Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.1985 - 12 U 44/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,7659
OLG Frankfurt, 14.02.1985 - 12 U 44/84 (https://dejure.org/1985,7659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.1985 - 12 U 44/84 (https://dejure.org/1985,7659)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 1985 - 12 U 44/84 (https://dejure.org/1985,7659)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausübung eines kaufmännischen Zurückbehaltungsrechts an Flachpaletten und Gitterboxen; Bestehen eines sonstigen Zurückbehaltungsrechts; Anspruch auf Herausgabe von Gegenständen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 369; BGB § 273; BGB § 320

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 502
  • VersR 1986, 147
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.03.1985 - 5 U 137/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6268
OLG Hamburg, 27.03.1985 - 5 U 137/84 (https://dejure.org/1985,6268)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.03.1985 - 5 U 137/84 (https://dejure.org/1985,6268)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. März 1985 - 5 U 137/84 (https://dejure.org/1985,6268)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 673
  • VersR 1986, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.04.1971 - IV ZR 4/69

    Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Maklervertrages - Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.1985 - 5 U 137/84
    So verhält sich auch kein redlicher Mensch (vgl. dazu BGH WM 1971, 904, 905).
  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 26/82

    Stillschweigende Annahme einer Maklerangebotes durch Entgegennahme und

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.1985 - 5 U 137/84
    Der Beklagte nahm die Dienste der Zedentin in allgemeiner Kenntnis von der Entgeltlichkeit solcher Maklertätigkeiten entgegen (vgl. BGH NJW 1984, 232).
  • BGH, 21.05.1971 - IV ZR 52/70

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Maklerprovision - Anforderungen an das

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.03.1985 - 5 U 137/84
    Indem sich der Beklagte zu 1) telefonisch bei der Zedentin auf die Zeitungsanzeige meldete, in der klar auf die Maklereigenschaft der Zedentin hingewiesen worden war, machte er ihr ein Angebot zum Abschluß eines Maklervertrages (vgl. dazu BGH WM 1971, 1098, 1099).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.01.1985 - 6 U 187/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,6332
OLG Hamburg, 17.01.1985 - 6 U 187/84 (https://dejure.org/1985,6332)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.01.1985 - 6 U 187/84 (https://dejure.org/1985,6332)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. Januar 1985 - 6 U 187/84 (https://dejure.org/1985,6332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 749
  • VersR 1986, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1987 - 6 W 21/87
    Lediglich das Oberlandesgericht Hamburg (NJW 1985, 749) hat an die Voraussetzungen für eine Durchbrechung der Rechtskraft erheblich höhere Anforderungen gestellt, und eine weitere Vollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid aus Mai 1981 trotz der extremen Überschreitung des Marktzinses um 256% für zulässig erachtet.
  • OLG Hamm, 12.07.1985 - 11 W 64/84

    Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus einem sachlich unrichtigen

    Andere Oberlandesgerichte haben ähnlich entschieden (OLG Düsseldorf, 6. ZS, NJW 1985, 74-8; OLG Hamburg, NJW 1985, 749).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1983 - 6 W 35/83

    Ausnutzung; Rechtskräftiger Vollstreckungstitel; Vollstreckungstitel;

    In der Hauptsache hat das OLG Hamburg (Urteil - 6 U 187/84 - v. 17.1.85, in NJW 1985 Heft 13 S. 749) die sittenwidrige Ausnutzung des Vollstreckungsbescheids verneint.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 10.01.1985 - 6 U 97/84   

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https://dejure.org/1985,4877
OLG Düsseldorf, 10.01.1985 - 6 U 97/84 (https://dejure.org/1985,4877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.01.1985 - 6 U 97/84 (https://dejure.org/1985,4877)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - 6 U 97/84 (https://dejure.org/1985,4877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Generalüberholung; Montagefehler; Motorschaden; Unerlaubte Handlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 936
  • VersR 1986, 147
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.12.1984 - 1 U 97/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,14007
OLG Stuttgart, 19.12.1984 - 1 U 97/84 (https://dejure.org/1984,14007)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.12.1984 - 1 U 97/84 (https://dejure.org/1984,14007)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Dezember 1984 - 1 U 97/84 (https://dejure.org/1984,14007)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Schadenersatz gegen einen Bahnbetriebsunternehmer im Falle der Verletzung beim Versuch des Aufspringens auf einen sich bereits in Bewegung befindlichen Zuges; Verschulden der Verletzten

