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   BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85   

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https://dejure.org/1986,1017
BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85 (https://dejure.org/1986,1017)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1986 - VI ZR 113/85 (https://dejure.org/1986,1017)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 (https://dejure.org/1986,1017)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Forderungsübergang im Schadensfall

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Halter - Kfz - Mitversicherter Fahrer - Personenschaden - Unzulässige Rechtsausübung - Regreßpflichtigkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1402
  • MDR 1987, 45
  • VersR 1986, 1010
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1955 - II ZR 153/54

    Aufrechnung gegen abgetretene Forderung

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85
    Diese Regelung trägt dem Gedanken Rechnung, daß der Gläubigerwechsel den Inhalt der Forderung nicht verändert und durch den Rechtsübergang, der ohne den Willen des Schuldners erfolgt, dessen rechtliche Position nicht verschlechtert werden darf (BGHZ 19, 153, 156).
  • BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erstprämie bei Eintritt

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85
    aa) Die Beklagte könnte, wenn von C. ein außerhalb des Versicherungsverhältnisses stehender Dritter als Beifahrer verletzt worden wäre und sie diesem Ersatz geleistet hätte, gemäß § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVG bei B. und C. Regreß nehmen (zur Anwendung dieser Vorschrift auf den mitversicherten Fahrer siehe BGH, Urteil vom 20 Januar 1971 - IV ZR 42/69 - VersR 1971 429 f)- Dem kann nicht, wie die Klägerin geltend gemacht hat, entgegengehalten werden, daß die Beklagte dann ausschließlich für C. geleistet hätte und deshalb auch nur von ihm Erstattung verlangen könnte, weil B. als Halter gemäß § 8 a ABS.
  • OLG Köln, 13.03.1985 - 13 U 203/84

    Direktanspruch des Geschädigten; Direktanspruch gegen Versicherer;

    Auszug aus BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85
    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in Versicherungsrecht 1985, 488 f veröffentlicht ist, meint B. habe gegen die Beklagte kein durchsetzbarer Zahlungsanspruch zugestanden, der auf die Klägerin hätte übergehen können.
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 304/13

    Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager: Abtretbarkeit des

    Soweit dem Versicherungsnehmer und Kraftfahrzeughalter ein vom Versicherungsvertrag gedeckter Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer zustehe, gebiete es die Interessenlage, ihn auch in die Verbesserung des Schutzes der Unfallgeschädigten einzubeziehen, den der Gesetzgeber mit Einführung der Direktklage nach § 3 Nr. 1 PflVG a.F. geschaffen habe (BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85, r+s 1986, 222 unter II 2 a).
  • BGH, 27.02.2018 - VI ZR 109/17

    Direktanspruch des geschädigten Dritten auf Ersatz seines Schadens im Rahmen der

    Denn in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass auch der durch den Fahrer eines Kraftfahrzeugs verletzte Halter "Dritter" im Sinne dieser Vorschrift sein und ihm hinsichtlich seines (Personen-) Schadens deshalb - wie einem am Haftpflichtversicherungsvertrag unbeteiligten Dritten - ein Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer aus § 3 Nr. 1 PflVG aF zustehen kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85, NJW-RR 1986, 1402, 1403; BGH, Urteil vom 4. Oktober 1995 - IV ZR 172/94, NJW-RR 1996, 149; ferner Stiefel/Hofmann, Kraftfahrtversicherung, 17. Aufl. 2000, PflVG § 3 Rn. 25; Langheid in Römer/Langheid, 2. Aufl. 2003, PflVG § 3 Rn. 3; zu § 115 VVG vgl. Jahnke in Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 19. Aufl., VVG § 115 Rn. 28 f.).
  • BGH, 25.06.2008 - IV ZR 313/06

    Eintrittspflicht der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Beschädigung eigener

    a) Zwar hat der Bundesgerichtshof für die Geltendmachung eines Personenschadens durch den geschädigten Versicherungsnehmer angenommen, auch dieser könne insoweit "Dritter" im Sinne von § 3 Nr. 1 PflVG a.F. sein (BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 - VersR 1986, 1010 unter II 2 a m.w.N.).
  • BGH, 13.04.2016 - IV ZR 51/14

    D&O-Versicherung: Abtretung von Freistellungsansprüchen des Versicherten;

