/385). - BGH, 01.04.1980 - VI ZR 40/79
Berücksichtigung des Nichtangurtens als Mitverschulden des verletzten …
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Der Bundesgerichtshof hat wiederholt ausgesprochen, daß sich auch in den Fällen des möglichen Verstoßes gegen § 21 a StVO der Unfallverantwortliche auf einen durch die Erfahrung nahegebrachten Anschein berufen kann (vgl. BGH MDR 1980 S. 922 und DAR 1981, S. 261). - BGH, 25.03.1958 - VI ZR 13/57
Vereinbarung einer Haftungsfreistellung durch Minderjährige
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Es finden auch für den stillschweigenden Haftungsverzicht die Regeln über die Wirksamkeit von Willenserklärungen Anwendung (vgl. auch BGH NJW 1958 S. 905; BGH LM Nr. 12 zu § 254 (Da) BGB; BGHZ 34 S. 355 (358) = VersR 1961 S. 284). - BGH, 17.05.1951 - III ZR 57/51
Haftungsverzicht. Handeln auf eigene Gefahr
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Beim stillschweigenden Haftungsverzicht ist es erforderlich, daß ein Verhalten vorliegt, das einen Schluß auf die Abgabe entsprechender Willenserklärungen wirklich zuläßt (vgl. BGH NJW 1951 S. 916). - OLG Bamberg, 30.07.1982 - 5 U 107/82
Auszug aus OLG Bamberg, 26.03.1985 - 5 U 200/84
Auch der Senat hat in mehreren Entscheidungen den Anscheinsbeweis unter bestimmten Voraussetzungen für anwendbar angesehen (Urteil vom 23.12.1980, 5 U 130/80 und Beschluß vom 12. Juli 1982, 5 U 107/82).
- AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12
Beweislast bei einem Steinschlag
Das Ereignis hat sich auch nicht im Bereich einer Baustelle bzw. Kiesgrube ereignet (vgl. hierzu: AG Regensburg , NZV 2009, Seite 289 AG Köln , VRS Band 69 [1985], Seiten 13 ff. = ZfSch 1985, Seiten 292 f. = VersR 1986, Seiten 1130 f. ) sondern auf der Autobahn , so dass der Umstand, dass es sich hier um einen Lkw handelt auch noch nicht die gesicherte Annahme rechtfertigt, dass der Führer des Lkws eine Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Kontrolle der Lkw-Reifenprofile verletzt hat. - OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96
Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht
Der Gedanke eines solchen konkludenten Haftungsverzichts ist in der Rechtsprechung für sogenannte Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den - nicht mehr fahrtüchtigen - Halter in dessen Pkw fährt und dabei verunglückt (vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1986, 1350; Palandt-Heinrichts, § 254 Rdnrn. 70-73, 79-81). - OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85
Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei …
Damit ist zugleich die Frage gegenstandslos, ob - wie der Kläger meint - eine etwaige Volltrunkenheit der Annahme des stillschweigenden Haftungsverzichts nach § 105 Abs. 2 BGB entgegenstehen könnte (vgl. hierzu OLG Bamberg VersR 1985, 786 f., 787).Daß der Kläger, was er bestreitet, tatsächlich nicht angeschnallt war, steht dabei schon kraft Anscheins fest, weil er bei einer - ausweislich der zum Gegenstand der Berufungsverhandlung gemachten Lichtbilder der Strafakten - der erheblichen Beschädigung des Fahrzeugs an Windschutzscheibe und allgemein im Bereich der Frontseite nicht vergleichbaren Zerstörung des Innenraums schwere Gesichtsverletzungen erlitten hat (vgl. hierzu OLG Bamberg VersR 1985, 786 f., 787; vgl. auch BGH MDR 1980, 922).