  • VersR (via Owlit)

    HpflG § 1; HpflG § 4; BGB § 254; EBO § 63

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1986, 147
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 21.12.1978 - 12 U 218/74
    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.12.1984 - 1 U 97/84
    Daß sich der Eilzug "Vorarlberg-Express" während des Einsteigens der Verletzten erst in Bewegung gesetzt habe (wie im Fall OLG Düsseldorf/BGH, VersR 81, 486), behauptet auch die Klägerin nicht.
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 14 U 852/10

    Haftung des Bahnbetreibers: Überwiegendes Mitverschulden des Fahrgasts bei

    Abgesehen davon, dass der Kläger gegen § 63 Abs. 1 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstieß, wonach das Ein- und Aussteigen nur an den dazu bestimmten Stellen der Fahrzeuge gestattet ist, und es nach § 63 Abs. 3 EBO unter anderem verboten ist, die Außentüren zu öffnen und ein- oder auszusteigen, solange sich ein Fahrzeug bewegt, stellt das Herausklettern aus dem Fenster eines anfahrenden Zuges ein grob verkehrswidriges Verhalten des Geschädigten dar, das die Gefährdungshaftung entfallen lässt (vgl. allgemein BGH NJW 1990, 1483 Rn. 20 nach juris; konkret zum Abspringen vom fahrenden Zug OLG Frankfurt, VersR 1987, 1118; OLG Nürnberg, Hinweis vom 05.01.2006, 9 U 2573/05, KG VersR 1976, 93; ferner LG Hannover, Urt. v. 31.07.1991, ZIntEisenbVerk 1994, 23 zum Abspringen aus einem außerhalb des Bahnsteigs haltendem Waggon; BGH, VersR 1959, 632; OLG Stuttgart, VersR 1986, 147; LG Frankfurt, NZV 2001, 308 jeweils zum Aufspringen auf einen fahrenden Zug; BGH VersR 1986, 707 zum leichtfertigen Verhalten an einem unbeschrankten Bahnübergang; OLG Hamm NJW-RR 2000, 104 zum unvorsichtigen Einsteigen in einen stehenden Zug).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.05.1985 - 5 U 206/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4544
OLG Frankfurt, 21.05.1985 - 5 U 206/84 (https://dejure.org/1985,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.05.1985 - 5 U 206/84 (https://dejure.org/1985,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. Mai 1985 - 5 U 206/84 (https://dejure.org/1985,4544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 934
  • VersR 1986, 147
  • BB 1985, 1560
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 21.01.2000 - 2 U 97/99

    Anforderungen an die Form einer Nutzungsbeschränkung für aus Anlaß einer

    Die Frage, ob eine Vertragsstrafe die 20-fache Nutzungsentschädigung erreichen dürfe (so OLG Frankfurt MDR 1985, 934) oder nicht (so OLG München a.a.O.) stelle sich deshalb nicht.

    Wo bei der Überlassung von Adressmaterial zur gewerblichen Nutzung die Grenze zur unangemessen Benachteiligung i.S. von § 9 AGBG liegt, beantwortet die einschlägige Rechtsprechung unterschiedlich: OLG Frankfurt in MDR 1985, 934 läßt - unter Kaufleuten - eine Vertragsstrafe in Höhe der 20-fachen Nutzungsvergütung zu; das OLG München dagegen nicht (NJW-RR 1993, 1334; zustimmend auch: Hensen a.a.O. Rn. 18).

  • LG Köln, 17.06.2010 - 29 O 301/09

    Anspruch eines Adresshändlers auf Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Verstoßes

    In der Rechtsprechung ist teilweise im Fall der mehrfachen Verwendung von Adressen aus einem Adresslieferungsvertrag eine Vertragsstrafe in Höhe des zwanzigfachen Betrages der vereinbarten Vergütung noch als wirksam angesehen worden ( OLG Frankfurt, BB 1985, 1560 ), der Bundesgerichtshof hat jedenfalls eine Vertragsstrafe in zehnfacher Höhe der vereinbarten Vergütung als wirksam angesehen ( BGH NJW 1976, 1886; vgl. Staudinger- Rieble, § 339 ).
  • OLG München, 26.05.1993 - 7 U 1829/93

    Unzulässigkeit einer in allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten

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