    Soweit dem Versicherungsnehmer und Kraftfahrzeughalter ein vom Versicherungsvertrag gedeckter Anspruch gegen den Haftpflichtversicherer zustehe, gebiete es die Interessenlage, ihn auch in die Verbesserung des Schutzes der Unfallgeschädigten einzubeziehen, den der Gesetzgeber mit Einführung der Direktklage nach § 3 Nr. 1 PflVG a.F. geschaffen habe (BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85, r+s 1986, 222 unter II 2 a).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Die Beklagte hat den Kläger zu Recht in Höhe von 10.000 EUR nach § 3 Nr. 2, 9 PflVG i.V. mit § 426 Abs. 1 BGB in Regress genommen; diese Bestimmungen kommen auch auf den nach § 10 Abs. 2c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer des PKW zur Anwendung (BGHZ 55, 281, 287; BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 - VersR 1986, 1010 unter II 2 b aa).
  • BGH, 13.07.1993 - VI ZR 278/92

    Einstandspflicht für bösgläubigen Teilnehmer einer "Schwarzfahrt"

    Deshalb wird der bösgläubige Halter des Fahrzeugs im Schadensfall dem Versicherer nach § 3 Nr. 9 Satz PflVG regreßpflichtig und dieser kann, wenn der bösgläubige Fahrzeughalter selbst der Verletzte ist, dessen auf § 3 Nr. 1 PflVG gestütztem Anspruch die Regreßverpflichtung aus § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVG entgegenhalten (vgl.Senatsurteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 - VersR 1986, 1010).
  • OLG Hamm, 13.07.2023 - 20 U 64/22

    D&O-Versicherung - Abwehrkosten für Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren

    Zunächst kann in der A.-Versicherung im Hinblick auf Ansprüche nach § 43 Abs. 2 GmbHG die Versicherungsnehmerin selbst nicht als (außenstehende) "Dritte" im Sinne des § 109 VVG angesehen werden (siehe dazu Grooterhorst/Looman, r+s 2014, 157/159 ff.; anders der Versicherungsnehmer in der KFZ-Versicherung im Hinblick auf den Direktanspruch aus § 115 Abs. 1 VVG: BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 -, juris Rn. 8).
  • BGH, 04.10.1995 - IV ZR 172/94

    Umfang des Regreßverzichts der Kfz-Haftpflichtversicherer

    Die Beklagte kann als Versicherer dem Zahlungsverlangen des Klägers aber ihre Leistungsfreiheit mit der Arglisteinrede entgegenhalten, da der Kläger etwaige Ersatzleistungen des Versicherers gemäß § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVersG sofort zurückzugewähren hätte und das Zahlungsbegehren des Klägers deshalb als unzulässige Rechtsausübung anzusehen ist (BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 - VersR 1986, 1010 unter II 2 b bb).
  • OLG Nürnberg, 25.08.2008 - 4 U 1393/08

    Versicherungsvertragsrecht: Erstreckung des Regressverzichts des

    Sogar der Halter selbst kann grds. seinen Personenschaden mit der Direktklage gegen seinen Haftpflichtversicherer geltend machen (etwa, wenn der Halter von dem mitversicherten Fahrer durch den Gebrauch des Kfz verletzt worden ist, vgl. BGH, Urt. v. 10.06.1986, VersR 1986, 1010).
  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Dies ergibt sich nach der Auffassung des Senats jedenfalls dann zweifelsfrei, wenn davon ausgegangen wird, daß dem durch einen Mitversicherten geschädigten Versicherungsnehmer ein Direktanspruch gegen den Versicherer gemäß § 3 Nr. 1 Abs. 1 PflVersG nicht zustehe (so z.B. Stiefel-Hofmann a.a.O. Rn. 13 zu § 11 AKB; a.A. OLG Köln VersR 1985, 488 f. m.w.Nachw. zur Gegenmeinung a.a.O. S. 489; die zugelassene Revision hat der BGH - VI ZR 113/85 - am 10.6.1986 zurückgewiesen.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 13.03.2008 - 1 Sa 149/07

    Regress einer Versicherung gegen unfallflüchtigen Arbeitnehmer des

  • OLG Jena, 06.01.2004 - 4 U 936/03

    Haftungsausschluss nach § 11 Nr. 2 AKB

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2001 - 5 U 267/01

    Regreß des Kfz-Versicherers: Trunkenheitsfahrt des mitversicherten Fahrers

  • OLG Hamm, 15.03.1989 - 20 U 291/88

    Risikoausschluss in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Eigenbeschädigungen?

  • LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21

    Zettel an der Windschutzscheibe

  • LG Paderborn, 24.11.2011 - 3 O 230/11

    Anspruch eines Unfallopfers auf Zahlung von Schmerzensgeld sowie auf Feststellung

  • LG Berlin, 08.03.2012 - 41 O 254/11

    Gebäudeversicherung - Regressanspruch gegen Kfz-Haftpflichtversicherung bei

  • OLG Jena, 11.03.1999 - 1 U 1250/98

    Verursacht der Fahrer einen Unfall dadurch, daß er am Steuer einschläft, muß das

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