- LG Frankfurt/Main, 10.06.2021 - 24 O 36/20
Haftungsbeschränkung beim Fahren mit fremdem Fahrzeug
Der Gedanke einer stillschweigenden Haftungsbeschränkung ist in der Rechtsprechung jedoch gerade für Gefälligkeitsfahrten entwickelt worden, bei denen der gefällige Fahrer den nicht mehr fahrtüchtigen Halter in dessen PKW fährt und dabei verunglückt (OLG Frankfurt NJW 1998, 1232; vgl. etwa OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 1350). - OLG Köln, 07.12.1998 - 16 U 14/98
Kein Mitverschulden des Beifahrers allein aufgrund der Kenntnis, daß der Fahrer …
Der Streitfall ist nicht vergleichbar mit den Fällen, in denen der Fahrer noch gar nicht im Besitze einer Fahrerlaubnis war und mithin die fehlende Fahrpraxis ein erhebliches Risiko und eine große Gefahr bedeutet (vgl. BGH VersR 85, 965; OLG Bamberg VersR 85, 786). - OLG Hamm, 05.06.2000 - 13 U 222/99
Haftungsverzicht; Gestörter Gesamtschuldnerausgleich; Angestellter Fahrer; …
Die Voraussetzungen dafür können insbesondere dann gegeben sein, wenn der gefällige Fahrer den - nicht mehr fahrtüchtigen - Halter in dessen Pkw fährt und dabei verunglückt (vgl. BGH VersR 1978, 625; VersR 1980, 385; OLG Bamberg, NJW-RR 1986, 252; OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 1986, 1350;… Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 254 Rdnrn. 70 - 73 und 79 - 81 m.w.N.). - LG Frankfurt/Main, 30.12.2004 - 19 O 135/03
Der Anscheinsbeweis spricht für einen nicht angelegten Sicherheitsgurt, wenn der …
Auch für den Beweis, dass ein Fahrzeuginsasse nicht angeschnallt war, kann daher auf den Anscheinsbeweis zurückgegriffen werden (OLG Bamberg, VersR 1985, 786, 787; 1982, 1075).
Rechtsprechung
BGH, 22.05.1985 - IVb ZR 17/85 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einfluss einer Unterschriftsersetzung eines Richters auf den Beginn der Rechtsmittelfrist - Frist zur Einreichung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Bedeutung des eigenen Verschuldens bei der Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist
- VersR (via Owlit)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1985, 786
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.01.1961 - II ZR 149/60
Setzen notwendiger Unterschriften unter ein Urteil - Angabe der Tatsache einer …
Auszug aus BGH, 22.05.1985 - IVb ZR 17/85
Es genügt, daß der Verhinderungsgrund in allgemeiner Form angegeben wird und der angegebene Grund einen geeigneten Verhinderungstatbestand darstellt (BGH Urteil vom 12. Januar 1961 - II ZR 149/60 - LM ZPO § 315 Nr. 5). - BGH, 17.04.1978 - II ZR 34/78
Auszug aus BGH, 22.05.1985 - IVb ZR 17/85
Hat er dagegen die Gründe für die Verzögerung mitgeteilt, wäre seinem zweitinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten - zu dessen Aufgaben nach Erhalt des Schreibens des Beklagten vom 4. Februar 1985 die sachdienliche Vorbereitung der Revision gehörte (vgl. BGH Beschluß vom 17. April 1978 - II ZR 34/78 - VersR 1978, 722) und dessen Verschulden sich der Beklagte nach § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen muß - der Vorwurf zu machen, daß er nicht rechtzeitig ein Wiedereinsetzungsgesuch (verbunden mit der Einlegung der Revision) noch innerhalb der zweiwöchigen Frist des § 234 Abs. 1 ZPO veranlaßt hat. - BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 196/79
Urteilszustellung - Unterschrift - Richter - Verhinderungsgrund - Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 22.05.1985 - IVb ZR 17/85
Eine Nachprüfung durch das Rechtsmittelgericht findet nicht statt (…BGH a.a.O. sowie Urteil vom 21. Mai 1980 - VIII ZR 196/79 - LM ZPO § 315 Nr. 9).
- LG München I, 18.01.2017 - 22 O 770/16
Einspruch gegen ein Versäumnisurteil- Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auch die in Strafhaft einsitzende Partei muss sich ohne Verzögerungen um ihre Angelegenheiten kümmern (BGH IX ZB 28/84; BGH IV b ZR 17/85).