Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 03.01.1984

Rechtsprechung
   BGH, 11.07.1985 - VII ZB 7/85   

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https://dejure.org/1985,6093
BGH, 11.07.1985 - VII ZB 7/85 (https://dejure.org/1985,6093)
BGH, Entscheidung vom 11.07.1985 - VII ZB 7/85 (https://dejure.org/1985,6093)
BGH, Entscheidung vom 11. Juli 1985 - VII ZB 7/85 (https://dejure.org/1985,6093)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsfrist - Anforderungen an einen Prozessbevollmächtigten - Rechtsanwalt - Büro - Persönliche Verantwortung - Verschulden - Erledigung von Fristsachen - Persönliches Terminbuch - Fristenkontrolle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 992
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 22.03.1983 - VI ZB 1/83

    Anforderungen an die Pflicht eines Rechtsanwalts zur Organisation seines Büros -

    Auszug aus BGH, 11.07.1985 - VII ZB 7/85
    Bei dieser Sachlage kann offenbleiben, ob Dr. H. auch deshalb ein Verschulden an der Fristversäumung trifft, weil er nicht für eine ordnungsgemäße Ausgangskontrolle gesorgt hat (vgl. dazu BGH Beschluß vom 22. März 1983 - VI ZB 1/83 = VersR 1983, 589).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.10.2004 - 10 Sa 402/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Gibt das Büro das Empfangsbekenntnis jedoch vorher zurück, so obliegt dem Rechtsanwalt eine besondere Sorgfaltspflicht, der er nicht durch allgemeine Weisungen gerecht werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 12.06.1985, VersR 1985, 992 m. w. N.).
  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZB 9/87

    Rechtsanwalt - Anweisung - Büropersonal - Rechtsmittelfrist

    Derartige Sachverhalte lagen den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 20. November 1980 (IVa ZB 12/80, VersR 1981, 276) und vom 11. Juli 1985 (VII ZB 7/85, VersR 1985, 992) zugrunde.
  • BGH, 10.05.1989 - VIII ZB 1/89

    Pflicht zur Darlegung und Glaubhaftmachung aller für die Aufklärung der Umstände

    Die Fristenkontrolle war auch nicht - anders als in der Sache, die dem Beschluß vom 11. Juli 1985 - VII ZB 7/85 (VersR 1985, 992) zugrunde lag - in der Weise organisiert, daß die Frist generell bereits mit der Wiedervorlage gelöscht wurde und daher die auf die Endtermine ausgerichtete Fristenkontrolle beim Rechtsanwalt lag.
  • BGH, 01.02.1989 - VIII ZB 2/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verpflichtung des Rechtsanwalts zur

    Es handelt sich um einen anderen Sachverhalt als in dem Fall, der dem Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 11. Juli 1985 - VII ZB 7/85 zugrunde lag (VersR 1985, 992).
  • BGH, 30.01.1991 - VIII ZB 2/91

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Begründungsfrist -

    Die - durch die kurze Unterhaltung mit Frau E. am vorangegangenen Abend keineswegs gegenstandslos gewordene - Fristenkontrolle oblag nunmehr ausschließlich ihm selbst (vgl. BGH, Beschluß vom 11. Juli 1985 - VII ZB 7/85 = VersR 1985, 992).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.01.1984 - 16 U 62/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,9403
OLG Celle, 03.01.1984 - 16 U 62/83 (https://dejure.org/1984,9403)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.01.1984 - 16 U 62/83 (https://dejure.org/1984,9403)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Januar 1984 - 16 U 62/83 (https://dejure.org/1984,9403)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 992
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